Landeshauptstadt Erfurt: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz

Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:
1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,
- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)
- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)
- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren
jeweils gegliedert nach
- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)
- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)
beide Punkte untergliedert nach
- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Februar 2022
  • Frist
    4. März 2022
  • 3 Follower:innen
Tom Wuttig
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem H…
An Landeshauptstadt Erfurt - Amt für Soziales und Gesundheit Details
Von
Tom Wuttig
Betreff
Landeshauptstadt Erfurt: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239652]
Datum
2. Februar 2022 11:17
An
Landeshauptstadt Erfurt - Amt für Soziales und Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab: 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...) - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund) - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren jeweils gegliedert nach - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt) - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst) beide Punkte untergliedert nach - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tom Wuttig Anfragenr: 239652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239652/ Postanschrift Tom Wuttig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tom Wuttig
Landeshauptstadt Erfurt - Amt für Soziales und Gesundheit
Eingangsbestätigung Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie Die Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes ist aufgrun…
Von
Landeshauptstadt Erfurt - Amt für Soziales und Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
2. Februar 2022 11:17
Status
Warte auf Antwort
Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie Die Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes ist aufgrund der aktuellen Infektionslage stark eingeschränkt. Auf dem Coronavirus-Informationsportal der Stadt Erfurt www.erfurt.de/corona<http://www.erfurt.de/corona> finden Sie eine Vielzahl von Informationen, Meldeformularen und Kontaktdaten der Teams (u.a. Reiserückkehrer, Schnelltest, Bürger-Hotline, Veranstaltungen) Grundsätzlich gilt: Sie haben ein positives Testergebnis mittels PCR-Untersuchung? Bitte übermitteln Sie Ihre Daten über folgenden Onlinedienst Meldung eines positiven PCR-Tests | Online-Dienste Erfurt<https://online-dienste.erfurt.de/inte...> Sie sind verpflichtet, sich umgehend für die Dauer von 10 Tagen häuslich abzusondern. Die Absonderung endet nur nach 10 Tagen, wenn Sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Eine Verkürzung der Absonderung auf 7 Tage ist bei Symptomfreiheit durch Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich (zertifizierter Antigenschnelltest oder PCR-Test). Die Probenahme für die Freitestung darf frühestens am 7. Tag erfolgen. Das Testergebnis der Freitestung übermitteln Sie bitte über Meldung Freitestung Indexfälle | Online-Dienste Erfurt<https://online-dienste.erfurt.de/inte...> Die Verhaltensempfehlungen bei einer Corona-Infektion oder in häuslicher Quarantäne als Kontaktperson finden Sie unter www.rki.de<http://www.rki.de/> sowie www.infektionsschutz.de<http://www.infektionsschutz.de/> . Zeigt ein Antigenschnelltest ein positives Testergebnis an? Sie sind verpflichtet unverzüglich eine PCR-Testung durchführen zu lassen. Bis zum PCR-Testergebnis müssen Sie sich häuslich absondern. Sollte sich der Infektionsverdacht nicht bestätigen nutzen Sie für die Befundübermittlung bitte folgenden Onlinedienst Meldung eines negativen PCR-Tests | Online-Dienste Erfurt<https://online-dienste.erfurt.de/inte...> Zeigt ein Selbsttest ein positives Testergebnis an? Es gibt zurzeit keine Meldepflicht für Personen, die einen Selbsttest durchgeführt haben, der positiv ausfällt. Das Gesundheitsamt kann deshalb keine Quarantäne auf der Basis von Selbsttests ausstellen. Soweit ein durchgeführter Selbsttest ein positives Testergebnis ausweist, ist die getestete Person verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen. Setzen Sie sich dafür bitte mit Ihrem Hausarzt oder der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel. 116 117) in Verbindung. Hatten Sie einen relevanten Kontakt zu einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person? Bitte melden Sie sich über folgenden Onlinedienst: Meldung für enge Kontaktpersonen | Online-Dienste Erfurt<https://online-dienste.erfurt.de/inte...> Enge Kontaktpersonen sind Personen, die z.B. im selben Haushalt leben und solche, die sich länger als 10 Minuten ungeschützt im selben Raum aufgehalten haben (siehe auch RKI, Kontaktpersonenmanagement). Für enge Kontaktpersonen berechnet sich die Quarantäne wie folgt: Datum letzter Kontakt + 10 Tage, wobei der Kontakttag nicht mitzählt. Sie reduzieren möglichst soziale Kontakte und beobachten sich auf evtl. auftretende Symptomatik. Eine Verkürzung der Quarantäne auf 7 Tage ist bei Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich (zertifizierter Antigenschnelltest oder PCR-Test). Bei Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) ist die Verkürzung der Quarantäne auf 5 Tage möglich (zertifizierter Antigenschnelltest oder PCR-Test). Für die Freitestung zur Verkürzung von Quarantänen wird empfohlen, sich an zertifizierte Testzentren oder an Apotheken zu wenden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Quarantäne bereits mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt endet. Bitte verwenden Sie auch den eigens dafür eingerichteten Onlinedienst: Meldung Freitestung | Online-Dienste Erfurt<https://online-dienste.erfurt.de/inte...> Asymptomatische Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sowie Personen, bei denen die vollständige Impfung oder eine Genesung nicht länger als 3 Monate zurückliegt oder geimpfte Genesene, sind von den Quarantäneverpflichtungen ausgenommen. Sie haben ein Genesenenzertifikat beantragt? Wir bitten um etwas Geduld. Der Genesenenzeitraum beginnt frühestens 28 Tage nach positivem PCR-Testergebnis und endet 3 Monate nach positivem PCR-Testergebnis. Sie sind Reiserückkehrer? Bitten nutzen Sie folgendes Meldeformular: Meldung Reiserückkehrer | Online-Dienste Erfurt<https://online-dienste.erfurt.de/inte...> Falls Ihr Hauptwohnsitz nicht in Erfurt ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sind bemüht, uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Erfurt - Amt für Soziales und Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wuttig, Ihre E-Mail ist im Gesundheitsamt Erfurt eingegangen. Gesundheitsamt Erfurt: Fehlmeldu…
Von
Landeshauptstadt Erfurt - Amt für Soziales und Gesundheit
Betreff
AW: Landeshauptstadt Erfurt: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239652]
Datum
4. Februar 2022 09:28
Status
Sehr geehrter Herr Wuttig, Ihre E-Mail ist im Gesundheitsamt Erfurt eingegangen. Gesundheitsamt Erfurt: Fehlmeldung. Mit freundlichen Grüßen