Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie
Die Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes ist aufgrund der aktuellen Infektionslage stark eingeschränkt. Auf dem Coronavirus-Informationsportal der Stadt Erfurt
www.erfurt.de/corona<
http://www.erfurt.de/corona> finden Sie eine Vielzahl von Informationen, Meldeformularen und Kontaktdaten der Teams (u.a. Reiserückkehrer, Schnelltest, Bürger-Hotline, Veranstaltungen)
Grundsätzlich gilt:
Sie haben ein positives Testergebnis mittels PCR-Untersuchung?
Bitte übermitteln Sie Ihre Daten über folgenden Onlinedienst
Meldung eines positiven PCR-Tests | Online-Dienste Erfurt<
https://online-dienste.erfurt.de/inte...>
Sie sind verpflichtet, sich umgehend für die Dauer von 10 Tagen häuslich abzusondern. Die Absonderung endet nur nach 10 Tagen, wenn Sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Eine Verkürzung der Absonderung auf 7 Tage ist bei Symptomfreiheit durch Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich (zertifizierter Antigenschnelltest oder PCR-Test). Die Probenahme für die Freitestung darf frühestens am 7. Tag erfolgen.
Das Testergebnis der Freitestung übermitteln Sie bitte über
Meldung Freitestung Indexfälle | Online-Dienste Erfurt<
https://online-dienste.erfurt.de/inte...>
Die Verhaltensempfehlungen bei einer Corona-Infektion oder in häuslicher Quarantäne als Kontaktperson finden Sie unter
www.rki.de<
http://www.rki.de/> sowie
www.infektionsschutz.de<
http://www.infektionsschutz.de/> .
Zeigt ein Antigenschnelltest ein positives Testergebnis an?
Sie sind verpflichtet unverzüglich eine PCR-Testung durchführen zu lassen.
Bis zum PCR-Testergebnis müssen Sie sich häuslich absondern.
Sollte sich der Infektionsverdacht nicht bestätigen nutzen Sie für die Befundübermittlung bitte folgenden Onlinedienst
Meldung eines negativen PCR-Tests | Online-Dienste Erfurt<
https://online-dienste.erfurt.de/inte...>
Zeigt ein Selbsttest ein positives Testergebnis an?
Es gibt zurzeit keine Meldepflicht für Personen, die einen Selbsttest durchgeführt haben, der positiv ausfällt. Das Gesundheitsamt kann deshalb keine Quarantäne auf der Basis von Selbsttests ausstellen.
Soweit ein durchgeführter Selbsttest ein positives Testergebnis ausweist, ist die getestete Person verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen.
Setzen Sie sich dafür bitte mit Ihrem Hausarzt oder der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel. 116 117) in Verbindung.
Hatten Sie einen relevanten Kontakt zu einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person?
Bitte melden Sie sich über folgenden Onlinedienst:
Meldung für enge Kontaktpersonen | Online-Dienste Erfurt<
https://online-dienste.erfurt.de/inte...>
Enge Kontaktpersonen sind Personen, die z.B. im selben Haushalt leben und solche, die sich
länger als 10 Minuten ungeschützt im selben Raum aufgehalten haben (siehe auch RKI, Kontaktpersonenmanagement).
Für enge Kontaktpersonen berechnet sich die Quarantäne wie folgt:
Datum letzter Kontakt + 10 Tage, wobei der Kontakttag nicht mitzählt.
Sie reduzieren möglichst soziale Kontakte und beobachten sich auf evtl. auftretende Symptomatik.
Eine Verkürzung der Quarantäne auf 7 Tage ist bei Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich (zertifizierter Antigenschnelltest oder PCR-Test).
Bei Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) ist die Verkürzung der Quarantäne auf 5 Tage möglich (zertifizierter Antigenschnelltest oder PCR-Test).
Für die Freitestung zur Verkürzung von Quarantänen wird empfohlen, sich an zertifizierte Testzentren oder an Apotheken zu wenden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Quarantäne bereits mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt endet.
Bitte verwenden Sie auch den eigens dafür eingerichteten Onlinedienst:
Meldung Freitestung | Online-Dienste Erfurt<
https://online-dienste.erfurt.de/inte...>
Asymptomatische Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sowie Personen, bei denen die vollständige Impfung oder eine Genesung nicht länger als 3 Monate zurückliegt oder geimpfte Genesene, sind von den Quarantäneverpflichtungen ausgenommen.
Sie haben ein Genesenenzertifikat beantragt?
Wir bitten um etwas Geduld.
Der Genesenenzeitraum beginnt frühestens 28 Tage nach positivem PCR-Testergebnis und endet 3 Monate nach positivem PCR-Testergebnis.
Sie sind Reiserückkehrer?
Bitten nutzen Sie folgendes Meldeformular:
Meldung Reiserückkehrer | Online-Dienste Erfurt<
https://online-dienste.erfurt.de/inte...>
Falls Ihr Hauptwohnsitz nicht in Erfurt ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sind bemüht, uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen