Landesjustizministerium NRW: Kosten der notwendigen Verteidigung und Prozesskostenhilfe (2010-2013)
Auflistung Kosten der notwendigen Verteidigung und Prozesskostenhilfe für die Jahre 2010 bis 2013
1.) für die Bereiche
• notwendige Verteidigung d.h. Pflichtverteidigung
• Opfer von Straftaten
und
2.) die Gesamtsumme d.h. die aufaddierte Summe all dieser Bereiche pro Jahr
Bitte beachten Sie folgendes:
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum2. Juli 2014
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5. August 2014
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