Landeskonzepte KatS: Pläne und Entwürfe

- die aktuellen Katastrophenschutz-Konzepte der Einsatzeinheiten NRW, sowie die zugehörigen Konzepte der Überörtlichen Hilfeleistung (BTP-B500, BHP-B500, PTZ-10, Wasserrettungszug, sowie weitere hier nicht aufgezählte Einsatzkonzepte)

- soweit ich informiert bin, fand und findet derzeit eine Überarbeitung der Konzepte, insbesondere im Bezug auf den Betreuungsdienst/Verpflegungsdienst/Feldküchen statt. Bitte senden Sie mir hierzu den aktuellen Entwurf bzw. Diskussionsstand inkl. etwaiger Stellungnahmen der Hilfsorganisationen zu (keine Historie, der aktuelle Diskussionsstand reicht aus)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. August 2021
  • Frist
    29. September 2021
  • 0 Follower:innen
Timo Armbruster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Timo Armbruster
Betreff
Landeskonzepte KatS: Pläne und Entwürfe [#227438]
Datum
27. August 2021 12:45
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuellen Katastrophenschutz-Konzepte der Einsatzeinheiten NRW, sowie die zugehörigen Konzepte der Überörtlichen Hilfeleistung (BTP-B500, BHP-B500, PTZ-10, Wasserrettungszug, sowie weitere hier nicht aufgezählte Einsatzkonzepte) - soweit ich informiert bin, fand und findet derzeit eine Überarbeitung der Konzepte, insbesondere im Bezug auf den Betreuungsdienst/Verpflegungsdienst/Feldküchen statt. Bitte senden Sie mir hierzu den aktuellen Entwurf bzw. Diskussionsstand inkl. etwaiger Stellungnahmen der Hilfsorganisationen zu (keine Historie, der aktuelle Diskussionsstand reicht aus)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Timo Armbruster Anfragenr: 227438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227438/ Postanschrift Timo Armbruster << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Timo Armbruster
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrter Herr Armbruster, angefügt übersende ich Ihnen meine…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
17. September 2021 15:58
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,7 KB
image002.jpg
1,8 KB


Sehr geehrter Herr Armbruster, angefügt übersende ich Ihnen meine Antwort bezüglich ihrer Anfrage vom 27. August 2021. Mit freundlichen Grüßen
Timo Armbruster
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#227438] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für ihren…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Timo Armbruster
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#227438]
Datum
27. September 2021 14:35
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für ihren Herweis auf die entsprechenden Unterlagen, der Link war mir leider nicht bekannt. Ihre Ausführungen zur Ablehnugn von Punkt b) (Diskussionsstand Einsatzeinheiten) muss ich leider widersprechen. Sie führen aus, dass Entscheidungen eienr öffenltichen Stelle durch interne Meinugnsverschiedenheiten angreifbar gemacht würden. Dem ist meiner Ansicht nach nicht so. Gerade bei komplexen Themen ist es normal, dass unterschiedliche Stellen unterscheidliche Sichtweisen haben. Genaus deshalb wird diskutiert um aus allen Sichtweisen das bestmögliche Ergebnis zu erhalten. Bei Gesetzesvorhaben ist es bereits heute üblich, Stellungnamen von Beteilgiten Verbänden öffentlich zu machen. Auch die Rechtssprechung der letzten Jahre hat immer wieder deutlich gemacht, dass auch DIskussionsstände und Kommunikationen zu Verbänden herausgegeben werden müssen - und dies bei politisch weit brisanteren Tehmen als Fachliche/Technsiche Anfragen zum Katastrophenschutz. Zu Punkt 2 kann ich nicht nachvollziehen, warum eine zukünftig angedachte vernichtung der Entwürfe einer Herausgabe im Rahmen des IFG entgegensteht, da ich nicht vergangenen, evtl. bereits vernichtete Diskussionsstände anfrage, sondern den aktuell vohandnen. Ich bitte daher erneut um herausgabe der unter b) genannten Informantionen. Mit freundlichen Grüßen Timo Armbruster Anfragenr: 227438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227438/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#227438] Sehr geehrter Herr Armbruster, vielen Dank für ihre…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#227438]
Datum
1. Oktober 2021 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Armbruster, vielen Dank für ihre Nachricht. Trotz ihrer Ausführungen halte ich an meinem Bescheid vom 17. September 2021 aus den dort genannten Gründen fest. Ich weise Sie darauf hin, dass ein Rechtsbehelf ihres Widerspruchs nicht gegeben ist. Unbeachtet dessen stehen ihnen die im Bescheid genannten Rechte zu. Mit freundlichen Grüßen