Landeskosten am Standby-Pool der Triebfahrzeugführer
Verkehrsminister Winfried Hermann hat unlängst angekündigt, wegen der Personalprobleme bei Go-Ahead und Abellio, auf Landeskosten einen 'generellen Lokführer-Pool' zu bilden.
Finanziert wird dieser "Standby-Pool der Triebfahrzeugführer", so die offizielle Bezeichnung, vom Land.
Also vom Steuerzahler.
Wie hoch sind diese Steuerkosten dieses "Standby-Pools" genau und auf welcher Brechnungsgrundlage beruht diese Landesbeteiligung?
Go-Ahead oder Abellio müssen sich, falls sie auf diese mobilen Lokführer-Einsatzkommandos zugreifen, an den Kosten, wie es heißt, nur "beteiligen".
Wie hoch ist diese Beteiligung in Prozent der Gesamtbeteiligung und und auf welcher Brechnungsgrundlage beruht diese Beteiligung von Go-Ahead oder Abellio?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum18. Juli 2019
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17. August 2019
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