Landesmindestlohn auf dem Campus

Anfrage an: Universität Bremen

Welche Personaldienstleister*innen (Reinigung, Service, Security etc.) arbeiten im Auftrag der Universität Bremen auf dem hiesigen Campus?

Bezogen auf das jeweilige Unternehmen: Werden die dortigen Beschäftigten nach dem Landesmindestlohngesetz Bremen vom 1. April 2021 mindestens mit 12€/h bezahlt?

Mit der Bitte um Bereitstellen einer entsprechenden Auflistung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welch…
An Universität Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landesmindestlohn auf dem Campus [#231503]
Datum
21. Oktober 2021 13:32
An
Universität Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Personaldienstleister*innen (Reinigung, Service, Security etc.) arbeiten im Auftrag der Universität Bremen auf dem hiesigen Campus? Bezogen auf das jeweilige Unternehmen: Werden die dortigen Beschäftigten nach dem Landesmindestlohngesetz Bremen vom 1. April 2021 mindestens mit 12€/h bezahlt? Mit der Bitte um Bereitstellen einer entsprechenden Auflistung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231503/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Bremen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o. g. Antrages. Mit freundlichen Grüßen
Von
Universität Bremen
Betreff
AW: Landesmindestlohn auf dem Campus [#231503]
Datum
26. Oktober 2021 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o. g. Antrages. Mit freundlichen Grüßen

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Universität Bremen
Sehr Antragsteller/in an der Universität Bremen werden Tätigkeiten vorrangig von Mitarbeitern der Universität üb…
Von
Universität Bremen
Betreff
AW: Landesmindestlohn auf dem Campus [#231503]
Datum
16. November 2021 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in an der Universität Bremen werden Tätigkeiten vorrangig von Mitarbeitern der Universität übernommen. Nur in wenigen Bereichen, wie der Reinigung und Security werden Tätigkeiten weitgehend an sogenannte Drittfirmen vergeben. Diese Leistungen werden in einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Entsprechend dem Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz werden öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung den Landesmindestlohn zu bezahlen. In den von Ihnen genannten Bereichen Reinigung und Security ist in der Regel aufgrund der Auftragshöhe das EU-Vergaberecht anzuwenden. Laut dem Tariftreue- und Vergabegesetz ist bei Aufträgen für den Binnenmarkt der EU nicht der Landesmindestlohn zu fordern. Bei Aufträgen nach dem EU-Vergaberecht besteht für den Auftragnehmer die Verpflichtung zur Einhaltung des Bundes-Mindestlohns nach Mindestlohngesetz. Auf der Grundlage dieses Verfahrens wurden folgende Unternehmen ausgewählt und sind für die Universität Bremen tätig: Sicherheitsdienste Dussmann Service Deutschland GmbH, Zweigniederlassung Hannover Gehwegreinigung und Winterdienst Hansa Gerken Gehwegreinigung Glasreinigung Heinrich von der Pütten Gebäudereinigungs GmbH & Co.KG Dussmann Service Deutschland GmbH, Niederlassung Nordwest Deutsche R+S Dienstleistungen GmbH & Co. KG Gebäudereinigung GFG Gesellschaft für Gebäudedienste mbH Saxonia GmbH Glas- und Gebäudereinigung Stölting GmbH Reinigung und Service Gebäudereinigung Rudolf Weber GmbH & Co. KG Diese Unternehmen haben sich bereits bei der Angebotsabgabe verpflichtet ihre Beschäftigten mindestens gemäß der in § 1 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes genannten Bundesgesetze und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen zu bezahlen. Mit freundlichen Grüßen