Landesrechnungshofbericht zum Technologiezentrum Mainz

Der Südwestfunk berichtete am 20.02.2018 darüber, dass das TZM Mainz vom Landesrechungshof mit Kritik "überschüttet"wurde:

https://www.swr.de/swraktuell/rp/mainz/kritik-des-landesrechnungshofs-besonders-in-mainz-geld-verschwendet/-/id=1662/did=21198524/nid=1662/896x1r/index.html

und

https://rechnungshof.rlp.de/de/veroeffentlichungen/jahresberichte/jahresbericht-2018/nr-10-technologiezentrum-mainz-gmbh/

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Auslastung der Beschäftigten der TechnologieZentrum Mainz GmbH im Fokus stand. Hintergrund ist, das die Personalaufwendungen des TechnologieZentrums Mainz GmbH stiegen von 2013 bis 2016 um 181 % auf 169.000 €. Dies war im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter zurückzuführen. So waren 2013 eine Vollzeit- und eine Teilzeitkraft beschäftigt, 2016 waren es sechs Mitarbeiter mit Arbeitszeitanteilen von umgerechnet mehr als 3,5 Vollzeitkräften.

Bei allen anderen Technologiezentren im Land waren die Personalaufwendungen in dem vorgenannten Zeitraum dem gegenüber rückläufig. Dem Landesrechungshof vorgelegte Unterlagen ließ sich nicht entnehmen, ob der Umfang der Aufgaben die höhere Mitarbeiterzahl einschließlich der damit verbundenen Personalaufwendungen rechtfertigte. Eine Personalbedarfsermittlung mit einer Überprüfung der Auslastung der Beschäftigten war bislang nicht erfolgt.

Ich bitte mir in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie hoch sind die Aufwendungen/Zuschüsse der Stadt Mainz für die TZM-Mainz, wie hoch sind die finanziellen und sonstigen Aufwendungen/Zuschüsse der GVG Mainz?
2. Auf welcher Grundlage werden diese Zuschüsse gewährt?
3. Wer bewertet diese Datengrundlage vorab, auf welcher Basis?
4. Wer kontrolliert Erfolg/Mißerfolg dieser Zuwendungen?
5. Ist hier die städtische Revision involviert, wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte den Prüfungsbericht beifügen) und wenn nein, warum wurde oder wird die Revision nicht involviert?
6. Wie wirkt das städtische Beteiligungscontrolling an der Steuerung der TZM, als städtische Tochter, mit und mit welcher Konsequenz (bitte die schriftlichen Unterlagen beifügen)?
7. Die TZM hat einen Aufsichtsrat, wie und in welcher Wiese kommt dieses Gremium seinen Pflichten nach (ich bitte zur Verfügungstellung der Protokolle der Aufsichtsratssitzungen o.g Jahre 2013 bis 2016)?
8. Wie wurde die Stellenbemessung und -bewertung bei der personellen Ausstattung der Personen in Geschäftsführung und Betrieb vorgenommen (http://www.tzmz.de/kontakt/)?
8 a. Wann und wie wurden öffentliche Ausschreibungen zur Besetzung der Stellen vorgenommen (bitte Ausschreibungstexte beifügen)?
8 b. Was waren die fachlichen Kriterien der Stellenbesetzungen und der Grund für die finale Personalauswahl dann?
9. Warum werden zwei städtische Beschäftigte in leitender Position goutiert, was waren die Stellenbesetzungskriterien?
10. Haben die beiden Geschäftsführer eine wissenschaftliche Ausbildung und wenn nein, warum werden keine Fachleute mit wissenschaftlicher Ausbildung in den leitenden Positionen eingestellt ?
11. Im Jahr 2012 gab es Vorwürfe der Stadt Mainz in Bezug auf die damalige Leiterin des TZM und ihrer hauptamtlichen Tätigkeit als Amtsleiterin der Stadt Mainz. Einer der Vorwürfe von Seiten der Stadt war, dass es Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Arbeitszeiten bei der arbeitszeitlichen Überschneidungen beider Tätigkeiten gab. Welches Kontrollinstrument wurde eingeführt, um beim jetzt hauptamtlich bei der Stadt Mainz beschäftigten Geschäftsführer der TZM ähnliche Vorkommnisse auszuschließen?
12. Wie hoch sind die zeitlichen Aufwendungen für den Geschäftsführers pro Monat, wie und vom wem wird das kontrolliert?
13. In diesem Zusammenhang, wie und auf welcher Basis bemisst sich die Höhe der Entlohnung für die nebenamtliche Tätigkeit des Geschäftsführers und wie hoch ist diese?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2018
  • Frist
    30. März 2018
  • 0 Follower:innen
Konstanze Jubelski
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Südwestfun…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Konstanze Jubelski
Betreff
Landesrechnungshofbericht zum Technologiezentrum Mainz [#26742]
Datum
25. Februar 2018 09:46
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Südwestfunk berichtete am 20.02.2018 darüber, dass das TZM Mainz vom Landesrechungshof mit Kritik "überschüttet"wurde: https://www.swr.de/swraktuell/rp/mainz/kritik-des-landesrechnungshofs-besonders-in-mainz-geld-verschwendet/-/id=1662/did=21198524/nid=1662/896x1r/index.html und https://rechnungshof.rlp.de/de/veroeffentlichungen/jahresberichte/jahresbericht-2018/nr-10-technologiezentrum-mainz-gmbh/ Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Auslastung der Beschäftigten der TechnologieZentrum Mainz GmbH im Fokus stand. Hintergrund ist, das die Personalaufwendungen des TechnologieZentrums Mainz GmbH stiegen von 2013 bis 2016 um 181 % auf 169.000 €. Dies war im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter zurückzuführen. So waren 2013 eine Vollzeit- und eine Teilzeitkraft beschäftigt, 2016 waren es sechs Mitarbeiter mit Arbeitszeitanteilen von umgerechnet mehr als 3,5 Vollzeitkräften. Bei allen anderen Technologiezentren im Land waren die Personalaufwendungen in dem vorgenannten Zeitraum dem gegenüber rückläufig. Dem Landesrechungshof vorgelegte Unterlagen ließ sich nicht entnehmen, ob der Umfang der Aufgaben die höhere Mitarbeiterzahl einschließlich der damit verbundenen Personalaufwendungen rechtfertigte. Eine Personalbedarfsermittlung mit einer Überprüfung der Auslastung der Beschäftigten war bislang nicht erfolgt. Ich bitte mir in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch sind die Aufwendungen/Zuschüsse der Stadt Mainz für die TZM-Mainz, wie hoch sind die finanziellen und sonstigen Aufwendungen/Zuschüsse der GVG Mainz? 2. Auf welcher Grundlage werden diese Zuschüsse gewährt? 3. Wer bewertet diese Datengrundlage vorab, auf welcher Basis? 4. Wer kontrolliert Erfolg/Mißerfolg dieser Zuwendungen? 5. Ist hier die städtische Revision involviert, wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte den Prüfungsbericht beifügen) und wenn nein, warum wurde oder wird die Revision nicht involviert? 6. Wie wirkt das städtische Beteiligungscontrolling an der Steuerung der TZM, als städtische Tochter, mit und mit welcher Konsequenz (bitte die schriftlichen Unterlagen beifügen)? 7. Die TZM hat einen Aufsichtsrat, wie und in welcher Wiese kommt dieses Gremium seinen Pflichten nach (ich bitte zur Verfügungstellung der Protokolle der Aufsichtsratssitzungen o.g Jahre 2013 bis 2016)? 8. Wie wurde die Stellenbemessung und -bewertung bei der personellen Ausstattung der Personen in Geschäftsführung und Betrieb vorgenommen (http://www.tzmz.de/kontakt/)? 8 a. Wann und wie wurden öffentliche Ausschreibungen zur Besetzung der Stellen vorgenommen (bitte Ausschreibungstexte beifügen)? 8 b. Was waren die fachlichen Kriterien der Stellenbesetzungen und der Grund für die finale Personalauswahl dann? 9. Warum werden zwei städtische Beschäftigte in leitender Position goutiert, was waren die Stellenbesetzungskriterien? 10. Haben die beiden Geschäftsführer eine wissenschaftliche Ausbildung und wenn nein, warum werden keine Fachleute mit wissenschaftlicher Ausbildung in den leitenden Positionen eingestellt ? 11. Im Jahr 2012 gab es Vorwürfe der Stadt Mainz in Bezug auf die damalige Leiterin des TZM und ihrer hauptamtlichen Tätigkeit als Amtsleiterin der Stadt Mainz. Einer der Vorwürfe von Seiten der Stadt war, dass es Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Arbeitszeiten bei der arbeitszeitlichen Überschneidungen beider Tätigkeiten gab. Welches Kontrollinstrument wurde eingeführt, um beim jetzt hauptamtlich bei der Stadt Mainz beschäftigten Geschäftsführer der TZM ähnliche Vorkommnisse auszuschließen? 12. Wie hoch sind die zeitlichen Aufwendungen für den Geschäftsführers pro Monat, wie und vom wem wird das kontrolliert? 13. In diesem Zusammenhang, wie und auf welcher Basis bemisst sich die Höhe der Entlohnung für die nebenamtliche Tätigkeit des Geschäftsführers und wie hoch ist diese?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Konstanze Jubelski <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Konstanze Jubelski
Landeshauptstadt Mainz
AUTO: Jessica Jung ist außer Haus (Rückkehr am 26.02.2018 08:00) Ich werde ab 19.02.2018 nicht im Büro sein. I…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AUTO: Jessica Jung ist außer Haus (Rückkehr am 26.02.2018 08:00)
Datum
25. Februar 2018 09:46
Status
Warte auf Antwort
Ich werde ab 19.02.2018 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 26.02.2018. E-Mails werden nicht automatisch weitergeleitet. Hinweis: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht "Landesrechnungshofbericht zum Technologiezentrum Mainz [#26742]" gesendet am 25.02.2018 09:46:48. Diese ist die einzige Benachrichtigung, die Sie empfangen werden, während diese Person abwesend ist.
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrte Frau Jubelski, Ihre Anfrage wird von uns bearbeitet. Aufgrund des Umfangs der Anfrage benötigen wir…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: Landesrechnungshofbericht zum Technologiezentrum Mainz [#26742]
Datum
25. April 2018 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Jubelski, Ihre Anfrage wird von uns bearbeitet. Aufgrund des Umfangs der Anfrage benötigen wir jedoch noch mehr Zeit für die Recherche und Aufbereitung der entsprechenden Antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Konstanze Jubelski
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Informationen recherchieren können, die mich interessiert haben. Ich m…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Konstanze Jubelski
Betreff
AW: WG: Landesrechnungshofbericht zum Technologiezentrum Mainz [#26742]
Datum
26. April 2018 12:53
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Informationen recherchieren können, die mich interessiert haben. Ich möchte keine weiteren Kosten produzieren oder Gebühren zahlen. Die Angelegenheit sehe ich als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen KJ Anfragenr: 26742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>