Landesrecht-bw.de

Informationen zum Betrieb der Seite landesrecht-bw.de, den dazugehörigen Verträgen mit der juris GmbH und insbesondere Informationen zur Preisgestaltung für den Zugang zu alten Fassungen des Landesrechts von Baden Württemberg.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2018
  • Frist
    3. März 2018
  • 2 Follower:innen
Mathias Schindler
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Landesrecht-bw.de [#26401]
Datum
1. Februar 2018 15:25
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum Betrieb der Seite landesrecht-bw.de, den dazugehörigen Verträgen mit der juris GmbH und insbesondere Informationen zur Preisgestaltung für den Zugang zu alten Fassungen des Landesrechts von Baden Württemberg.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Schindler, Ihre LIFG-Anfrage vom 01.02.2018 haben wir erhalten und hausintern an die zuständig…
Sehr geehrter Herr Schindler, Ihre LIFG-Anfrage vom 01.02.2018 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
AW: LIFG-Antrag Landesrecht-BW Sehr geehrter Herr Schindler, mit E-Mail vom 01.02.2018 haben Sie Informationen zu…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: LIFG-Antrag Landesrecht-BW
Datum
13. Februar 2018 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Vergabeunterlagen_LZBW-2015-0020.zip
1,7 MB
Sehr geehrter Herr Schindler, mit E-Mail vom 01.02.2018 haben Sie Informationen zum Betrieb des Rechtsinformationsdienstes „Landesrecht Baden-Württemberg“ angefordert. Der Rechtsinformationsdienst wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung 2014 – 2015 für den Betrieb ab Januar 2016 erneut ausgeschrieben. Den Zuschlag hat die juris GmbH erhalten. In der Leistungsbeschreibung ist vorgegeben, dass sich die Auftragnehmerin die allgemein zugänglichen Informationen, insbesondere die jeweiligen Verkündungsblätter, grundsätzlich selbständig beschafft und für die weitere Bearbeitung und elektronische Bereitstellung zuständig ist. Als zusätzliche Unterstützungsleistung werden neue Regelungen auch vor Abdruck in einem Verkündungsblatt von den zuständigen Ressorts per E-Mail an den Auftragnehmer geschickt. Jedoch sind insbesondere die Konsolidierung der Regelungen und die Aufbereitung für den Rechtsinformationsdienst durch die Auftragnehmerin selbst zu gewährleisten. Der Betrieb der Server und Datenbanken erfolgt ebenfalls durch die Auftragnehmerin. Die Ausschreibungsunterlagen sind dem Schreiben beigefügt. Die juris GmbH hat sich im Rahmen des Angebots bereit erklärt, frühere Fassungen im Bürgerservice gegen Entgelt bereit zu stellen. Demnach beträgt das durchschnittliche Entgelt für eine nicht mehr gültige Fassung einer Einzelnorm pro DIN A4-Seite 2,40 €. Bitte beachten Sie, dass aus vergaberechtlichen Gründen sowie mit Blick auf das berechtigte Interesse der Auftragnehmerin an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse keine weiteren Angaben zu Einzelheiten der Verträge gemacht werden können. Mit freundlichen Grüßen