Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Landesregierung als Beitragsschuldner

Anfrage an: Südwestrundfunk

Staatsvertrag über den Südwestrundfunk
§ 37 Rechtsaufsicht
"(1) Die Regierungen der Länder führen die Rechtsaufsicht über den SWR. Sie
nehmen diese Aufgaben in zweijährigem Wechsel wahr."

Zusätzlich zu Rechtsaufsicht-Aufgaben tragen die Landesregierungen auch die Pflichten eines Beitragsschuldners und zahlen im vollen Umfang die Rundfunkbeiträge.

Bitte schicken Sie mir Information zu Gerichten der 1-ten Instanz, die für die jeweilige Landesregierung als Beitragsschuldner zuständig sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Oktober 2018
  • Frist
    16. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Staat…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landesregierung als Beitragsschuldner [#34105]
Datum
17. Oktober 2018 23:00
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Staatsvertrag über den Südwestrundfunk § 37 Rechtsaufsicht "(1) Die Regierungen der Länder führen die Rechtsaufsicht über den SWR. Sie nehmen diese Aufgaben in zweijährigem Wechsel wahr." Zusätzlich zu Rechtsaufsicht-Aufgaben tragen die Landesregierungen auch die Pflichten eines Beitragsschuldners und zahlen im vollen Umfang die Rundfunkbeiträge. Bitte schicken Sie mir Information zu Gerichten der 1-ten Instanz, die für die jeweilige Landesregierung als Beitragsschuldner zuständig sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Südwestdeutscher Rundfunk
Sehr geehrtAntragsteller/in Thema Beitragsschuldern [#34105] Ihre Frage lässt sich in der jetzigen Form nicht ein…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
Landesregierung als Beitragsschuldner [#34105]/Beitragsakzeptanz [#33494]
Datum
19. Oktober 2018 16:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Thema Beitragsschuldern [#34105] Ihre Frage lässt sich in der jetzigen Form nicht eindeutig beantworten. Welche Informationen benötigen Sie zu den Gerichten der ersten Instanz genau? In welchem Zusammenhang steht Ihre Anfrage zum Beitragseinzug? Was genau möchten Sie wissen? Thema Beitragsakzeptanz [#33494] Der Begriff "Beitragsakzeptanz" ist kein rechtlicher Fachbegriff. Dadurch erübrigen sich die Fragen 2 und 3. Der Begriff stellt Preis (Rundfunkbeitrag) und Gegenleistung (Programmangebot) in einen Zusammenhang (Frage 1). Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie uns auch anrufen, Montag bis Freitag von 7-19 Uhr: Telefon 01806-999 555 55 (Festnetzpreis 20 ct./Anruf; Mobilfunkpreise maximal 60 ct./Anruf). Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.