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Landesregierung als Beitragsschuldner
Anfrage an:
Südwestrundfunk
Staatsvertrag über den Südwestrundfunk
§ 37 Rechtsaufsicht
"(1) Die Regierungen der Länder führen die Rechtsaufsicht über den SWR. Sie
nehmen diese Aufgaben in zweijährigem Wechsel wahr."
Zusätzlich zu Rechtsaufsicht-Aufgaben tragen die Landesregierungen auch die Pflichten eines Beitragsschuldners und zahlen im vollen Umfang die Rundfunkbeiträge.
Bitte schicken Sie mir Information zu Gerichten der 1-ten Instanz, die für die jeweilige Landesregierung als Beitragsschuldner zuständig sind.
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. Oktober 2018
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16. November 2018
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