Landesrundfunkanstalten als zuständige Stellen nach Verbraucherinformationsgesetz
Mitte 2012 hat die Presse zusammen mit den Landesrundfunkanstalten folgende Meinung bei der Öffentlichkeit gebildet.
Beispiel: Süddeutsche Zeitung, 1. Juni 2012, 15:21 Uhr
GEZ heißt jetzt Beitragsservice. Heute schon AZDBSahlt?
https://www.sueddeutsche.de/medien/gez-heisst-jetzt-beitragsservice-heute-schon-azdbsahlt-1.1371769
"37 Jahre lang gibt es die Gebühreneinzugszentrale unter ihrer sorgsam gepflegten Marke. [...] Jetzt steht die GEZ also vor der undankbaren Aufgabe, einen neuen Markennamen in den Köpfen der Bürger zu etablieren. [...] Erste Schritte für ein positives Markenimage hat der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" bereits in die Wege geleitet. Die Internet-Domains beitragsservice.de und ard-zdf-beitragsservice.de sind schon registriert. Außerdem hat eine Rechtsanwältin, die den WDR schon häufiger bei Markenrechten vertreten hat, den neuen Namen bei der EU-Markenagentur HABM hinterlegt - ein neues Logo inklusive."
Die im Beitrag zitierte Wortfolge "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" wurde 2012 als EU-Wortmarke eingetragen. In unzähligen Klassen: von Zahnputzmittel, bis Alkoholischen Getränken und der Dienstleistungen eines Juristen.
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588961
Da die Landesrundfunkanstalten unter der EU-Marke unzählige eigene Produkte und Dienstleistungen anbieten, welche Stelle der Landesrundfunkanstalten ist zuständig für die Anfragen nach Verbraucherinformationsgesetz? Es geht um Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten (s. § 1 des Verbraucherinformationsgesetzes).
Anfrage abgelehnt
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Datum23. Oktober 2020
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25. November 2020
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