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Landesrundfunkanstalten kürzen Forderungen nach RBStV

Zuständige Landesrundfunkanstalten wurden beauftragt, nach RBStV die Rundfunkbeiträge einzuziehen. Es kommen aber immer wieder Geschichten ans Tageslicht, dass zuständige Landesrundfunkanstalten über den Beitragsservice entweder zum Teil oder ganz auf Forderungen nach RBStV verzichten. Somit hat man Situation, dass RBStV von Landesrundfunkanstalten nicht eingehalten wird und sie ihre nach RBStV auferlegte Pflichten nicht erfühlen.

Bitte geben Sie Rechtsnormen an, nach denen Landesrundfunkanstalten willkürlich die Höhe der zu zahlenden Rundfunkbeiträge nach unten korrigieren können?

Aktuelles Beispiel (20.07.2018):
"Und auch der "Beitragsservice" hat mittlerweile eingelenkt und seine Forderung gekürzt. Statt den 16.000 Euro soll Schröder nun "nur" mehr knapp die Hälfte, circa 8.500 Euro, zahlen."

http://www.heute.at/welt/news/story/Markus-Schroeder-Mann-hat-kein-TV-und-soll-Rundfunkgebuehren-zahlen-Hotelbetreiber-GEZ-Beitragsservice-53399408

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juli 2018
  • Frist
    24. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zustä…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landesrundfunkanstalten kürzen Forderungen nach RBStV [#32117]
Datum
21. Juli 2018 11:22
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zuständige Landesrundfunkanstalten wurden beauftragt, nach RBStV die Rundfunkbeiträge einzuziehen. Es kommen aber immer wieder Geschichten ans Tageslicht, dass zuständige Landesrundfunkanstalten über den Beitragsservice entweder zum Teil oder ganz auf Forderungen nach RBStV verzichten. Somit hat man Situation, dass RBStV von Landesrundfunkanstalten nicht eingehalten wird und sie ihre nach RBStV auferlegte Pflichten nicht erfühlen. Bitte geben Sie Rechtsnormen an, nach denen Landesrundfunkanstalten willkürlich die Höhe der zu zahlenden Rundfunkbeiträge nach unten korrigieren können? Aktuelles Beispiel (20.07.2018): "Und auch der "Beitragsservice" hat mittlerweile eingelenkt und seine Forderung gekürzt. Statt den 16.000 Euro soll Schröder nun "nur" mehr knapp die Hälfte, circa 8.500 Euro, zahlen." http://www.heute.at/welt/news/story/Markus-Schroeder-Mann-hat-kein-TV-und-soll-Rundfunkgebuehren-zahlen-Hotelbetreiber-GEZ-Beitragsservice-53399408
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage #32117 vom 21.07.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie den Anhang. Mit freundlichen G…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage #32117 vom 21.07.2018
Datum
27. Juli 2018 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie den Anhang. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage #32117 "Landesrundfunkanstalten kürzen Forderungen nach RBStV"
Datum
15. August 2018 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
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