Landesstrategien

Projekt: Landesstrategien

Eine Übersicht sämtlicher Strategien, die die Landesregierung erarbeitet hat und die in Kraft sind (bspw. Landwirtschaftsstrategie, Wasserstrategie etc.)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Juli 2023
  • Frist
    30. August 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Ü…
An Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Landesstrategien [#284968]
Datum
28. Juli 2023 18:47
An
Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht sämtlicher Strategien, die die Landesregierung erarbeitet hat und die in Kraft sind (bspw. Landwirtschaftsstrategie, Wasserstrategie etc.)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 284968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284968/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Lan…
Von
Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Landesstrategien [#284968]
Datum
31. Juli 2023 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihren am 28. Juli 2023 gestellten Antrag nach dem Informationsf…
Von
Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
IFG-Antrag Landesstrategien [#284968]
Datum
9. August 2023 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihren am 28. Juli 2023 gestellten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Da dieser sehr weit gefasst ist, bitte ich zur vollständigen Bearbeitung Ihres Antrages um Konkretisierung. Es wäre insbesondere hilfreich, wenn es Ihnen möglich wäre, Ihre Anfrage auf einen bestimmten Zeitraum und/oder bestimmte Themenbereiche einzugrenzen. Nach meinem Verständnis gehe ich außerdem davon aus, dass Sie mit dem Zusatz „in Kraft sind“, von Strategien der Landesregierung ausgehen, die durch den Senat beschlossenen wurden. Zudem möchte ich Sie über die voraussichtlichen Kosten informieren. Nach der vorläufigen Einschätzung, handelt es sich bei Ihrem Anliegen voraussichtlich um eine Aktenauskunft, die einen außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht i.S.d. Tarifstelle 1004 lit. b) Ziff. 3 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zur VGebO), da eine intensive Abstimmung mit den Fachressorts zu erwarten ist. Demzufolge wären Verwaltungsgebühren zwischen 250 und 500 EUR festzusetzen. Der genaue Betrag hängt insbesondere vom Arbeitsaufwand ab und würde vorliegend voraussichtlich im oberen Bereich der Spanne festgesetzt werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrer Anfrage festhalten oder ob Sie Ihren Antrag konkretisieren möchten. Mit freundlichen Grüßen