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Landesumweltamt NRW: 2013-2015 Monitoring soziale und beschäftigungspolitische Auswirkungen des Klimawandels

Antrag nach dem UIG NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

in § 8 Abs. 1 Satz zum Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen (Klimaschutzgesetz NRW) heißt, dass die Klimaschutzziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans von einem wissenschaftlich fundierten Monitonng begleitet werden. In § 8 Abs. 2 Klimaschutzgesetz NRW heißt es dazu ergänzend, dass zentrale Elemente des Monitorings eine Berücksichtigung der sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen des Klimawandels sind. In der 2015-04-15 Publikation "Klimaschutzplan NRW - Die Roadmap zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen" des NRW Umweltministeriums (vgl. https://www.spd-fraktion-nrw.de/fileadmin/SPD/user_upload/Dokumente/mkulnv_15.04.2015_Medienservice_Klimaschutzplan.pdf) heißt es um dem Punkt "Klimafolgenmonitoring in Nordrhein-Westfalen": "Das Landesumweltamt dokumentiert die Folgen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen mit Hilfe verschiedener Indikatoren."

Mich interessieren Studien, Gutachten und Stellungnahmen des Landesumweltamts NRW auf Basis des Klimawandelmonitoring aus den Jahren 2013 bis 2015 im Zusammenhang mit den sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen des Klimawandels. Da ich jedoch zum gegenwärtig Zeitpunkt die vorher benannten Dokumente thematisch-inhaltlich nicht weiter eingrenzen kann und den Kostenanfall d.h. Gebühren und Auslagen für diese Dokumente (laut. § 4 Abs. 2 Satz UIG NRW werden unter anderem keine Gebühren erhoben für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort) begrenzen möchte, bin auf ihre Unterstützung bei der Antragstellung angewiesen. Dementsprechend beantrage ich vorab gemäß § 4 Abs. 2 S. 4 UIG Bund beim Landesumweltamt NRW mich bei der Stellung und Präzisierung meines Antrages durch die Benennung der Indikatoren, mit denen die sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen des Klimawandels dokumentiert werden, zu unterstützen.

Nach der Benennung der der obigen Indikatoren und eventueller Nachfragen im Rahmen des Vorantrages vom heutigen Tage werde ich den Hauptantrag mit Angaben zu den mich interessieren Umweltinformationen und der Art des Informationszuganges separat zu einem späteren Zeitpunkt stellen. Danke im Voraus.

Bitte beachten Sie folgendes:

Dies ist ein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) i.V.m. UIG BUND, da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG BUND betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG NRW/UIG Bund nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG NRW und § 39 Abs. 1 VwVfG NRW als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Falls Ihnen sehr umfangreiche Daten vorliegen sollten, senden Sie mir bitte zur Vermeidung von Kosten vorab eine Übersicht dieser Dokumente zu!

Ich verweise auf § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Mai 2015
  • Frist
    27. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UIG NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, in § 8 A…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landesumweltamt NRW: 2013-2015 Monitoring soziale und beschäftigungspolitische Auswirkungen des Klimawandels [#9974]
Datum
25. Mai 2015 19:43
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem UIG NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, in § 8 Abs. 1 Satz zum Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen (Klimaschutzgesetz NRW) heißt, dass die Klimaschutzziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans von einem wissenschaftlich fundierten Monitonng begleitet werden. In § 8 Abs. 2 Klimaschutzgesetz NRW heißt es dazu ergänzend, dass zentrale Elemente des Monitorings eine Berücksichtigung der sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen des Klimawandels sind. In der 2015-04-15 Publikation "Klimaschutzplan NRW - Die Roadmap zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen" des NRW Umweltministeriums (vgl. https://www.spd-fraktion-nrw.de/fileadmin/SPD/user_upload/Dokumente/mkulnv_15.04.2015_Medienservice_Klimaschutzplan.pdf) heißt es um dem Punkt "Klimafolgenmonitoring in Nordrhein-Westfalen": "Das Landesumweltamt dokumentiert die Folgen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen mit Hilfe verschiedener Indikatoren." Mich interessieren Studien, Gutachten und Stellungnahmen des Landesumweltamts NRW auf Basis des Klimawandelmonitoring aus den Jahren 2013 bis 2015 im Zusammenhang mit den sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen des Klimawandels. Da ich jedoch zum gegenwärtig Zeitpunkt die vorher benannten Dokumente thematisch-inhaltlich nicht weiter eingrenzen kann und den Kostenanfall d.h. Gebühren und Auslagen für diese Dokumente (laut. § 4 Abs. 2 Satz UIG NRW werden unter anderem keine Gebühren erhoben für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort) begrenzen möchte, bin auf ihre Unterstützung bei der Antragstellung angewiesen. Dementsprechend beantrage ich vorab gemäß § 4 Abs. 2 S. 4 UIG Bund beim Landesumweltamt NRW mich bei der Stellung und Präzisierung meines Antrages durch die Benennung der Indikatoren, mit denen die sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen des Klimawandels dokumentiert werden, zu unterstützen. Nach der Benennung der der obigen Indikatoren und eventueller Nachfragen im Rahmen des Vorantrages vom heutigen Tage werde ich den Hauptantrag mit Angaben zu den mich interessieren Umweltinformationen und der Art des Informationszuganges separat zu einem späteren Zeitpunkt stellen. Danke im Voraus. Bitte beachten Sie folgendes: Dies ist ein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) i.V.m. UIG BUND, da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG BUND betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG NRW/UIG Bund nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG NRW und § 39 Abs. 1 VwVfG NRW als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Falls Ihnen sehr umfangreiche Daten vorliegen sollten, senden Sie mir bitte zur Vermeidung von Kosten vorab eine Übersicht dieser Dokumente zu! Ich verweise auf § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Landesumweltamt NRW: 2013-2015 Monitoring…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landesumweltamt NRW: 2013-2015 Monitoring soziale und beschäftigungspolitische Auswirkungen des Klimawandels [#9974]
Datum
27. Juni 2015 10:52
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Landesumweltamt NRW: 2013-2015 Monitoring soziale und beschäftigungspolitische Auswirkungen des Klimawandels" vom 25.05.2015 (#9974) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Landesumweltamt NRW: 2013-2015 Monitoring soziale und beschäftigungspolitische Auswirkungen des Klimawandels [#997…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
WG: Landesumweltamt NRW: 2013-2015 Monitoring soziale und beschäftigungspolitische Auswirkungen des Klimawandels [#9974]
Datum
30. Juli 2015 17:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Landesumweltamt NRW: 2013-2015 Monitoring soziale und beschäftigungspolitische Auswirkungen des Klimawandels [#9974] Ihre Anfrage unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/landesumweltamt-nrw-2013-2015-monitoring-soziale-und-beschaftigungspolitische-auswirkungen-des-klimawandels/ Sehr geehrtAntragsteller/in die späte Antwort auf Ihre o.g. Anfrage bitte ich zu entschuldigen. In der Sache muss ich Ihnen leider mitteilen, dass das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) die sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen des Klimawandels bisher nicht wissenschaftlich untersucht hat. Demgemäß existieren auch keine Studien, Gutachten oder Stellungnahmen des LANUV, die die sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen des Klimawandels zum Gegenstand haben. Mit freundlichen Grüßen