Landesverordnung über stationäre Einrichtungen nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG-Durchführungsverordnung – SbStG-DVO) vom 23.11.2011 Hier: Entwurf zur Änderung vom 14.07.2016

Kabinettsentwurf vom 23.06.2016

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2016
  • Frist
    30. November 2016
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Hans Kloth
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kabinettse…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
Hans Kloth
Betreff
Landesverordnung über stationäre Einrichtungen nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG-Durchführungsverordnung – SbStG-DVO) vom 23.11.2011 Hier: Entwurf zur Änderung vom 14.07.2016 [#18812]
Datum
30. Oktober 2016 13:23
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kabinettsentwurf vom 23.06.2016
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Kloth <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hans Kloth

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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr geehrter Herr Kloth, in der Anlage erhalten Sie den gewünschten Entwurf der Durchführungsverordnung zum Selbs…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
Landesverordnung über stationäre Einrichtungen nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG-Durchführungsverordnung – SbStG-DVO) vom 23.11.2011 Hier: Entwurf zur Änderung vom 14.07.2016 [#18812]
Datum
1. November 2016 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kloth, in der Anlage erhalten Sie den gewünschten Entwurf der Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz, der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens herausgeben wurde. Vorsorglich weise ich aber darauf hin, dass dies nicht im Rahmen Ihres Antrages nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) erfolgt. Bei Ihrem Begehren handelt es sich um den noch nicht abgeschlossenen Erlass einer Verordnung. Zweck des IZG-SH ist gemäß § 1 Abs. 1, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Informationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Informationen zu schaffen. Gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2 IZG-SH gehört das Sozialministerium als oberste Landesbehörde nicht zu den informationspflichtigen Stellen, soweit es im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren oder beim Erlass von Rechtsverordnungen tätig wird. Mit freundlichen Grüßen