Landfriedensbruch

1. Wenn a) eine größere Personengruppe zu einer (unangemeldeten) Veranstaltung einen FFW-Wasserwerfer TLF 24/50 mitführt und damit friedlich protestierende Einheimische beregnet, b) durch die "Veranstaltungsgäste" eine Gemeindeverbindungsstraße unabgesichert/ohne Posten blockiert wird und c) die Straße durch den Wasserwerfereinsatz bei Bodenfrost gefährlich vernässt wird
> erfüllt das den Tatbestand des Landfriedenbruchs, der Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr?
2. Hätte das ein in Zivil anwesender Polizist verhindern oder Anzeigen müssen?
3. Wäre Untätigkeit und spätere Nichtanzeige dieser "Unregelmäßigkeiten" durch diesen Polizisten strafrechtlich relevant?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
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Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wenn a…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Landfriedensbruch [#187310]
Datum
24. Mai 2020 22:28
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wenn a) eine größere Personengruppe zu einer (unangemeldeten) Veranstaltung einen FFW-Wasserwerfer TLF 24/50 mitführt und damit friedlich protestierende Einheimische beregnet, b) durch die "Veranstaltungsgäste" eine Gemeindeverbindungsstraße unabgesichert/ohne Posten blockiert wird und c) die Straße durch den Wasserwerfereinsatz bei Bodenfrost gefährlich vernässt wird > erfüllt das den Tatbestand des Landfriedenbruchs, der Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr? 2. Hätte das ein in Zivil anwesender Polizist verhindern oder Anzeigen müssen? 3. Wäre Untätigkeit und spätere Nichtanzeige dieser "Unregelmäßigkeiten" durch diesen Polizisten strafrechtlich relevant?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 187310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187310 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Mayer, Ihre Nachricht wurde Zuständigkeitshalber an das Bayerische Staatsministerium des Inner…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
AW: Landfriedensbruch [#187310]
Datum
27. Mai 2020 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mayer, Ihre Nachricht wurde Zuständigkeitshalber an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration weitergeleitet. Sie werden von dort aus Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> .DANKE für die rasche Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer …
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Landfriedensbruch [#187310]
Datum
27. Mai 2020 10:19
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> .DANKE für die rasche Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 187310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187310