Landkreis Diepholz: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 27211, 27232, 27239, 27245, 27246, 27248, 27249, 27251, 27252, 27254, 27257, 27259, 27305, 27327, 27330, 28816, 28844, 28857, 49356, 49406, 49419, 49448, 49453, 49457, 49459 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

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  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über …
An Landkreis Diepholz - Fachdienst 53 Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landkreis Diepholz: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239336]
Datum
31. Januar 2022 13:21
An
Landkreis Diepholz - Fachdienst 53 Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 27211, 27232, 27239, 27245, 27246, 27248, 27249, 27251, 27252, 27254, 27257, 27259, 27305, 27327, 27330, 28816, 28844, 28857, 49356, 49406, 49419, 49448, 49453, 49457, 49459 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239336/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Diepholz - Fachdienst 53 Gesundheitsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landkreis Diepholz - Fachdienst 53 Gesundheitsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. Januar 2022 13:28
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landkreis Diepholz: Aktuelle Nutzung des Luca-…
An Landkreis Diepholz - Fachdienst 53 Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Landkreis Diepholz: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239336]
Datum
2. März 2022 04:19
An
Landkreis Diepholz - Fachdienst 53 Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landkreis Diepholz: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde“ vom 31.01.2022 (#239336) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Landkreis Diepholz - Fachdienst 53 Gesundheitsamt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens kann es zur …
Von
Landkreis Diepholz - Fachdienst 53 Gesundheitsamt
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Landkreis Diepholz: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239336]
Datum
2. März 2022 04:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens kann es zur Verzögerung der Antwort kommen. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Auf Grund der sehr hohen Fallzahlen kann sich eine Bearbeitung verzögern. Sollte sich die Angelegenheit bis dahin erübrigt haben, sehe ich von einer Rückmeldung ab. Folgende Hinweise möchten wir Ihnen geben: Sie haben einen positiven Schnelltest, bzw. PCR-Test? Begeben Sie sich bitte umgehend in häusliche Quarantäne (Absonderung). Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.niedersachsen.de/Coronaviru… Sie werden vom Gesundheitsamt Diepholz, auch per SMS, kontaktiert. Wir bitten von weiteren Nachfragen, insbesondere zum Sachstand, abzusehen. Sie wurden per SMS von Diepholz oder LK Diepholz kontaktiert und haben einen Link erhalten? Der positiv getestete Bürger erhält von „LK Diepholz“ einen Link gesandt, mit dem dann auf ein Kontaktformular weitergeleitet wird, auf dem die persönlichen Daten – wie Symptome, Impfdaten, Arbeitgeber, Vorerkrankungen etc. – einzugeben sind. Diese Daten werden über eine Schnittstelle in die Fachanwendung übertragen, sodass eine telefonische Kontaktnachverfolgung in den meisten Fällen nicht mehr notwendig ist. Selbstverständlich erfolgt weiterhin eine telefonische Kontaktaufnahme bei Personen ohne Mobiltelefon seitens des Landkreises. Sie sind krank oder befürchten sich mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben? Begeben Sie sich direkt in häusliche Absonderung und rufen Sie bitte Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt an oder melden Sie sich unter Tel. 116 117. Testmöglichkeiten im Landkreis Diepholz finden auf der Seite https://www.arztauskunft-niedersachsen.… oder auf der Seite www.diepholz.de<http://www.diepholz.…de>. Gehen Sie keinesfalls unangemeldet in eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus! Genesennachweis Sie gelten laut Vorgaben des RKI 28 Tage nach der positiven PCR Testung als genesen. Der Genesennachweis wird Ihnen automatisch zugestellt. Wir bitten von weiteren Anfragen abzusehen. Gütigkeit des Genesenennachweises: Ungeimpfte Personen, deren Erkrankung länger als drei Monate zurückliegt, gelten nach den entsprechenden Regelungen des Bundes und in der Folge im Sinne der Corona Verordnung des Landes Niedersachsen nicht mehr als genesen. Zwar bildet das Immunsystem bei einer Erkrankung entsprechende Antikörper aus, diese reduzieren sich aber nach einer gewissen Zeit wieder. Zur Schaffung eines vollständigen Impfschutzes entsprechend der Vorgaben des Paul-Ehrlich-Institutes ist zusätzliche eine Impfung notwendig. Sie haben Fragen zur Corona-Impfung? Ihre Hausärztin/ Ihr Hausarzt ist Ihr erster Ansprechpartner zum Thema Impfung. Weitere Informationen zur Impfung erhalten Sie auf der Seite www.diepholz.de<http://www.diepholz.… Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.niedersachsen.de/Coronaviru… https://www.niedersachsen.de/Coronaviru… https://www.infektionsschutz.de/coronav… Sie sind Reiserückkehrer oder Reiserückkehrerin? Bitte beachten Sie die Bestimmungen in den Verordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und der Niedersächsischen Landesregierung! Anmeldepflicht: Als Reiserückkehrer:in aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet sind Sie verpflichtet, die digitale Einreiseanmeldung<https://www.einreiseanmeldung.de/#/> vor Einreise nach Deutschland auszufüllen. Testpflicht: Als Reiserückkehrer:in aus einem Hochrisikogebiet sind Sie verpflichtet, sich entweder mittels PoC-Test (Antigen-Schnelltest) 48 Stunden oder mittels PCR-Test 72 Stunden vor der Einreise testen zu lassen. Bei Virusvariantengebieten darf der Antigen-Test nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Impf- und Genesenennachweise sind einem negativen Testnachweis im Rahmen der Nachweispflicht gleichgestellt. Diese befreien Sie nur dann von der Quarantänepflicht, wenn sie dem Gesundheitsamt vorliegen! Absonderungspflicht: Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage. Ausnahme von Quarantäne: Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Ausnahmeregelungen für Hochrisiko- und Virusvariantengebiete: https://www.bundesgesundheitsministeriu… Ferner haben Sie als nicht genesene oder nicht geimpfte Person die Möglichkeit bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet (NICHT Virusvariantengebiet), die Quarantäne am fünften Tag nach der Einreise (der Einreisetag zählt nicht mit) mittels PoC / PCR-Test zu verkürzen. Kinder unter 12 Jahren können die Quarantäne ohne Test nach 5 Tagen verlassen. Eine Liste der aktuellen Hochrisiko- und Virusvariantengebiete finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Institutes<https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html>. Alle wichtigen Hotlines und Hilfsangebote (auch neben Corona) im Überblick finden Sie hier: https://www.niedersachsen.de/Coronaviru… Weitere Informationen zu Corona im Landkreis Diepholz finden Sie auf der Internetseite: www.diepholz.de<http://www.diepholz.…

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