Landkreis Friesland: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?

(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)

Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 26316, 26340, 26345, 26419, 26434, 26441, 26452, 26486 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Februar 2022
  • Frist
    4. März 2022
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Niclas Habben
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über …
An Landkreis Friesland - Gesundheitsamt Details
Von
Niclas Habben
Betreff
Landkreis Friesland: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239664]
Datum
2. Februar 2022 12:44
An
Landkreis Friesland - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? (bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!) Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 26316, 26340, 26345, 26419, 26434, 26441, 26452, 26486 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Niclas Habben Anfragenr: 239664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239664/ Postanschrift Niclas Habben << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Niclas Habben

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Landkreis Friesland - Gesundheitsamt
Sehr geehrte Bürger/innen, aufgrund der anhaltenden Fallzahlen, sind wir nicht mehr in der Lage allgemeine Fragen…
Von
Landkreis Friesland - Gesundheitsamt
Betreff
Automatische Antwort: Landkreis Friesland: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239664]
Datum
2. Februar 2022 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Bürger/innen, aufgrund der anhaltenden Fallzahlen, sind wir nicht mehr in der Lage allgemeine Fragen sofort zu beantworten, es kann daher etwas länger dauern als gewohnt, bis Sie eine Antwort bekommen, die Nachrichten werden aber gelesen und der Wichtigkeit nach, so rasch wie möglich abgearbeitet. Wir bearbeiten Ihr Anliegen jedoch auf jeden Fall! Folgende Hinweise möchten wir Ihnen als Bürger/innen des Landkreises Friesland geben: Sie sind krank oder befürchten sich mit dem neuen Coronavirus angesteckt zu haben? Gehen Sie nicht unangemeldet in eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus! Rufen Sie bitte Ihren Hausarzt oder folgende Telefonnummer an: 116 117. Laut Absonderungsverordnung müssen Sie sich bis zur Klärung selbst absondern: https://www.niedersachsen.de/Coronavi... Sie haben einen positiven Selbsttest? Bitte isolieren Sie sich selbst und kontaktieren Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt. Dieser Schnelltest soll durch eine PCR bestätigt werden. Sie haben einen positiven Schnelltest? Bitte isolieren Sie sich selbst und kontaktieren Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt. Dieser Schnelltest soll durch eine PCR bestätigt werden. Bitte informieren Sie zusätzliche Ihre engen Kontakte, die sich gemäß Absonderungsverordnung entsprechend verhalten sollen. (Grafik Corona-Absonderungs-Verordnung<https://www.friesland.de/downloads/da...>) Sie haben einen positiven PCR? Bitte isolieren Sie sich selbst und informieren Sie zusätzliche Ihre engen Kontakte, die sich gemäß Absonderungsverordnung entsprechend verhalten sollen. (Grafik Corona-Absonderungs-Verordnung<https://www.friesland.de/downloads/da...>) Genesenennachweis: Der Nachweis als Genesene(r) ist laut Land Niedersachsen der PCR-Labornachweis. Dieser muss dann älter als 28 Tage und jünger als 6 Monate sein.Wenn Ihre Infektion länger als 6 Monate zurückliegt benötigen Sie zusätzlich eine Impfung. Bitte wenden Sie sich an den PCR-abnehmenden Arzt, der hat den Laborbefund und kann ihn für Sie kopieren. Zeigt ihre Corona-App "rot"? Bitte rufen Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt an und vereinbaren einen Testtermin. Reiserückkehrer * Es ist abhängig, aus welchem Land Sie zurückkehren. In der Regel müssen Sie nur bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet in Quarantäne. * Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.friesland.de/coronatest-r... * Wenn Sie geimpft sind und die letzte Impfung ist 14 Tage her müssen Sie sich nicht testen lassen und auch nicht in Quarantäne. Gleiches gilt für Genesene. Ausnahme: Sie waren in einem Virusvariantengebiet. · Es müssen umgehend die eigenen Daten auf der Seite des Bundesministeriums hinterlegt werden über www.einreiseanmeldung.de<https://exchange.cap.kdo.de/owa/<<E-Mail-Adresse>>/www.einreiseanmeldung.de> (dies ist vorrangig zu machen) · Ist eine Meldung über www.einreiseanmeldung.de<https://exchange.cap.kdo.de/owa/<<E-Mail-Adresse>>/www.einreiseanmeldung.de> nicht möglich, ist eine Aussteigekarte auszufüllen. https://www.bundesgesundheitsminister... · Ist weder die Meldung über www.einreiseanmeldung.de<https://exchange.cap.kdo.de/owa/<<E-Mail-Adresse>>/www.einreiseanmeldung.de> noch die Aussteigekarte möglich, muss die Meldung über das OnlineFormular des Gesundheitsamtes erfolgen https://www.friesland.de/coronatest-r... Bei technischen Problemen bei der Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Hotline: - +49 30 2598 4363 - In deutscher und englischer Sprache - Täglich, auch am Wochenende, von 7 bis 18 Uhr (MEZ/MESZ) erreichbar. Hinweis: Bitte beachten Sie die Bestimmungen in den Verordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und der Niedersächsischen Landesregierung! Für Reiserückkehrer aus Ländern mit entsprechend erhöhten COVID-19 Fällen hier die Länderliste EU/Schengen/Welt: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Die Bundesverordnung finden Sie hier: https://www.niedersachsen.de/download... Bitte das negative Testergebnis drei Wochen aufbewahren! Informieren können zu allgemeinen Fragen können Sie sich u.a. hier: Ärztliche Versorgung, Corona: https://www.kvn.de/Patienten/Coronavi... NLGA allgemein: https://www.nlga.niedersachsen.de/sta... Ministerium/Corona https://www.ms.niedersachsen.de/start... Landkreis Friesland/Corona: https://www.friesland.de/portal/seite... Mit freundlichen Grüßen