Landkreis Stormarn: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 21465, 21509, 22113, 22145, 22885, 22889, 22926, 22927, 22929, 22941, 22946, 22949, 22952, 22955, 22956, 22961, 22962, 22964, 22965, 22967, 22969, 23619, 23843, 23845, 23847, 23858, 23860, 23863, 23869 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Ergebnis der Anfrage

Nein, Luca wird überhaupt nicht genutzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Hendrik Richter
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen übe…
An Landkreis Stormarn - Fachdienst Gesundheit/ Gesundheitsamt Details
Von
Hendrik Richter
Betreff
Landkreis Stormarn: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239323]
Datum
31. Januar 2022 12:58
An
Landkreis Stormarn - Fachdienst Gesundheit/ Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 21465, 21509, 22113, 22145, 22885, 22889, 22926, 22927, 22929, 22941, 22946, 22949, 22952, 22955, 22956, 22961, 22962, 22964, 22965, 22967, 22969, 23619, 23843, 23845, 23847, 23858, 23860, 23863, 23869 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hendrik Richter Anfragenr: 239323 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239323/ Postanschrift Hendrik Richter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hendrik Richter

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Landkreis Stormarn - Fachdienst Gesundheit/ Gesundheitsamt
Guten Tag Herr Richter, der Einfachheit halber antworte ich Ihnen in Ihrem Text. Mit freundlichen Grüßen Im Auftr…
Von
Landkreis Stormarn - Fachdienst Gesundheit/ Gesundheitsamt
Betreff
Landkreis Stormarn: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239323]
Datum
23. Februar 2022 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Richter, der Einfachheit halber antworte ich Ihnen in Ihrem Text. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Fachdienst Gesundheit [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? nein - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? nein - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? nein - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? keine - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? nein und nein - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? nein - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? wurde nicht genutzt Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 21465, 21509, 22113, 22145, 22885, 22889, 22926, 22927, 22929, 22941, 22946, 22949, 22952, 22955, 22956, 22961, 22962, 22964, 22965, 22967, 22969, 23619, 23843, 23845, 23847, 23858, 23860, 23863, 23869 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten? nein Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]