Landkreis Vechta: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?

(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)

Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 49377, 49393, 49401, 49413, 49424, 49429, 49434, 49439, 49451, 49456 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Februar 2022
  • Frist
    4. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über …
An Landkreis Vechta - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landkreis Vechta: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239728]
Datum
2. Februar 2022 17:42
An
Landkreis Vechta - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? (bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!) Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 49377, 49393, 49401, 49413, 49424, 49429, 49434, 49439, 49451, 49456 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239728/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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