Landratsamt Alb-Donau-Kreis: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 72535, 72589, 73340, 88481, 89073, 89075, 89077, 89079, 89081, 89129, 89134, 89143, 89150, 89155, 89160, 89165, 89171, 89173, 89174, 89176, 89177, 89179, 89180, 89182, 89183, 89185, 89186, 89188, 89189, 89191, 89192, 89194, 89195, 89197, 89198, 89584, 89597, 89601, 89604, 89605, 89607, 89608, 89610, 89611, 89613, 89614, 89616, 89617, 89619 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landratsamt Alb-Donau-Kreis: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239538]
Datum
1. Februar 2022 16:53
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 72535, 72589, 73340, 88481, 89073, 89075, 89077, 89079, 89081, 89129, 89134, 89143, 89150, 89155, 89160, 89165, 89171, 89173, 89174, 89176, 89177, 89179, 89180, 89182, 89183, 89185, 89186, 89188, 89189, 89191, 89192, 89194, 89195, 89197, 89198, 89584, 89597, 89601, 89604, 89605, 89607, 89608, 89610, 89611, 89613, 89614, 89616, 89617, 89619 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239538/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis w…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Betreff
AW: Landratsamt Alb-Donau-Kreis: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239538]
Datum
3. Februar 2022 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis wurde im Zuge des flächendeckenden Roll-Outs in Baden-Württemberg an das luca-System angebunden. Die Strategie der Kontaktpersonennachverfolgung, sowie die Nutzung des luca-Systems orientiert sich am Vorgehen des Landes Baden-Württemberg. Baden-Württemberg wird den Kooperationsvertrag mit dem Anbieter Culture4life / nexenio zur Nachverfolgung von Kontakten nicht verlängern. Der Vertrag läuft Ende März 2022 aus. Näheres zum Ausstieg des Landes Baden-Württemberg finden Sie in der Pressemitteilung vom 26.01.2022. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/... Der Fachdienst Gesundheit hat in den letzten vier Monaten insgesamt dreimal Daten aus dem luca-System abgerufen. Das luca-System wurde hierbei sowohl im Rahmen der Kontaktnachverfolgung als auch für das Auslösen von Warnhinweisen genutzt. Luca Connect wurde aufgrund des anstehenden Vertragsendes bislang nicht im Fachdienst Gesundheit implementiert. Mit freundlichen Grüßen