Landratsamt Esslingen: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 70629, 70771, 70794, 72622, 72631, 72636, 72639, 72644, 72649, 72654, 72655, 72657, 72658, 72660, 72663, 72664, 72666, 72667, 72669, 73207, 73230, 73235, 73240, 73249, 73252, 73257, 73262, 73265, 73266, 73268, 73269, 73271, 73272, 73274, 73275, 73277, 73666, 73669, 73728, 73730, 73732, 73733, 73734, 73760, 73765, 73770, 73773, 73776, 73779 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Ergebnis der Anfrage

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? Antwort: Seit April 2021 bis dato.
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? Antwort: Kontaktpersonennachverfolgung und Information.
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? Antwort: Ob die App genutzt wird entscheidet sich im Einzelfall. Inwiefern eine weitere kostenlose Nutzung der App auch ohne Subvention durch das Land Baden-Württemberg möglich bleibt, ist derzeit noch unklar. Ein wesentlicher Nutzen der App besteht/bestand u. E. in der Erleichterung der Personenerfassung in Einrichtungen, in denen diese gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? Antwort: Hierüber wird nicht gesondert Buch geführt. Es handelt sich um wenige Einzelfälle.
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? Antwort: Nein. Derzeit unklar. Siehe: https://sozialministerium.baden-wuertte…
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? Antwort: Ja.
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Antwort: Hierüber wird nicht gesondert Buch geführt. Es handelt sich um wenige Einzelfälle.
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 70629, 70771, 70794, 72622, 72631, 72636, 72639, 72644, 72649, 72654, 72655, 72657, 72658, 72660, 72663, 72664, 72666, 72667, 72669, 73207, 73230, 73235, 73240, 73249, 73252, 73257, 73262, 73265, 73266, 73268, 73269, 73271, 73272, 73274, 73275, 73277, 73666, 73669, 73728, 73730, 73732, 73733, 73734, 73760, 73765, 73770, 73773, 73776, 73779 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten? Antwort: Ob die App vom Gesundheitsamt genutzt wird, entscheidet sich aufgrund der Umstände des Einzelfalls. Ein wesentlicher Nutzen der App besteht/besatnd u. E. in der Erleichterung der Personenerfassung in Einrichtungen, in denen diese gesetzlich vorgeschrieben ist/war. Das Risiko einer Exposition kann im Einzelfall besser durch Nutzung der CWA abgebildet werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Landratsamt Esslingen - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landratsamt Esslingen: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239348]
Datum
31. Januar 2022 13:47
An
Landratsamt Esslingen - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 70629, 70771, 70794, 72622, 72631, 72636, 72639, 72644, 72649, 72654, 72655, 72657, 72658, 72660, 72663, 72664, 72666, 72667, 72669, 73207, 73230, 73235, 73240, 73249, 73252, 73257, 73262, 73265, 73266, 73268, 73269, 73271, 73272, 73274, 73275, 73277, 73666, 73669, 73728, 73730, 73732, 73733, 73734, 73760, 73765, 73770, 73773, 73776, 73779 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239348/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Esslingen - Gesundheitsamt
Sehr [geschwärzt], die Antworten auf Ihre Fragen haben wir unten eingefügt. Die eingefügten Antworten des Gesundh…
Von
Landratsamt Esslingen - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Landratsamt Esslingen: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239348]
Datum
1. Februar 2022 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], die Antworten auf Ihre Fragen haben wir unten eingefügt. Die eingefügten Antworten des Gesundheitsamtes des Landkreises Esslingen dürfen nur im Gesamtkontext mit den gestellten Fragen und nicht auszugsweise veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? Antwort: Seit April 2021 bis dato. - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? Antwort: Kontaktpersonennachverfolgung und Information. - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? Antwort: Ob die App genutzt wird entscheidet sich im Einzelfall. Inwiefern eine weitere kostenlose Nutzung der App auch ohne Subvention durch das Land Baden-Württemberg möglich bleibt, ist derzeit noch unklar. Ein wesentlicher Nutzen der App besteht/bestand u. E. in der Erleichterung der Personenerfassung in Einrichtungen, in denen diese gesetzlich vorgeschrieben ist. - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? Antwort: Hierüber wird nicht gesondert Buch geführt. Es handelt sich um wenige Einzelfälle. - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? Antwort: Nein. Derzeit unklar. Siehe: https://sozialministerium.baden-wuert... - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? Antwort: Ja. - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Antwort: Hierüber wird nicht gesondert Buch geführt. Es handelt sich um wenige Einzelfälle. Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 70629, 70771, 70794, 72622, 72631, 72636, 72639, 72644, 72649, 72654, 72655, 72657, 72658, 72660, 72663, 72664, 72666, 72667, 72669, 73207, 73230, 73235, 73240, 73249, 73252, 73257, 73262, 73265, 73266, 73268, 73269, 73271, 73272, 73274, 73275, 73277, 73666, 73669, 73728, 73730, 73732, 73733, 73734, 73760, 73765, 73770, 73773, 73776, 73779 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten? Antwort: Ob die App vom Gesundheitsamt genutzt wird, entscheidet sich aufgrund der Umstände des Einzelfalls. Ein wesentlicher Nutzen der App besteht/besatnd u. E. in der Erleichterung der Personenerfassung in Einrichtungen, in denen diese gesetzlich vorgeschrieben ist/war. Das Risiko einer Exposition kann im Einzelfall besser durch Nutzung der CWA abgebildet werden. [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]