Landratsamt Rastatt: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 76437, 76448, 76456, 76461, 76467, 76470, 76473, 76474, 76476, 76477, 76479, 76530, 76532, 76534, 76547, 76549, 76571, 76593, 76596, 76597, 76599, 77815, 77830, 77833, 77836, 77839 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Landratsamt Rastatt - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landratsamt Rastatt: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239457]
Datum
1. Februar 2022 01:07
An
Landratsamt Rastatt - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 76437, 76448, 76456, 76461, 76467, 76470, 76473, 76474, 76476, 76477, 76479, 76530, 76532, 76534, 76547, 76549, 76571, 76593, 76596, 76597, 76599, 77815, 77830, 77833, 77836, 77839 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239457/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Rastatt - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und…
Von
Landratsamt Rastatt - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Landratsamt Rastatt: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239457]
Datum
2. Februar 2022 14:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns zu einem späteren Zeitpunkt nochmals mit Ihnen in Verbindung setzen. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Rastatt - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre untenstehende Anfrage vom 1. Februar 2022 darf ich Ihnen Ihre Fra…
Von
Landratsamt Rastatt - Gesundheitsamt
Betreff
Landratsamt Rastatt: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239457] - Ihre Anfrage vom 1. Februar 2022
Datum
24. Februar 2022 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre untenstehende Anfrage vom 1. Februar 2022 darf ich Ihnen Ihre Fragestellungen wie folgt beantworten: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? Das Gesundheitsamt Rastatt kann das Luca-System seit April 2021 nutzen. Derzeit besteht eine Nutzungsmöglichkeit des Luca-Systems noch bis Ende März 2022. Danach wird der Zugriff nicht mehr möglich sein, da das Land Baden-Württemberg die Vertragslaufzeit nicht verlängert hat. - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? Die Nutzung ist für die Kontaktnachverfolgung vorgesehen. Aufgrund der geänderten, landesweiten Vorgehensweise bei der Kontaktnachverfolgung wird das Luca-System aktuell nicht genutzt. - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? Nein, solche Informationen sind durch unsere Behörde nicht erfolgt. - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? Letzte 3 Monate: Keine. Letzte 6 Monate: Keine. - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? Das Land Baden-Württemberg hat, wie bereits mitgeteilt, die Vertragslaufzeit nicht verlängert. Ein eigener Vertrag mit Luca kommt derzeit nicht in Betracht. - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? Nein, dies wäre derzeit nicht möglich. - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? "Luca-Connect" und die dazu gehörigen Features wurden nicht genutzt. - Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 76437, 76448, 76456, 76461, 76467, 76470, 76473, 76474, 76476, 76477, 76479, 76530, 76532, 76534, 76547, 76549, 76571, 76593, 76596, 76597, 76599, 77815, 77830, 77833, 77836, 77839 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten? Seit November 2021 findet seitens der Gesundheitsämter generell keine flächendeckende Kontaktnachverfolgung mehr statt. Positiv getestete Personen und nicht quarantänebefreite Haushaltsangehörige sind aufgrund der CoronaVO BW Absonderung dazu verpflichtet, sich eigenständig und ohne separate Anordnung durch das Gesundheitsamt abzusondern. Enge Kontaktpersonen müssen sich nur dann absondern, wenn sie vom Gesundheitsamt als solche eingestuft werden. Freundliche Grüße