Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz

Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:
1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,
- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)
- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)
- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren
jeweils gegliedert nach
- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)
- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)
beide Punkte untergliedert nach
- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)

(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem Hinter…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#240675]
Datum
12. Februar 2022 14:45
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab: 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...) - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund) - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren jeweils gegliedert nach - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt) - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst) beide Punkte untergliedert nach - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.) (bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240675/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
Automatische Antwort aus dem Gesundheitsamt Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Ein…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
Betreff
Automatische Antwort aus dem Gesundheitsamt
Datum
12. Februar 2022 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der sehr vielen Zuschriften und E-Mails, welche uns täglich erreichen, nicht alle Angelegenheiten innerhalb eines Tages beantworten können – zumal diese oftmals auch mit komplexen Fragestellungen und Prüfungen verbunden sind. Ungeachtet dessen ist uns Ihr Anliegen wichtig. Wir werden den Vorgang daher schnellstmöglich bearbeiten. Informationen zur Corona-Verordnung Absonderung und den zugehörigen Sonder-Verordnungen finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/ Sehr viele Fragen lassen sich bereits mit den FAQ auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg beantworten: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/ Zusätzlich sind dem Anhang einige Merkblätter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg angefügt, die behilflich sein könnten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort aus dem Gesundheitsamt [#240675] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihe…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort aus dem Gesundheitsamt [#240675]
Datum
20. März 2022 13:39
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 12.02.2022 (#240675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
Automatische Antwort aus dem Gesundheitsamt Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Ein…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
Betreff
Automatische Antwort aus dem Gesundheitsamt
Datum
20. März 2022 13:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der sehr vielen Zuschriften und E-Mails, welche uns täglich erreichen, nicht alle Angelegenheiten innerhalb eines Tages beantworten können – zumal diese oftmals auch mit komplexen Fragestellungen und Prüfungen verbunden sind. Ungeachtet dessen ist uns Ihr Anliegen wichtig. Wir werden den Vorgang daher schnellstmöglich bearbeiten. Informationen zur Corona-Verordnung Absonderung und den zugehörigen Sonder-Verordnungen finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/ Sehr viele Fragen lassen sich bereits mit den FAQ auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg beantworten: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/ Zusätzlich sind dem Anhang einige Merkblätter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg angefügt, die behilflich sein könnten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort aus dem Gesundheitsamt [#240675] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihe…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort aus dem Gesundheitsamt [#240675]
Datum
18. April 2022 21:08
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 12.02.2022 (#240675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
Automatische Antwort aus dem Gesundheitsamt Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Ein…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
Betreff
Automatische Antwort aus dem Gesundheitsamt
Datum
18. April 2022 21:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der sehr vielen Zuschriften und E-Mails, welche uns täglich erreichen, nicht alle Angelegenheiten innerhalb eines Tages beantworten können – zumal diese oftmals auch mit komplexen Fragestellungen und Prüfungen verbunden sind. Ungeachtet dessen ist uns Ihr Anliegen wichtig. Wir werden den Vorgang daher schnellstmöglich bearbeiten. Informationen zur Corona-Verordnung Absonderung und den zugehörigen Sonder-Verordnungen finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/ Sehr viele Fragen lassen sich bereits mit den FAQ auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg beantworten: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/ Zusätzlich sind dem Anhang einige Merkblätter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg angefügt, die behilflich sein könnten. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Automatische Antwort aus dem Gesundheitsamt [#240675] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihe…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort aus dem Gesundheitsamt [#240675]
Datum
17. Mai 2022 21:32
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 12.02.2022 (#240675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ [#240675]
Datum
26. Juni 2022 13:07
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/240675/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht noch nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 240675.pdf - 2022-02-12_2-20220113_bersicht_Absonderungs_VO.pdf - 2022-02-12_2-220113_Mein_Schnelltest_ist_positiv.pdf - 2022-02-12_2-ChecklisteBegehungBrgertestzentren.pdf - 2022-02-12_2-MerkblattMeinPCR-Testistpositiv-Stand02.02.2022.pdf - 2022-03-20_2-Corona_Merkblatt_Schnelltest_Mein-Test-ist-positiv.pdf - 2022-03-20_2-Corona_Merkblatt_Selbsttest_Mein-Test-ist-positiv.pdf - 2022-03-20_2-CoronaVO-Absonderung_Uebersicht.pdf - 2022-03-20_2-MerkblattMeinPCR-Testistpositiv-Stand02.02.2022.pdf - 2022-04-18_2-Corona_Merkblatt_Schnelltest_Mein-Test-ist-positiv.pdf - 2022-04-18_2-Corona_Merkblatt_Selbsttest_Mein-Test-ist-positiv.pdf - 2022-04-18_2-CoronaVO-Absonderung_Uebersicht.pdf - 2022-04-18_2-MerkblattMeinPCR-Testistpositiv-Stand02.02.2022.pdf Anfragenr: 240675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240675/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ [#240675]
Datum
26. Juni 2022 13:07
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, Sie erhalten – auf Ihre Anfrage hin – unsere detaillierten…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#240675]
Datum
21. Juli 2022 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, Sie erhalten – auf Ihre Anfrage hin – unsere detaillierten Antworten in Rot. Falls Sie unsere Antworten in einem formellen Anschreiben benötigen, bitten wir Sie um kurze Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in &g…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#240675]
Datum
21. Juli 2022 10:40
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240675/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
WG: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 18. Mai 2022 Az: 0221.4-15/331 [#240676] Guten Morgen Herr << A…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 18. Mai 2022 Az: 0221.4-15/331 [#240676]
Datum
19. August 2022 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
dingerkerstin-21-07-2022-anfragefragdenstaatnutzungvonkontaktnachverfolgungsdatenluca-ap.eml
6,0 KB
Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, wir hatten Ihre Fragen unter der Nummer 240675 beantwortet. Die Beantwortung der Fragen hatten wir Ihnen am 21.07.2022 elektronisch zukommen lassen. Sie hatten mir auch eine elektronische Eingangsbestätigung versandt (siehe Anhang). Kann es sein, dass Sie Ihre Fragen an uns sowohl mit der Nummer 240675 als auch mit 240676 führen? Könnten Sie bei sich prüfen, ob es sich um eine "Doppel-Anfrage" handelt? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, Mit freundlichen Grüßen,

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AW: WG: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 18. Mai 2022 Az: 0221.4-15/331 [#240676] [#240675] Sehr << …
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 18. Mai 2022 Az: 0221.4-15/331 [#240676] [#240675]
Datum
19. August 2022 19:10
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider gingen meine Anfragen und Ihre Antworte etwas durcheinander: - Die Anfrage "240675" (Betreff: "Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz") bezieht/bezog sich de­tail­lierter auf die Kontaktverfolgungen, die durch die Daten der Luca-App möglich wurden. - Die Anfrage "240676" (Betreff: "Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde") bezieht/bezog sich auf die Nutzung der Luca-App. Nun haben Sie die Anfrage "240676" im Schriftverkehr der Anfrage "240675" beantwortet, sodass eigentlich die Anfrage "240676", in der es um die Kontaktverfolgungen geht, offen bleibt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240675/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>