Landratsamt Tuttlingen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz

Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:
1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,
- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)
- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)
- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren
jeweils gegliedert nach
- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)
- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)
beide Punkte untergliedert nach
- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)

(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2022
  • Frist
    22. März 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem Hinter…
An Landratsamt Tuttlingen - Gesundheitsamt (Amt 42) Details
Von
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Betreff
Landratsamt Tuttlingen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#241299]
Datum
18. Februar 2022 18:20
An
Landratsamt Tuttlingen - Gesundheitsamt (Amt 42)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab: 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...) - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund) - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren jeweils gegliedert nach - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt) - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst) beide Punkte untergliedert nach - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.) (bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241299/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landratsamt Tuttlingen: Nutzung von Kontaktnac…
An Landratsamt Tuttlingen - Gesundheitsamt (Amt 42) Details
Von
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Betreff
AW: Landratsamt Tuttlingen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#241299]
Datum
28. März 2022 07:58
An
Landratsamt Tuttlingen - Gesundheitsamt (Amt 42)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landratsamt Tuttlingen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 18.02.2022 (#241299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landratsamt Tuttlingen: Nutzung von Kontaktnac…
An Landratsamt Tuttlingen - Gesundheitsamt (Amt 42) Details
Von
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Betreff
AW: Landratsamt Tuttlingen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#241299]
Datum
29. April 2022 14:19
An
Landratsamt Tuttlingen - Gesundheitsamt (Amt 42)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landratsamt Tuttlingen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 18.02.2022 (#241299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landratsamt Tuttlingen: Nutzung von Kontaktnac…
An Landratsamt Tuttlingen - Gesundheitsamt (Amt 42) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landratsamt Tuttlingen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#241299]
Datum
31. Mai 2022 22:56
An
Landratsamt Tuttlingen - Gesundheitsamt (Amt 42)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landratsamt Tuttlingen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 18.02.2022 (#241299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Landratsamt Tuttlingen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ [#241299]
Datum
6. Juli 2022 19:28
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/241299/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht noch nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 241299.pdf Anfragenr: 241299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241299/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landratsamt Tuttlingen - Gesundheitsamt (Amt 42)
Sehr geehrte Damen und Herren, es gab beim Landkreis Tuttlingen keine Anfragen auf Übermittlung von Kontaktnachve…
Von
Landratsamt Tuttlingen - Gesundheitsamt (Amt 42)
Betreff
AW: Landratsamt Tuttlingen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#241299]
Datum
15. Juli 2022 13:42
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, es gab beim Landkreis Tuttlingen keine Anfragen auf Übermittlung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz. Mit freundlichen Grüßen