Landratsamt Waldshut: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz

Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:
1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,
- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)
- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)
- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren
jeweils gegliedert nach
- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)
- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)
beide Punkte untergliedert nach
- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)

(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2022
  • Frist
    10. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem Hinter…
An Landratsamt Waldshut - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landratsamt Waldshut: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#240273]
Datum
8. Februar 2022 07:26
An
Landratsamt Waldshut - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab: 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...) - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund) - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren jeweils gegliedert nach - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt) - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst) beide Punkte untergliedert nach - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.) (bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240273/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Waldshut - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach LIFG. Ihr Antrag ist bei uns am 8. Feb…
Von
Landratsamt Waldshut - Gesundheitsamt
Betreff
Landratsamt Waldshut: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#240273] - Eingangsbestätigung
Datum
14. Februar 2022 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach LIFG. Ihr Antrag ist bei uns am 8. Februar 2022 eingegangen. Wir werden fristgerecht darüber entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Waldshut - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 08.02.2022 haben Sie bei unserer Behörde einen Antrag nach Landesinformation…
Von
Landratsamt Waldshut - Gesundheitsamt
Betreff
Landratsamt Waldshut: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#240273]
Datum
7. März 2022 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 08.02.2022 haben Sie bei unserer Behörde einen Antrag nach Landesinformationsfreiheitsgesetz gestellt. Darauf erteilen wir die folgenden Informationen: Der Datenaustausch mit anderen Vollzugsbehörden ist in Baden-Württemberg über die Coronaverordnung Datenverarbeitung gesetzlich geregelt. Das Land hat hierfür nach § 1 Abs. 1 CoronaVO Datenverarbeitung ein automatisiertes Bereitstellungs- und Abfrageverfahren über eine gesicherte Datenplattform eingerichtet. Das Gesundheitsamt exportiert die ermittelten Fall- und Kontaktpersonendaten arbeitstäglich in die vorgeschriebene Plattform. Wie häufig andere Vollzugsbehörden auf diese Daten zugreifen, ist dem Gesundheitsamt nicht bekannt. Darüber hinaus dürfte Ihrem Antrag der Ablehnungsgrund nach § 9 Abs. 3 Nr. 3 LIFG entgegenstehen. Eine über die oben genannte Antwort hinausgehende Bearbeitung würde für das Gesundheitsamt einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen, denn es gibt neben dem oben genannten Bereitstellungs- und Abfrageverfahren keine Datenbank, in der externe Anfragen zu Kontaktnachverfolgungsdaten erfasst wären. Das Gesundheitsamt müsste daher in jeder einzelne Akte der Infizierten nachschauen, ob es eine externe Anfrage gab. Bei über 24.000 Infizierten würde diese Recherche die eigentliche Kernaufgabe des Gesundheitsamts erheblich behindern. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid begehren, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Einen rechtsmittelfähigen brauchen Sie mir nicht zuzu…
An Landratsamt Waldshut - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landratsamt Waldshut: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#240273]
Datum
8. März 2022 07:35
An
Landratsamt Waldshut - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Einen rechtsmittelfähigen brauchen Sie mir nicht zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240273/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>