Lange Nacht der Technik 2016

Wieviel Kapital aus dem Haushalt der TU Ilmenau flossen in die lange Nacht der Technik?
Wieviel Kapital wurde von Sponsoren bereit gestellt?

Wieviel hat das Abschlussfeuerwerk Feuerwerk gekostet?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. Juni 2016
  • Frist
    15. Juli 2016
  • Kosten dieser Information:
    80,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel …
An Technische Universität Ilmenau Details
Von
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Betreff
Lange Nacht der Technik 2016 [#17065]
Datum
11. Juni 2016 18:51
An
Technische Universität Ilmenau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Kapital aus dem Haushalt der TU Ilmenau flossen in die lange Nacht der Technik? Wieviel Kapital wurde von Sponsoren bereit gestellt? Wieviel hat das Abschlussfeuerwerk Feuerwerk gekostet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Technische Universität Ilmenau
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr o.g. Antrag auf Auskunft nach ThürIFG/ThürUIG/VIG ist eingegangen und wird derzei…
Von
Technische Universität Ilmenau
Betreff
AW: Lange Nacht der Technik 2016 [#17065]
Datum
14. Juni 2016 20:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr o.g. Antrag auf Auskunft nach ThürIFG/ThürUIG/VIG ist eingegangen und wird derzeit durch die zuständigen Stellen geprüft/ bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Technische Universität Ilmenau
Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) hier: Ihre Anfrage vom 11. Juni 2016 (Lange Nacht der Technik) Seh…
Von
Technische Universität Ilmenau
Via
Briefpost
Betreff
Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) hier: Ihre Anfrage vom 11. Juni 2016 (Lange Nacht der Technik)
Datum
1. Juli 2016
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt* [Name] in oben genannter Sache komme ich auf ihr Anliegen zurück. Sie baten vor einer Beantwortung Ihres Anliegens um Mitteilung etwaig entstehender Kosten hierfür. Nach § 10 ThürIFG, § 21 ThürVwKG i.V.m. ThürVwKO nebst Anlage sind für die Leistungen nach ThürIFG Verwaltungskosten zu erheben. Die Kosten würden sich entsprechend dem Zeitaufwand der Beantwortung auf ca. 80,00 EUR belaufen. Rein vorsorglich teile ich mit, dass ich einen Auskunftsanspruch weder aus dem ThürIFG, noch aus dem Thüringer Umweltinformationsgesetz oder aus dem Verbraucherinformationsgesetz für gegeben betrachte. Bitte teilen Sie mir mit, inwiefern Sie Ihrem Antrag festhalten. Ich sehe Ihrer Antwort bis spätestens 12. Juli 2016 entgegen. Sollte ich bis dahin keine Antwort Ihrerseits erhalten haben, sehe ich Ihr Anliegen als erledigt an. Geht eine Antwort mit Aufrechterhaltung des Antrages ein, erlaube ich mir, die gesetzliche Frist zur Auskunftserteilung um den Zeitraum Ihrer Rückantwort zu verlängern. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) hier: Ihre Anfrage vom 11. Juni 2016 (Lange Nacht der Technik)…
An Technische Universität Ilmenau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) hier: Ihre Anfrage vom 11. Juni 2016 (Lange Nacht der Technik) [#17065]
Datum
3. Juli 2016 19:30
An
Technische Universität Ilmenau
Status
AZ: 723 Sehr geehrte Damen und Herren, da mir die 80€ etwas zu hoch sind, würde ich meine Anfrage zurück ziehen. Allerdings bin ich etwas verwirrt, warum meine Anfrage nicht auf das ThürIFG anwendbar ist, da es sich aus meiner Sicht um keine Anfrage im Sinne § 2 (5) ThürIFG handelt. Besteht die Möglichkeit, die Kosten bzgl. des Feuerwerks zur LNdT 2016 wie eine einfache Anfrage zu behandeln? Sollte dieses nicht möglich sein, so würde ich die Frage danach (ebenfalls) zurück ziehen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>