Langenhorn73: 13-Punkte-Text und mehr

Den 13-Punkte-Text, auf den im Protokoll der Grobabstimmung verwiesen wird. Da dieser nicht mit dem Protokoll zusammen veröffentlicht wurde, bitten wir nunmehr um Zusendung dieses Textes.

Schicken Sie bitte auch die entsprechenden Stellungnahmen der jeweiligen Behörden vor während oder nach der Grobabstimmung im Wortlaut zu.

Zusätzlich möchten wir Sie bitten, uns die ersten Schriftstücke (Erstkontakt) zu Langenhorn73 zuzusenden, also:
* Die ersten Aktenvermerke der Behörde.
* Die ersten Schreiben des Eigentümers bzw. seines Verwalters.
* Die ersten Schreiben der damals zuständigen Behörde an den Eigentümer bzw. seine Verwaltung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2013
  • Frist
    5. April 2013
  • 0 Follower:innen
Stoppt Langenhorn73
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Stoppt Langenhorn73
Betreff
Langenhorn73: 13-Punkte-Text und mehr
Datum
4. März 2013 22:30
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den 13-Punkte-Text, auf den im Protokoll der Grobabstimmung verwiesen wird. Da dieser nicht mit dem Protokoll zusammen veröffentlicht wurde, bitten wir nunmehr um Zusendung dieses Textes. Schicken Sie bitte auch die entsprechenden Stellungnahmen der jeweiligen Behörden vor während oder nach der Grobabstimmung im Wortlaut zu. Zusätzlich möchten wir Sie bitten, uns die ersten Schriftstücke (Erstkontakt) zu Langenhorn73 zuzusenden, also: * Die ersten Aktenvermerke der Behörde. * Die ersten Schreiben des Eigentümers bzw. seines Verwalters. * Die ersten Schreiben der damals zuständigen Behörde an den Eigentümer bzw. seine Verwaltung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stoppt Langenhorn73
Mit freundlichen Grüßen Stoppt Langenhorn73
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit senden wir Ihnen eine Antwort auf die drei von Ihnen gestellten Anfragen …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Langenhorn73: 13-Punkte-Text und mehr
Datum
25. März 2013 17:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit senden wir Ihnen eine Antwort auf die drei von Ihnen gestellten Anfragen auf der Basis des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG). Angefügt übermittle ich Ihnen das angefragte sog. 13-Punkte Papier zur Grobabstimung vom Mai 2012, das in dem Ihnen vorliegenden Protokoll der GA erwähnt wird. Dazu ist kurz auszuführen, dass diese Vorbereitungspapiere nur einen kurzen Überblick über beabsichtigte Planungen ergeben und in den meisten Fällen sehr “grob“ auf die möglichen Inhalte verweisen. Im weiteren müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Anfrage zum Erhalt der Unterlagen für die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zugesandt werden kann. Der Verfahrensschritt der Träger-Beteiligung ist erst mit dem Arbeitskreis und dem Protokoll vollständig, erst dadurch werden die abgegebenen Stellungnahmen bewertet und in einen Kontext gestellt. Im weiteren ist die FHH nach § 3 HmbTG nicht verpflichtet Ihnen Auskünfte zu Gründen von Vertragsauflösungen und Neuverträge zu erteilen. Der Bitte um Zusendung der von Ihnen angefragten und nachfolgend dargestellten Unterlagen - die ersten Aktenvermerke der Behörde. - die ersten Schreiben des Eigentümers bzw. seines Verwalters. - die ersten Schreiben der damals zuständigen Behörde an den Eigentümer bzw. seine Verwaltung - alle Verträge, die von der Stadt bzw. ihren Behörden seit dem 1. August 2012 im Zusammenhang mit dem B-Planverfahren Langenhorn 73 neu geschlossen bzw. ergänzt wurden kann mit dieser Mail nicht entsprochen werden. Die Bereitstellung erfordert einen teilweise erheblichen Recherche- bzw. Arbeitsaufwand, der Ihnen nicht kostenfrei zu Verfügung gestellt werden kann. Nach dem am 31. 10 .2012 herausgegebenen Hinweisen zur Gebührenerhebung nach Anfragen des HmbTG werden hierfür Gebühren in Höhe von 125.- Euro erhoben. Sofern Sie bereit sind diese Kosten zu übernehmen, benötigen wir für die Zusendung des Gebührenbescheides eine verantwortlichen Ansprechpartner/-in (natürliche oder juristische Person) und eine Anschrift. Wir bitten darum uns diese Angaben mitzuteilen. Mit freundlichem Gruß Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0
Stoppt Langenhorn73
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte benennen Sie einen Ansprechpartner in Ihrer Behörde mit Telefonnummer und Ma…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Stoppt Langenhorn73
Betreff
AW: AW: Langenhorn73: 13-Punkte-Text und mehr
Datum
25. März 2013 21:11
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte benennen Sie einen Ansprechpartner in Ihrer Behörde mit Telefonnummer und Mailadresse um die offenen Fragen zu klären. Mit freundlichen Grüßen Stoppt Langenhorn73 Postanschrift Stoppt Langenhorn73 << Adresse entfernt >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren, das zuständige Amt hat folgenden Ansprechpartner für Ihre Anfragen benannt, verbun…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: AW: Langenhorn73: 13-Punkte-Text und mehr
Datum
26. März 2013 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, das zuständige Amt hat folgenden Ansprechpartner für Ihre Anfragen benannt, verbunden mit der Bitte um telefonische Kontaktaufnahme : Holger Djürken-Karnatz Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landes- und Landschaftsplanung / LP33 Alter Steinweg 4 20459 Hamburg fon: 040 42840 - 8244 Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Unterlagen Trägerbeteiligung B-Plan Langenhorn 73 Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihre Anfrage …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Unterlagen Trägerbeteiligung B-Plan Langenhorn 73
Datum
10. Oktober 2013 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 07. März diesen Jahres sendet Ihnen die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in der Anlage die Unterlagen der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach Abschluss des Verfahrensschrittes. Es handelt sich dabei um die B-Planentwürfe (Stand Februar 2013): · B-Plan Verordnung · B-Planzeichnung · B-Plan Begründung sowie dem Arbeitskreis I Vermerk von Ende Juli 2013 und dem jetzt vorliegenden Protokoll vom Arbeitskreis I und dem Nachgespräch zum AK I aus dem September 2013. Damit ist die Trägerbeteiligung für das Verfahren abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0