Langenhorn73: Öffentliche Auslegung

* Verkehrsgutachten, aktualisierte Version
* Lärmtechnische Untersuchung, aktualisierte Version
* Artenschutzrechtliche Untersuchung, aktualisierte Version
* Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
* Verschattungsstudie
* Untersuchung zur Oberflächenentwässerung
* Untersuchung zur Bodenbeschaffenheit
* Angaben zur möglichen Größe der Wohnfläche

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2013
  • Frist
    13. Dezember 2013
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Stoppt Langenhorn73
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Stoppt Langenhorn73
Betreff
Langenhorn73: Öffentliche Auslegung
Datum
11. November 2013 18:16
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
* Verkehrsgutachten, aktualisierte Version * Lärmtechnische Untersuchung, aktualisierte Version * Artenschutzrechtliche Untersuchung, aktualisierte Version * Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung * Verschattungsstudie * Untersuchung zur Oberflächenentwässerung * Untersuchung zur Bodenbeschaffenheit * Angaben zur möglichen Größe der Wohnfläche
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stoppt Langenhorn73
Mit freundlichen Grüßen Stoppt Langenhorn73
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrte/r Anfragende/r, vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen gemäß dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Die…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Langenhorn73: Öffentliche Auslegung
Datum
14. November 2013 13:34
Status
Sehr geehrte/r Anfragende/r, vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen gemäß dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bemüht sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung. Bitte beachten Sie, dass für Ihre Anfrage nach § 13 Abs. 4 HmbTG Gebühren anfallen können, deren Höhe sich nach dem Arbeitsaufwand richtet, der im Vorwege nicht abgeschätzt werden kann. Daher können die Kosten für Ihre Anfrage leider nicht angegeben werden. Bitte warten Sie eine weitere Rückmeldung ab. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der zur Zeit stattfindenden Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Langenhorn73: Öffentliche Auslegung
Datum
20. November 2013 10:09
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der zur Zeit stattfindenden Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Langenhorn 73 und der Änderung des Landschaftsprogramms, wurden alle von Ihnen angefragten Gutachten und Untersuchungen mit den letzten Aktualisierungen im Internet eingestellt. Wir bitten Sie, diese dort bis einschließlich 19.12.2013 einzusehen. http://www.hamburg.de/bebauungsplaene/ Die maximale Größe der Wohnflächen, die durch den Bebauungsplan Langenhorn 73 entstehen könnten, wird mit ca. 60.390 m² BGF (Bruttogeschossfläche) bei einer festgesetzten GFZ vom 1.0 angegeben. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0