Langzeiterkrankte bei der Polizei NRW

Zahlen dazu, wie viele Langzeitkrankte es im Jahre 2016 bei der Nordrhein-Westfälischen Polizei gab?
Und wie viele Langzeiterkrankte es in den vergangenen Jahren seit 2010 gab?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2017
  • Frist
    24. Februar 2017
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Langzeiterkrankte bei der Polizei NRW [#20037]
Datum
23. Januar 2017 17:06
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zahlen dazu, wie viele Langzeitkrankte es im Jahre 2016 bei der Nordrhein-Westfälischen Polizei gab? Und wie viele Langzeiterkrankte es in den vergangenen Jahren seit 2010 gab?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Az.: 403-13.05.01 Sehr geehrter Herr Wolf, Minister Jäger bedankt sich für Ihre Zuschrift vom 23.01.2017 und…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 2017_01_24_BE_Wolf_Leonard_WG: Langzeiterkrankte bei der Polizei NRW [#20037]
Datum
31. Januar 2017 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,3 KB


Az.: 403-13.05.01 Sehr geehrter Herr Wolf, Minister Jäger bedankt sich für Ihre Zuschrift vom 23.01.2017 und hat mich gebeten, Ihnen hierauf zu antworten. Gemäß § 5 Abs. 4 IFG NRW kann ein nach dem IFG NRW gestellter Antrag abgelehnt werden, wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Die von Ihnen erbetenen Daten ergeben sich aus den für die vergangenen Jahre erstellten Berichte der Landesregierung zur Erhebung des Krankenstandes in der Landesverwaltung, die über die Homepage des Landtags NRW (www.landtag.nrw.de<http://www.landtag.nrw.de>) - unter Nutzung der dort zur Verfügung stehenden Suchfunktionen - abrufbar sind. Daher verweise ich auf die über die vorgenannte Homepage zu erlangenden Informationen, eine gesonderte Übersendung der erbetenen Daten von hier aus erfolgt nicht. Aktuelle Zahlen für das Jahr 2016 liegen nicht vor. Diese werden nach Erhebung ebenso Inhalt eines entsprechenden Berichtes sein, der dann wiederum über den Landtag NRW abrufbar sein wird. Auf Ihr Recht nach § 13 Abs. 2 IFG NRW weise ich hin. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben. Mit freundlichem Gruß