Lärmaktionsplan

1) Stellungnahme der Stadt Gießen zur Umwandlung einer der rechten Fahrstreifen in eine Radspur mit Busfreigabe auf dem Anlagenring im Rahmen des Lärmaktionsplans.
2) RLS-90 Berechnung für Tempo 30 im Nachtzeitraum in der Frankfurter Straße in Kleinlinden
3) Zustimmung der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund von Lärmschutz in der Grünberger Straße in Höhe Marshallsiedlung durch die Obere Verkehrsbehörde
4) Ablehnungsschreiben der Stadt Gießen zu Tempo 30 in der Grünberger Straße (Schreiben vom 05.09.2019).
5) Überschlägige Berechnung nach RLS-90 für Lärmreduktion im Aulweg in Gießen.
6) Vorschläge der Stadtverwaltung Gießen zur Lärmminderung im Stadtgebiet Gießen im Rahmen der Aufstellung des Lärmminderungsplans (3. Runde)
7) Ergebnis der Nachberechnung mit realistischeren DTV-Werten für die Straßen, auf denen versehentlich keine Lärmkatierung vorgenommen wurde:
- Licher Straße Gießen
- Grünberger Straße Gießen
(siehe auch https://beteiligung-lap-hessen.de/laerm_rpd/anlagen/user_252/img20181992350580920.png )

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Stellungnahme…
An Regierungspräsidium Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmaktionsplan [#170984]
Datum
25. November 2019 14:02
An
Regierungspräsidium Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Stellungnahme der Stadt Gießen zur Umwandlung einer der rechten Fahrstreifen in eine Radspur mit Busfreigabe auf dem Anlagenring im Rahmen des Lärmaktionsplans. 2) RLS-90 Berechnung für Tempo 30 im Nachtzeitraum in der Frankfurter Straße in Kleinlinden 3) Zustimmung der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund von Lärmschutz in der Grünberger Straße in Höhe Marshallsiedlung durch die Obere Verkehrsbehörde 4) Ablehnungsschreiben der Stadt Gießen zu Tempo 30 in der Grünberger Straße (Schreiben vom 05.09.2019). 5) Überschlägige Berechnung nach RLS-90 für Lärmreduktion im Aulweg in Gießen. 6) Vorschläge der Stadtverwaltung Gießen zur Lärmminderung im Stadtgebiet Gießen im Rahmen der Aufstellung des Lärmminderungsplans (3. Runde) 7) Ergebnis der Nachberechnung mit realistischeren DTV-Werten für die Straßen, auf denen versehentlich keine Lärmkatierung vorgenommen wurde: - Licher Straße Gießen - Grünberger Straße Gießen (siehe auch https://beteiligung-lap-hessen.de/laerm_rpd/anlagen/user_252/img20181992350580920.png )
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170984 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Gießen
Anfrage nach HUIG Anfragenummer 170984 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer…
Von
Regierungspräsidium Gießen
Betreff
Anfrage nach HUIG Anfragenummer 170984
Datum
28. November 2019 10:45
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
2,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach § 3 Abs. 1 HUIG zur Übermittlung von Umweltinformationen vom 25.11.2019. Mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Gießen
Ihre Anfrage nach HUIG Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihrer Anfrage nach § 3 Abs. 1 HUIG vom 25.11.2019 v…
Von
Regierungspräsidium Gießen
Betreff
Ihre Anfrage nach HUIG
Datum
19. Dezember 2019 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihrer Anfrage nach § 3 Abs. 1 HUIG vom 25.11.2019 verweise ich auf die anhängenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach HUIG [#170984] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie mir einen …
An Regierungspräsidium Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach HUIG [#170984]
Datum
3. Januar 2020 08:58
An
Regierungspräsidium Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie mir einen Teil der gewünschten Daten bereits zugeschickt haben. Leider haben Sie nicht alle gewünschten Informationen/Dokumente zugeschickt, so dass ich Sie bitte, diese nun zeitnah zu ergänzen: zu 1) Ich bin verwundert, dass Sie von Behörden mündliche Stellungnahmen als ausreichend rechtssicher ansehen und empfehle Ihnen dringend, dass Sie schriftliche Stellungnahmen einholen. Unabhängig davon bitte ich um Auskunft, welcher Mitarbeiter oder zumindest welches Amt der Stadt Gießen diese Auskunft erteilt hat. Wie Sie dem jüngsten Interview mit der Oberbürgermeisterin entnehmen können, die qua Amt Straßenverkehrsbehörde ist, spricht sich die Oberbürgermeisterin für Radfahrstreifen am gesamten Anlagenring aus: "An was wir jetzt wirklich ranmüssen ist der Anlagenring. Ich bin dafür, dass eine Spur dem Radverkehr vorbehalten bleibt." https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/grabe-bolzich-fuehle-mich-nicht-erschoepft-13376247.html Es stellt sich daher die Frage, ob der Mitarbeiter autorisiert war, diese Aussagen im Namen der Stadt Gießen zu treffen. Der Koalitionsvertrag sieht seit vielen Jahren "durchgehenden Radwegemarkierungen entlang des Anlagenrings" vor. Diese Festelegung hat auch Bindung für Mitarbeiter der Verwaltung. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Landes Hessen, Ablehnungen aus falschen Gründen zurückzuweisen. Der Anlagenring ist in allen Bereichen mindestens vierspurig, so dass ausreichend Platz besteht, die rechten Fahrspuren in Radfahrstreifen umzuwandeln. Da auch heute schon Radfahrende auf der rechten Spur fahren, werden Bussse nicht mehr als heute behindert, wenn deíe rechte Fahrbahn in einen Radfahrsteifen umgewandelt wird, der für Busse freigegeben wird. Vielmehr könnten Busse so am Stau vorbeifahren, weil keine Autos mehr auf der rechten Spur fahren. Von daher also meine Bitte, dass Sie mir den Namen des Amtes oder den Namen des Mitarbeiters mitteilen, der diese Aussage getätigt hat. zu 4) Auch hier bitte ich darum, dass Sie mir mitteilen, welcher Mitarbeiter/welches Amt diese Stellungnahme abgegeben hat. Auch hier weise ich darauf hin, dass es ermessensfehlerhaft ist, Lärmschutzmaßnahmen abzulehnen, weil an Hauptstraßen generell mit Lärm gerechnet werden muss. Dies gilt um so mehr, weil detaillierte Berechnungen nicht einmal vorgenommen wurden, wie die Stellungnahme zeigt. zu 5) Sie führen nur die ERGEBNISSE der Berechnung an. Ich habe aber darum gebeten, dass Sie die BERECHNUNG vorlegen, d.h. insbesondere welche Verkehrsmengen der Berechnung zugrunde liegen. Bitte reichen Sie dies nach. zu 7) Sie schreiben, dass für die Licher Straße und Grünberger Straße folgenden Verkehrsstärken zugrunde gelegt wurden: "Grünberger Straße: 14047 Kfz/d Licher Straße: 13611 Kfz/d " Bitte teilen Sie mir mit, ob diese Verkehrsstärken für die gesamte Streckenlänge (innerorts wie außerorts) zugrunde gelegt wurden oder ob in unterschiedlichen Abschnitten unterschiedliche Werte zugrundgelegt wurden. Wenn dies der Fall ist, bitte ich um Auskunft von wo bis wo welche Verkehrstärke zugrundegelegt wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170984 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Gießen
Automatic reply: Ihre Anfrage nach HUIG [#170984] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f?r Ihre Nachricht. Ic…
Von
Regierungspräsidium Gießen
Betreff
Automatic reply: Ihre Anfrage nach HUIG [#170984]
Datum
3. Januar 2020 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f?r Ihre Nachricht. Ich bin erst wieder ab dem 06.01.2020 im Hause erreichbar. Mit freundlichen Gr??en
Regierungspräsidium Gießen
AW: Ihre Anfrage nach HUIG [#170984] Sehr geehrteAntragsteller/in die Antworten auf Ihre Nachfragen entnehmen Sie…
Von
Regierungspräsidium Gießen
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach HUIG [#170984]
Datum
20. Januar 2020 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Antworten auf Ihre Nachfragen entnehmen Sie bitte dem anhängenden Dokument. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach HUIG [#170984] Sehr geehrteAntragsteller/in A) zu 1) und 2) weise ich Sie darauf hin, dass …
An Regierungspräsidium Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach HUIG [#170984]
Datum
20. Januar 2020 23:20
An
Regierungspräsidium Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in A) zu 1) und 2) weise ich Sie darauf hin, dass das HUIG nicht die einzige Rechtsgrundlage ist, nach der ich meine Anfrage verfasst habe. Nach § 80 HDSIG sind Sie selbstverständlich verpflichtet, mir die kompletten amtlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und nicht nur Teile davon. Sie sind somit auch verpflichtet, mir mitzuteilen, welches Amt der Stadt Gießen die von Ihnen genannten Aussagen getätigt hat. Ohne Angabe der Stelle kann ich nicht überprüfen, ob Sie wirklich eine rechtlich verbindliche Auskunft von der zuständigen Stelle erhalten haben. Ich bitte Sie daher erneut, mir die Ämter/Abteilungen mitzuteilen, die die Auskünfte erteilt haben. Durch Übersendung der kompletten Dokumente und Schwärzung der Namen können Sie sowohl Informationsfreiheitsrechte und Datenschutzrechte in Einklang bringen. Mehr dazu z.B. hier: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/behoerde-oeffne-dich-informationsfreiheit-vs-datenschutzrecht/ B) Nachdem Sie nun für die Grünberger Straße und die Licher Straße erläutert haben, dass weder die Daten, die die Stadt Gießen geliefert hat, noch die Daten, die im Lärmviewer hinterlegt sind, für die Berechnung der Lärmkennziffern verwendet wurden, bitte ich Sie mir für alle Straßen der Städte Gießen, Marburg, Lollar und Wetzlar die zugrundeliegenden DTV-Werte für die Berechnung der Lärmkennziffern mitzuteilen, da ich nur so überprüfen kann, ob die Lärmkennziffern auf plausiblen Daten beruhen. C) Darüber hinaus bitte ich Sie, dass Sie mir zu allen Straßenabschnitten in Gießen, Wetzlar. Lollar und Marburg die Lärmschadenskosten nach Straßenabschnitten getrennt zusenden. Sofern es für Sie weniger Arbeit ist, können Sie auch die Anzahl der belastete Menschen nach VBEB getrennt nach den 5 Lärmpegelklassen für alle Straßenabschnitte dieser drei Städte zusenden. Im Entwurf des Lärmaktionsplans ist leider stets nur die Anzahl der stark belasteten Personen hinterlegt. Rund die hälfte der Lärmschadenskosten des RP Gießen lassen sich damit nicht nachvollziehen. Die Lärmschadenskosten sind aber erforderlich, damit die Kommunen eine rationale Beurteilung vornehmen können wie Kosten und Nutzen im Verhältnis stehen. Gerne können Sie die Daten auch in Form von maschinenlesbaren Tabellen zur Verfügung stellen. Ich danke Ihnen für die bisher übersandten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170984 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Gießen
Ihre Anfrage nach HUIG / HDSIG Sehr geehrteAntragsteller/in als Antwort auf Ihre Anfrage nach HUIG / HDSIG verwei…
Von
Regierungspräsidium Gießen
Betreff
Ihre Anfrage nach HUIG / HDSIG
Datum
2. März 2020 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in als Antwort auf Ihre Anfrage nach HUIG / HDSIG verweise ich auf die Anhänge. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach HUIG / HDSIG [#170984] Sehr geehrteAntragsteller/in a) wegen Ihres Hinweises, dass Sie mir …
An Regierungspräsidium Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach HUIG / HDSIG [#170984]
Datum
8. März 2020 22:35
An
Regierungspräsidium Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in a) wegen Ihres Hinweises, dass Sie mir aus Datenschutzsgründen nicht mitteilen dürften, welches Amt die Stellungnahmen der Stadt Gießen verfasst hat, werde ich mich an den Datenschutzbeauftragten wenden und ihn bitten, hier zu vermitteln. b) Leider sind Sie in Ihrer Antwort nicht auf meinen Antrag eingegangen, mir die Anzahl der belastete Menschen nach VBEB getrennt nach den 5 Lärmpegelklassen für alle Straßenabschnitte der Städte Gießen, Wetzlar, Lollar und Marburg zusenden. Dass diese Berechnungen vorgenommen wurden, zeigen die Tabellen im Entwurf des Lärmaktionsplans. Sofern Ihnen diese Daten nicht vorliegen, die Daten aber bei einer anderen Stelle vorliegen, können Sie mir gerne auch mitteilen, welche Stelle die Daten besitzt und wo ich diese anfragen kann. c) Ich beantrage, dass Sie mir die Stellungnahmen der Stadt Gießen und der Stadt Wetzlar zum Entwurf des Lärmaktionsplans (3. Runde) zusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170984 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hes…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lärmaktionsplan“ [#170984] [#170984]
Datum
8. März 2020 22:36
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/170984 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das RP Gießen ablehnt, mir das Schreiben der Stadt Gießen herauszugeben, in dem die Stadt Gießen Tempo 30 auf der Grünberger Straße angeblich abgelehnt hat. Dadurch, dass mir die Stelle der Stadt Gießen nicht bekannt ist, welche die Auskunft getroffen haben soll, kann ich nicht überprüfen, ob es dieses Schreiben wirklich gibt und ob es von der rechtlich zuständigen Stelle versandt wurde. Ebenso lehnt das RP Gießen ab, die Stelle der Stadt Gießen zu benennen, die die mündliche Auskunft gegeben haben soll, dass auf dem Anlagenring der Stadt Gießen keine Radfahrstreifen angelegt werden sollen. Die Aussage des RP Gießen steht im Widerspruch zur Aussage der Oberbürgermeisterin der Stadt Gießen, welche qua Amt die Stadt sowie die Straßenverkehrsbehörde vertritt und sich für Radfahrstreifen auf dem Anlagenring ausgesprochen hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 170984.pdf - 2019-11-28_1-image001.gif - 2019-12-19_1-Anfragenach3Abs.1HUIG.pdf - 2019-12-19_1-image001.png - 2019-12-19_1-ManahmenGieengesamt.pdf - 2019-12-19_1-ZustimmungsverfgungRPGrnbergerStraeTempo60.pdf - 2020-01-20_1-Rckfrage_zur_HUIG_Anfrage6.pdf - 2020-03-02_1-angepasste_DTV-Mengen_Gieen_Lollar_Wetzlar.pdf - 2020-03-02_1-Antwort_zur_HUIG_Anfrage_vom_20_01_2020.pdf - 2020-03-02_1-Lrmkartierung_Stadt_Marburg_-_Aktualisierung_zur_1._B.pdf Anfragenr: 170984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170984
Regierungspräsidium Gießen
Ihre Anfrage vom 08.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 08.03.2020 verweise ich …
Von
Regierungspräsidium Gießen
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.03.2020
Datum
9. April 2020 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 08.03.2020 verweise ich auf die Anhänge dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hes…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lärmaktionsplan“ [#170984] [#170984]
Datum
22. April 2020 20:47
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/170984 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das RP Gießen mir die Informationen zur Anzahl der belastete n Menschen nach VBEB getrennt nach Lärmpegelklassen für alle Straßenabschnitte der Städte Gießen, Wetzlar, Lollar und Marburg nicht zur Verfügung stellt. Es argumentiert, dass eine weitergehende Aufsplittung der Belasteten für alle Straßen und alle Pegelklassen rechtlich nicht erforderlich sei. Es bezieht sich dabei darauf, dass diese Aufsplittung aus rechtlichen Gründen nicht in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden müsse. Das mag sogar sein. Wenn aber dem RP Gießen diese aufgesplitteten Daten vorliegen (und das muss so sein, denn sonst könnte es die Gesamtwerte nicht im Lärmaktionsplan aufführen), dann ist es auch verpflichtet, diese ihm vorliegenden Daten, Berechnungenbzw. Dokumente herauszugeben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 170984.pdf - 2019-11-28_1-image001.gif - 2019-12-19_1-Anfragenach3Abs.1HUIG.pdf - 2019-12-19_1-image001.png - 2019-12-19_1-ManahmenGieengesamt.pdf - 2019-12-19_1-ZustimmungsverfgungRPGrnbergerStraeTempo60.pdf - 2020-01-20_1-Rckfrage_zur_HUIG_Anfrage6.pdf - 2020-03-02_1-angepasste_DTV-Mengen_Gieen_Lollar_Wetzlar.pdf - 2020-03-02_1-Antwort_zur_HUIG_Anfrage_vom_20_01_2020.pdf - 2020-03-02_1-Lrmkartierung_Stadt_Marburg_-_Aktualisierung_zur_1._B.pdf - 2020-04-09_1-Ihre_HUIG_Anfrage_vom_08.036.pdf - 2020-04-09_1-StellungnahmeWetzlarGieen.pdf Anfragenr: 170984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170984
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. April 2020 10:23
Status
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Standardantwort, die sich sicherlich auf meine erste Anfrage be…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Lärmaktionsplan“ [#170984] [#170984]
Datum
26. April 2020 23:35
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Standardantwort, die sich sicherlich auf meine erste Anfrage bezieht. Wenn Sie sich den weiteren Verlauf der Anfrage anschauen, erkennen Sie, dass inzwischen das RP Gießen auch die Herausgabe von Unterlagen verweigert, die es selber erstellt hat, was nach HDSIG nicht zulässig ist. Genau deshalb habe ich Sie angerufen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170984 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. April 2020 16:46
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich weise erneut darauf hin, dass die Anzahl der belasteten Menschen nach VBEB getre…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Lärmaktionsplan“ [#170984] [#170984]
Datum
22. Mai 2020 11:58
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich weise erneut darauf hin, dass die Anzahl der belasteten Menschen nach VBEB getrennt nach Lärmpegelklassen für alle Straßenabschnitte der Städte Gießen, Wetzlar, Lollar und Marburg keine kommunalen Informationen/Vorgänge sind. Diese Unterlagen stellt es weiterhin nicht zur Verfügung stellt. Die Kommunen haben mit diesen Unterlagen rein gar nichts zu tun. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170984 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betrifft das HUIG Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Lärmaktionsplan“ [#170984] [#170984]
Datum
22. Mai 2020 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Betrifft das HUIG Mit freundlichen Grüßen