Lärmaktionspläne Baden Württemberg - Wo, Wo nicht ?

Die B30 bei Bad Waldsee wird nun ein nächtliches Tempo 30 erhalten. Die Kommune Ingoldingen will ähnliches haben. In Bad Schussenried gibt es keinerlei Lärmaktionspläne. Das LRA Biberach (Verkehrsplaner Dreher), das RP Tübingen (Harald Böttiger, Wessner) und auch das VG Sigmaringen (insbesondere die Richter Wirth und Paur) verweigern jeglichen Anwohnerschutz.
Zentrales Interesse scheint der Bau von Umgehungsstraßen u.a. auch für Monstertrucks aber nicht wegen Anwohnerschutz.
Wie im Fall Kleinwinnaden wurde die 20 Jahre zuvor niemals Anwohnerschutz (Verkehrsführung in 1 Richtung, Tempo 30) betrieben. Kommunen wie Schussenried sperren den Schwerlastverkehr und über Tempo 20 Zonen auch den Pkw Verkehr aus und verlagern diesen in die Vororte.

Ohne Lärmaktionspläne bleibt es bei Tempo 50 zwischen Schussenried und Aulendorf an einer 7,5m überbreiten Durchgangstraße. Die L284 wird sich sehr sicher zu einer Mautprellerstrecke und noch sehr viel stärkeren (nächtlichen) Lärmpiste entwickeln.

Bitte benennen Sie für das Land Baden-Württemberg (das ist vermutlich auf Gemeindelevel) unter benennung der Zuständigen Regierungspräsidien alle Bereiche wo Lärmaktionspläne zwingend erforderlich sind, Lärmaktionspläne freiwillig gemacht wurden, Lärmaktionspläner verweigert oder Lärmaktionspläne nicht gemacht wurde.

Bis zur Klärung der Kosten dieser Anfrage wird diese zurückgezogen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2018
  • Frist
    5. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die B30 bei Ba…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmaktionspläne Baden Württemberg - Wo, Wo nicht ? [#26890]
Datum
6. März 2018 11:21
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die B30 bei Bad Waldsee wird nun ein nächtliches Tempo 30 erhalten. Die Kommune Ingoldingen will ähnliches haben. In Bad Schussenried gibt es keinerlei Lärmaktionspläne. Das LRA Biberach (Verkehrsplaner Dreher), das RP Tübingen (Harald Böttiger, Wessner) und auch das VG Sigmaringen (insbesondere die Richter Wirth und Paur) verweigern jeglichen Anwohnerschutz. Zentrales Interesse scheint der Bau von Umgehungsstraßen u.a. auch für Monstertrucks aber nicht wegen Anwohnerschutz. Wie im Fall Kleinwinnaden wurde die 20 Jahre zuvor niemals Anwohnerschutz (Verkehrsführung in 1 Richtung, Tempo 30) betrieben. Kommunen wie Schussenried sperren den Schwerlastverkehr und über Tempo 20 Zonen auch den Pkw Verkehr aus und verlagern diesen in die Vororte. Ohne Lärmaktionspläne bleibt es bei Tempo 50 zwischen Schussenried und Aulendorf an einer 7,5m überbreiten Durchgangstraße. Die L284 wird sich sehr sicher zu einer Mautprellerstrecke und noch sehr viel stärkeren (nächtlichen) Lärmpiste entwickeln. Bitte benennen Sie für das Land Baden-Württemberg (das ist vermutlich auf Gemeindelevel) unter benennung der Zuständigen Regierungspräsidien alle Bereiche wo Lärmaktionspläne zwingend erforderlich sind, Lärmaktionspläne freiwillig gemacht wurden, Lärmaktionspläner verweigert oder Lärmaktionspläne nicht gemacht wurde. Bis zur Klärung der Kosten dieser Anfrage wird diese zurückgezogen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift an das Ministerium für Verkehr, in der Sie um Informat…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: Lärmaktionspläne Baden Württemberg - Wo, Wo nicht ? [#26890]
Datum
20. März 2018 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift an das Ministerium für Verkehr, in der Sie um Informationen zu den Regelungen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen bitten. Informationen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind auf den Seiten des Verkehrsministeriums veröffentlicht: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mensch-umwelt/laermschutz/laermkarten-und-aktionsplaene/laermaktionsplaene/. Mit freundlichen Grüßen