Lärmaktionspläne Baden Württemberg - Wo, Wo nicht ?
Die B30 bei Bad Waldsee wird nun ein nächtliches Tempo 30 erhalten. Die Kommune Ingoldingen will ähnliches haben. In Bad Schussenried gibt es keinerlei Lärmaktionspläne. Das LRA Biberach (Verkehrsplaner Dreher), das RP Tübingen (Harald Böttiger, Wessner) und auch das VG Sigmaringen (insbesondere die Richter Wirth und Paur) verweigern jeglichen Anwohnerschutz.
Zentrales Interesse scheint der Bau von Umgehungsstraßen u.a. auch für Monstertrucks aber nicht wegen Anwohnerschutz.
Wie im Fall Kleinwinnaden wurde die 20 Jahre zuvor niemals Anwohnerschutz (Verkehrsführung in 1 Richtung, Tempo 30) betrieben. Kommunen wie Schussenried sperren den Schwerlastverkehr und über Tempo 20 Zonen auch den Pkw Verkehr aus und verlagern diesen in die Vororte.
Ohne Lärmaktionspläne bleibt es bei Tempo 50 zwischen Schussenried und Aulendorf an einer 7,5m überbreiten Durchgangstraße. Die L284 wird sich sehr sicher zu einer Mautprellerstrecke und noch sehr viel stärkeren (nächtlichen) Lärmpiste entwickeln.
Bitte benennen Sie für das Land Baden-Württemberg (das ist vermutlich auf Gemeindelevel) unter benennung der Zuständigen Regierungspräsidien alle Bereiche wo Lärmaktionspläne zwingend erforderlich sind, Lärmaktionspläne freiwillig gemacht wurden, Lärmaktionspläner verweigert oder Lärmaktionspläne nicht gemacht wurde.
Bis zur Klärung der Kosten dieser Anfrage wird diese zurückgezogen.
Anfrage erfolgreich
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Datum6. März 2018
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5. April 2018
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