Lärmaktionspläne
Wie ich erfahren musste scheint das Anfertigen von Lärmaktionsplänen der freiwilligen Entscheidung der Kommunen überlassen. Es ist zu vermuten dass den Bürgern dort Nachteile Entstehen wo keine Lärmaktionspläne erstellt werden.
Ich erbitte:
- eine komplette Liste aller Regionen in Baden-Württemberg und der Benennung ob es dort Lärmaktionspläne gibt und wer der Ansprechpartner ist.
Nach §47c des BImSchG sollen die strategischen Lärmkarten den Mindestanforderungen des Anhangs IV der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABl. EG Nr. L 189 S. 12) entsprechen. Ziel ist es dabei u.a. Daten zur Information der Bürger gemäß Artikel 9 bereit zu stellen.
Laut Anhang IV der EU-Richtlinie sollen Lärmkarten dabei mindestens folgende Aspekte darstellen:
— Überschreitung eines Grenzwerts
— geschätzte Anzahl an Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern in einem bestimmten Gebiet, die bestimmten Werten eines Lärmindexes ausgesetzt sind,
— geschätzte Anzahl der Menschen in einem lärmbelasteten Gebiet.
Weiterhin sollen nach Artikel 3 Abs. q der Richtlinie folgende Bedingungen erfüllt sein:
"„Ausarbeitung von Lärmkarten“ die Darstellung von Informationen über die aktuelle oder voraussichtliche Lärmsituation anhand eines Lärmindexes mit Beschreibung der Überschreitung der relevanten geltenden Grenzwerte, der Anzahl der betroffenen Personen in einem bestimmten
Gebiet und der Anzahl der Wohnungen, die in einem bestimmten Gebiet bestimmten Werten eines Lärmindexes ausgesetzt sind"
Ich bitte darum mir diese Informationen bereit stellen, damit für jedes Gebäude/Wohnung/Arbeitsort ersichtlich wird, wie viele Personen z.B. in Landkreisen, Kommunen, den einzelnen Straßenzügen und/ oder Stadtteilen von Lärm betroffen sind, der jenseits der nach Art. 3 Abs. s der EU-Umgebungslärmrichtlinie festzulegenden Grenzwerte liegt.
Ich erbitte die als eine elektronische Datenbank oder cdv Dateien, die folgende Informationen enthalten:
a) Ort
b) Strasse und Hausnummer
c) exakte Geodaten (damit der Ort in einer Karte gesucht werden kann)
d) Anzahl an AnwohnerInnen an (c) die tagsüber von Lärm betroffen sind, wie hoch der zugrundegelegte Wert ist und wie hoch der vorgegebene Grenzwert ist (mit Nennung ob dieser überschritten wird
e) Anzahl an AnwohnerInnen an (c) die nachts von Lärm betroffen sind, wie hoch der zugrundegelegte Wert ist und wie hoch der vorgegebene Grenzwert ist (mit Nennung ob dieser überschritten wird
Grund dieser Anfrage: Die Bürger werden aktiv nicht darüber informiert und müssen entsprechende Anträge stellen.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat erst entschieden (3K 126/14) dass Kommunen an bestimmten Straßen auch ohne entsprechende Gründe willkürlich Tempo 20 Zonen errichten dürfen wohingegen dieselbe Kommune an anderen Strassen Lärmschutzmassnahmen verweigern darf
Information nicht vorhanden
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Datum3. Juni 2016
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3. Juli 2016
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