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Lärmaktionsplanung: Listen der Straßen in Kategorie 1 und Kategorie 2

1. die Straßen(abschnitts)listen die der Gutachter in Kategorien 1 und 2 eingeordnet hat.
2. das vollständige in der Drucksache erwähnte Gutachten

Vgl. https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1010056

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Oktober 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmaktionsplanung: Listen der Straßen in Kategorie 1 und Kategorie 2 [#202194]
Datum
31. Oktober 2020 13:14
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. die Straßen(abschnitts)listen die der Gutachter in Kategorien 1 und 2 eingeordnet hat. 2. das vollständige in der Drucksache erwähnte Gutachten Vgl. https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1010056
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202194/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben bz…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA
Datum
31. Oktober 2020 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet: Die unter 1. angefragte Liste der Straßena…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: [EXTERN]- Lärmaktionsplanung: Listen der Straßen in Kategorie 1 und Kategorie 2 [#202194]
Datum
1. Dezember 2020 16:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet: Die unter 1. angefragte Liste der Straßenabschnitte nach Kategorie 1 und Kategorie 2 wurde im Zuge einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 22/512) veröffentlicht und kann in der Parlamentsdatenbank (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/)über folgenden Link eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/70635/mit_stumpfen_schwertern_in_den_kampf_gegen_den_verkehrslaerm_was_genau_bezweckt_rot_gruen_2_0_mit_der_ankuendigung_zweifelhafter_massnahmen.pdf Bei dem in der Anfrage unter 2. erwähnten „Gutachten“ handelt es sich um eine Stellungnahme zur Berechnung der Lärmbrennpunkte und anschließender Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Vorbereitung der Senatsentscheidung über die Lärmaktionsplanung. Diese Stellungnahme wird in die unmittelbare Entscheidungsfindung des Senats einfließen. Der Beschluss zur Auslegung des überarbeiteten Lärmaktionsplanes, der bislang weiter lediglich als Entwurf vorliegt, ist vom Senat jedoch leider noch nicht getroffen worden. Bis zu einer Beschlussfassung und anschließender öffentlicher Auslegung, steht einer Veröffentlichung § 6 Abs. 1 Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) entgegen. Nach dieser Norm sind die unmittelbare Willensbildung des Senats und insbesondere Entwürfe hierzu von der Informationspflicht ausgenommen. Diese Norm erfasst hierbei nicht nur die unmittelbare Entscheidungsfindung des Senats selbst, sondern auch die behördenübergreifenden und internen Ermittlungs- und Abstimmungsprozesse der Fachbehörden, wie der BUKEA (Drs. 20/4466, S. 18). Wir verweisen insoweit auf unsere Antwort vom 11.03.2020 zu Ihrer Anfrage vom Januar zu den Lärmbrennpunkten (https://fragdenstaat.de/anfrage/aktuelle-liste-der-larmbrennpunkte-die-zur-aufnahme-in-die-lap-vorgesehen-sind/#nachricht-470168 ). Mit freundlichen Grüßen