Lärmbelästigung

Seit Jahren nimmt die Lärmbelästigung durch getunte PKW zu. Was gedenkt die Bundesregierung für die Gesundheit ihrer Bürger, das Gemeinwohl und die Natur dagegen zu unternehmen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Jahren nimm…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmbelästigung [#29449]
Datum
5. Mai 2018 13:48
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Jahren nimmt die Lärmbelästigung durch getunte PKW zu. Was gedenkt die Bundesregierung für die Gesundheit ihrer Bürger, das Gemeinwohl und die Natur dagegen zu unternehmen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in zu der von Ihnen erbetenen Thematik liegen dem Bundesministerium für Gesundheit kei…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Lärmbelästigung [#29449]
Datum
30. Mai 2018 11:06
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
1,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in zu der von Ihnen erbetenen Thematik liegen dem Bundesministerium für Gesundheit keine Informationen vor. Ich habe Ihrem Wunsch gemäß Ihre Anfrage an das aus meiner Sicht zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich später erfuhr, ist möglicherweise nicht das Bundesministerium für Umwelt, Natu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Lärmbelästigung [#29449]
Datum
30. Mai 2018 19:58
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich später erfuhr, ist möglicherweise nicht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, sondern das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zuständig. Ich habe Ihren Antrag nun dorthin geschickt. Ich bitte um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen