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Lärmbelästigung

Seit Jahren nimmt die Lärmbelästigung durch getunte PKW zu. Was gedenkt die Landesregierung für die Gesundheit ihrer Bürger, das Gemeinwohl und die Natur dagegen zu unternehmen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Jahren nimm…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmbelästigung [#29450]
Datum
5. Mai 2018 13:49
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Jahren nimmt die Lärmbelästigung durch getunte PKW zu. Was gedenkt die Landesregierung für die Gesundheit ihrer Bürger, das Gemeinwohl und die Natur dagegen zu unternehmen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre unten beigefügte Anfrage zu Maßnahmen gegen Lärmbelästigungen d…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Lärmbelästigung [#29450]
Datum
5. Juni 2018 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre unten beigefügte Anfrage zu Maßnahmen gegen Lärmbelästigungen durch getunte Pkw. Sie fragen nach Maßnahmen der Landesregierung, haben Ihre Anfrage allerdings an ein Bundesministerium gesandt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit setzt sich für Verbesserungen beim Lärmschutz im Verkehrssektor ein. Innerhalb der Bundesregierung ist allerdings das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für entsprechende Maßnahmen federführend. Zu geplanten Maßnahmen des Bundesverkehrsministeriums gegen getunte Pkw liegen hier keine Informationen vor. Insoweit rege ich an, dass Sie sich unmittelbar an das Bundesverkehrsministerium wenden. Die Anschrift lautet: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Invalidenstraße 44 10115 Berlin <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Für den Vollzug der bestehenden Vorschriften sind die Länder zuständig. Inwiefern Maßnahmen auf Länderebene geplant sind, ist hier nicht bekannt. Hier wären die zuständigen Landesbehörden Ansprechpartner. Mit freundlichen Grüßen