Lärmbelästigung in der Vorstadt Saarbrücken

Wir leben in einem Haus in Malstadt und unser Nachbar besitzt mehr als fünf Hühner inklusive Hahn. Der besagte Hahn fängt sehr früh (vor 6 Uhr) an zu krähen und beraubt der ganzen Nachbarschaft den Schlaf. Dies führt mich zur Frage, in wiefern die Haltung von einem Hahn in der Vorstadt legal sein kann?
Zusätzlich haben sie durch Hygienische Umstände (verursacht durch die Tiere) Ratten auf ihrem Grundstück, die hinüber auf unser Grundstück laufen.
Sie haben bereits auf die Anfrage meiner Schwester bezüglich der Hühner und der Bienen geantwortet, jedoch interessiert mich (der älteren Schwester) in diesem Kontext die Sachlage bezüglich des Hahns.

Ich bin Ihnen sehr dankbar für die bisherige Rückmeldung und hoffe hierauf ebenso eine zu erhalten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Oktober 2018
  • Frist
    30. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir leben in e…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmbelästigung in der Vorstadt Saarbrücken [#34256]
Datum
27. Oktober 2018 18:29
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir leben in einem Haus in Malstadt und unser Nachbar besitzt mehr als fünf Hühner inklusive Hahn. Der besagte Hahn fängt sehr früh (vor 6 Uhr) an zu krähen und beraubt der ganzen Nachbarschaft den Schlaf. Dies führt mich zur Frage, in wiefern die Haltung von einem Hahn in der Vorstadt legal sein kann? Zusätzlich haben sie durch Hygienische Umstände (verursacht durch die Tiere) Ratten auf ihrem Grundstück, die hinüber auf unser Grundstück laufen. Sie haben bereits auf die Anfrage meiner Schwester bezüglich der Hühner und der Bienen geantwortet, jedoch interessiert mich (der älteren Schwester) in diesem Kontext die Sachlage bezüglich des Hahns. Ich bin Ihnen sehr dankbar für die bisherige Rückmeldung und hoffe hierauf ebenso eine zu erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!