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Lärmbelästigung/ Sportstättenverordnung

Ich möchte Sie bitten mich darüber in Kenntnis zu setzen, zu welchen Uhrzeiten Fussballplätze der Hamburger Oberliga in einem Wohngebiet wochentags sowie am Wochenende aktiv -d.h. sowohl für Punktspiele als auch für den Trainingsbetrieb- betrieben und welche Schall-/Lärmpegel dabei nicht überschritten werden dürfen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2018
  • Frist
    22. September 2018
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmbelästigung/ Sportstättenverordnung [#32994]
Datum
21. August 2018 21:51
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ich möchte Sie bitten mich darüber in Kenntnis zu setzen, zu welchen Uhrzeiten Fussballplätze der Hamburger Oberliga in einem Wohngebiet wochentags sowie am Wochenende aktiv -d.h. sowohl für Punktspiele als auch für den Trainingsbetrieb- betrieben und welche Schall-/Lärmpegel dabei nicht überschritten werden dürfen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Lärmbelästigung/ Sportstättenverordnung [#32994]
Datum
22. August 2018 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in als nicht genehmigungsbedürftige Anlagen gem. BImSchG liegt die Zuständigkeit bei den…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
WG: Lärmbelästigung/ Sportstättenverordnung [#32994]
Datum
22. August 2018 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in als nicht genehmigungsbedürftige Anlagen gem. BImSchG liegt die Zuständigkeit bei den Bezirken. Da sich Ihre Anfrage an alle Bezirke richtet, sollten Sie die Anfrage erneut an die Finanzbehörde als Aufsichtsbehörde der Bezirke richten ( <<E-Mail-Adresse>> ). In der Behörde für Umwelt und Energie liegen zu Ihrer Fragestellung der bespielten Plätze keine Erkenntnisse im Detail vor. Ansonsten können wir bzgl. der Immissionsrichtwerte nur auf die 18. BImSchV unter https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_18/ zu verweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Anfrage betrifft konkret Barmbek Uhlenhorst. Soll ich mich nun in dieser Sac…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Lärmbelästigung/ Sportstättenverordnung [#32994]
Datum
22. August 2018 22:21
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Anfrage betrifft konkret Barmbek Uhlenhorst. Soll ich mich nun in dieser Sache an das Finanzamt Barmbek Uhlenhorst wenden?? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in zuständig ist das Bezirksamt Hamburg-Nord. Ihre E-Mail senden Sie bitte an <<E-…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Lärmbelästigung/ Sportstättenverordnung [#32994]
Datum
23. August 2018 09:34
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zuständig ist das Bezirksamt Hamburg-Nord. Ihre E-Mail senden Sie bitte an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lärmbelästigung/ Sportstättenverordnung [#32994]
Datum
23. August 2018 11:22
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmbelästigung/ Sportstättenverordnung“ vom 2…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lärmbelästigung/ Sportstättenverordnung [#32994]
Datum
22. September 2018 09:34
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmbelästigung/ Sportstättenverordnung“ vom 21.08.2018 (#32994) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in am 23.08.2018 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass nicht die BUE, sondern das Bezirksamt …
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Lärmbelästigung/ Sportstättenverordnung [#32994]
Datum
24. September 2018 10:35
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWLrmbelstigungSportstttenverordnung_1.eml
3,4 KB
AWLrmbelstigungSportstttenverordnung.eml
2,8 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in am 23.08.2018 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass nicht die BUE, sondern das Bezirksamt Hamburg-Nord zuständig sei und Sie bitte Ihre Anfrage an <<E-Mail-Adresse>> senden. Den Eingang dieser Information haben Sie mit Ihrer E-Mail vom 23.08.2018 bestätigt (siehe Anlage). Insofern richten Sie Ihre Nachfrage bitte an das zuständige Bezirksamt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, .. Ich habe die von Ihnen benannte Behörde am 26.8.2018 angeschrieben, bisher jedo…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lärmbelästigung/ Sportstättenverordnung [#32994]
Datum
24. September 2018 19:51
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, .. Ich habe die von Ihnen benannte Behörde am 26.8.2018 angeschrieben, bisher jedoch keine Antwort erhalten. Wie soll ich mich verhalten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>