Lärmbelästigung täglich durch den Schießplatz in Bad Belzig
Wie verträgt sich eine ständige Lärmbelästigung durch den Schießplatz in Bad Belzig Lübnitzer Straße mit dem Kurstatus Bad Belzig und Gesundheitsstandort. Die Lärmbelästigung ist von Montag bis einschließlich Sonnabend von 9:00 Uhr bis 19:Uhr. Die Schussfolgen betragen oft nur 10sec und geschossen wird mit Munition bei Tontaubenschießen bis 12mm. Der Schießplatz ist Luftlinie 300m von einem wachsenden Wohngebiet (58 neue Wohneinheiten werden neu gebaut) und Kurparksiedlung und 500m von einer Reha-Klinik entfernt. Diese hohe Schussfolgen sind vielleicht unter dem zulässigen Lärmpegel, machen einen aber krank und aggressiv und verleiden einen draußen im Garten zu sitzen. Wenn wenigsten das Wochenende vom Schießlärm mit den hohen Schussfolgen verschont wäre. Gibt es Dokumente, das so eine Situation in einer Kurstadt, wie Bad Belzig erlaubt wird, oder sollte vielleicht der Kur und Bad Status der Stadt aberkannt werden? Wie sind die rechtlichen Grundlagen. Dieser Zustand ist einer Kurstadt wie Bad Belzig nicht würdig und ein Vergleich mit anderen Kurstädten zeigt, dass sehr viel Wert auf Ruhe in den Innenbereichen gelegt wird.
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. Juni 2021
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3. August 2021
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