Lärmbelästigung täglich durch den Schießplatz in Bad Belzig

Anfrage an: Potsdam-Mittelmark

Wie verträgt sich eine ständige Lärmbelästigung durch den Schießplatz in Bad Belzig Lübnitzer Straße mit dem Kurstatus Bad Belzig und Gesundheitsstandort. Die Lärmbelästigung ist von Montag bis einschließlich Sonnabend von 9:00 Uhr bis 19:Uhr. Die Schussfolgen betragen oft nur 10sec und geschossen wird mit Munition bei Tontaubenschießen bis 12mm. Der Schießplatz ist Luftlinie 300m von einem wachsenden Wohngebiet (58 neue Wohneinheiten werden neu gebaut) und Kurparksiedlung und 500m von einer Reha-Klinik entfernt. Diese hohe Schussfolgen sind vielleicht unter dem zulässigen Lärmpegel, machen einen aber krank und aggressiv und verleiden einen draußen im Garten zu sitzen. Wenn wenigsten das Wochenende vom Schießlärm mit den hohen Schussfolgen verschont wäre. Gibt es Dokumente, das so eine Situation in einer Kurstadt, wie Bad Belzig erlaubt wird, oder sollte vielleicht der Kur und Bad Status der Stadt aberkannt werden? Wie sind die rechtlichen Grundlagen. Dieser Zustand ist einer Kurstadt wie Bad Belzig nicht würdig und ein Vergleich mit anderen Kurstädten zeigt, dass sehr viel Wert auf Ruhe in den Innenbereichen gelegt wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juni 2021
  • Frist
    3. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte sen…
An Potsdam-Mittelmark Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmbelästigung täglich durch den Schießplatz in Bad Belzig [#224171]
Datum
30. Juni 2021 20:15
An
Potsdam-Mittelmark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie verträgt sich eine ständige Lärmbelästigung durch den Schießplatz in Bad Belzig Lübnitzer Straße mit dem Kurstatus Bad Belzig und Gesundheitsstandort. Die Lärmbelästigung ist von Montag bis einschließlich Sonnabend von 9:00 Uhr bis 19:Uhr. Die Schussfolgen betragen oft nur 10sec und geschossen wird mit Munition bei Tontaubenschießen bis 12mm. Der Schießplatz ist Luftlinie 300m von einem wachsenden Wohngebiet (58 neue Wohneinheiten werden neu gebaut) und Kurparksiedlung und 500m von einer Reha-Klinik entfernt. Diese hohe Schussfolgen sind vielleicht unter dem zulässigen Lärmpegel, machen einen aber krank und aggressiv und verleiden einen draußen im Garten zu sitzen. Wenn wenigsten das Wochenende vom Schießlärm mit den hohen Schussfolgen verschont wäre. Gibt es Dokumente, das so eine Situation in einer Kurstadt, wie Bad Belzig erlaubt wird, oder sollte vielleicht der Kur und Bad Status der Stadt aberkannt werden? Wie sind die rechtlichen Grundlagen. Dieser Zustand ist einer Kurstadt wie Bad Belzig nicht würdig und ein Vergleich mit anderen Kurstädten zeigt, dass sehr viel Wert auf Ruhe in den Innenbereichen gelegt wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224171/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Potsdam-Mittelmark
Ihre E-Mail an den Landkreis Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail betreffs Akteneinsicht wegen Lärmbelästigung haben…
Von
Potsdam-Mittelmark
Betreff
Ihre E-Mail an den Landkreis
Datum
2. Juli 2021 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail betreffs Akteneinsicht wegen Lärmbelästigung haben wir zuständigkeitshalber an die Stadt Bad Belzig weitergeleitet. Sie erhalten dann von dort weitere Informationen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail an den Landkreis [#224171] Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in das Sie die Anfrage…
An Potsdam-Mittelmark Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an den Landkreis [#224171]
Datum
2. Juli 2021 10:27
An
Potsdam-Mittelmark
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in das Sie die Anfrage an die Stadt Bad Belzig weiter geleitet haben, ist nicht in Ordnung und auch nicht der richtige Ansprechpartner. Damit machen Sie den Bock zum Gärtner. Die Stadt Belzig hat sich ja auch nicht selber den Kurstatus geben dürfen. Damit drehen wir uns weiter im Kreis, weil die Stadt bisher leider nicht darauf reagiert. Könne Sie bitte nicht die übergeordnete zuständige Behörde damit beauftragen? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224171/
Potsdam-Mittelmark
Antw: AW: Ihre E-Mail an den Landkreis [#224171] Sehr Antragsteller/in die für Ihre Problematik zuständige Behörd…
Von
Potsdam-Mittelmark
Betreff
Antw: AW: Ihre E-Mail an den Landkreis [#224171]
Datum
2. Juli 2021 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die für Ihre Problematik zuständige Behörde ist das Landesamt für Immissionsschutz und die Stadt Bad Belzig, hier Ordnungsbehörde, wird Ihr Anliegen dorthin weiterleiten. Freundliche Grüße
Bad Belzig
AnfrNr.: 224171 - Lärmbelästigung auf dem Schießplatz in Bad Belzig Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir …
Von
Bad Belzig
Betreff
AnfrNr.: 224171 - Lärmbelästigung auf dem Schießplatz in Bad Belzig
Datum
5. Juli 2021 14:13
Status
image001.jpg
5,6 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Mail bezüglich der Lärmbelästigung auf dem Schießplatz in Bad Belzig, weitergeleitet vom Landkreis Potsdam Mittelmark. Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter den unten genannten Kontaktdaten. Mit freundlichen Grüßen

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Bad Belzig
Ihre Anfrage bezüglich Lärmbelästigung auf dem Schießplatz in Bad Belzig Sehr Antragsteller/in wie Ihnen Herr Mär…
Von
Bad Belzig
Betreff
Ihre Anfrage bezüglich Lärmbelästigung auf dem Schießplatz in Bad Belzig
Datum
21. Juli 2021 08:20
Status
Sehr Antragsteller/in wie Ihnen Herr Märtin bereits am 05.07.2021 mitgeteilt hat, haben wir Ihre Anfrage erhalten. Wir werden diesen Sachverhalt mit der zuständigen Erlaubnisbehörde, Landesamt für Umwelt - Überwachungsreferat T 26, schnellstmöglich besprechen. Danach werden wir uns erneut per E-Mail zum weiteren Verfahren bei Ihnen melden. Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter den unten genannten Kontaktdaten. Mit freundlichen Grüßen