Lärmbelästigung wegen evtl Sondernutzungsrechten von Altwarenhändlern
Als Bewohner des Hildener Südens fühle ich mich durch Fahrzeuge (Kleinlaster) belästigt, die mit einer "Erkennungsmelodie" darauf aufmerksam machen wollen, dass Altwaren abgegeben werden können. Es handelt sich zum einen um ein Fahrzeug mit der pol. Kennzeichen D-QS 9030 sowie um ein Essener Fahrzeug.
Mittlerweile hat diese akustische Belästigung ein Ausmaß erreicht, das m.E. nicht mehr hinnehmbar ist. Teilweise fahren offenbar beide Fahrzeuge mehrfach am Tag durch das Viertel, einmal um zunächst auf sich aufmerksam zumachen und zum anderen, um dann evtl abzugebende Gegenstände einzusammeln.Die Häufigkeit, mit der die Fahrzeuge erscheinen, steht meiner Einschätzung nach in einem Mißverhältnis zum Bedürfnis der Anwohner nach Entsorgung dieser Gegenstände. Die dauernde akustische "Berieselung" ist gerade auch vor dem Hintergrund des immer weiter steigenden Güterbahnverkehrs nicht mehr länger hinnehmbar.
Meine Fragen lauten:
Stellt das Einsammeln von Altgegenständen unter Zuhilfenahme von derartigen akustischen Hilfsmitteln eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar?
Wenn ja,
-liegen solche Genehmigungen vor und
welche Abwägungskriterien waren für die Entscheidung(en) maßgeblich?
Gibt es bereits gleichartige Beschwerden anderer Bürger?
Wie gedenkt die Stadt in Zukunft dieser Lärmbelästigung Einhalt zu gebieten?
Anfrage erfolgreich
-
Datum15. Mai 2012
-
16. Juni 2012
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Lärmbelästigung wegen evtl Sondernutzungsrechten von Altwarenhändlern
- Datum
- 15. Mai 2012 18:21
- An
- Kommunalverwaltung Hilden
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- Warte auf Antwort
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- Kommunalverwaltung Hilden
- Betreff
- Antw: Lärmbelästigung wegen evtl Sondernutzungsrechten von Altwarenhändlern
- Datum
- 16. Mai 2012 10:34
- Status
- Anfrage teilweise erfolgreich
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Antw: Lärmbelästigung wegen evtl Sondernutzungsrechten von Altwarenhändlern
- Datum
- 20. Mai 2012 20:31
- An
- Kommunalverwaltung Hilden
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- Von
- Kommunalverwaltung Hilden
- Betreff
- AW: Antw: Lärmbelästigung wegen evtl Sondernutzungsrechten von Altwarenhändlern
- Datum
- 21. Mai 2012 14:21
- Status
- Anfrage erfolgreich
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- Betreff
- AW: AW: Antw: Lärmbelästigung wegen evtl Sondernutzungsrechten von Altwarenhändlern
- Datum
- 22. Mai 2012 09:10
- An
- Kommunalverwaltung Hilden
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Millionen anderer Gewerbetreibender benutzen übliche ruhige und gesittete Promotion über Anzeigen, Plakate, Telefon etc....und selbst im Internet kann man sich im Zweifel gegen Spam wehren - da draußen auf den Dörfern findet allerdings ein sinnloser Lärmterror und Profitkrieg statt, aber auch eine Wettbewerbsverzerrung erster Güte gegenüber den VERNÜNFTIGEN Gewerbetreibenden, gegen den der ruhige Bürger und scheinbar auch der Rechtstaat machtlos scheint - aber dann sagen Sie ALLEN Gewerbetreibenden auch, das man das darf - lärmend im Schritttempo durch die Gegend fahren, bis eine Realsatire aus täglichen Gewerbetreibendendemonstrationen sich durch die Straßen quälend dem letzten bewußt machen sollte,daß derartige Energieverschwendung gepaart mit Ruhestörung des öffentlichen Raumes nicht ernsthaft hinzunehmendes Recht weniger Profiteure sein kann!
Gewerbliches Handeln muß in Regulation eine Grenze der Belastung für die Öffentlichkeit finden und ich kann nicht verstehen, weshalb man anderen Gewerbetreibenden vorschreibt wie weit ihre Markise in die Fußgängerzone ragen darf, während der Oberarzt der jedem wieder ordentlich seinen Herzkatheder setzen soll nach seiner Nachtschicht morgens um 10 vollkommen unnötig durch diese fahrende Kirmes unnötig geweckt weden dürfen soll!!