Lärmbeschwerden im Stadtgebiet seit 2018

Die Anzahl der seit 01.01.2018 bis zum aktuellen Zeitpunkt bei der Stadt Weiden eingegangenen Beschwerden über Lärm. Ich bitte Sie auch darum, die jeweiligen Lärmquellen/Ursachen mit der dazugehörigen Zahl an Beschwerden aufzulisten (z.B. Straßenverkehr, Flugverkehr, Schienenverkehr, Industrie, Bauarbeiten, sonstiges, etc.). Zu den einzelnen Kategorien hätte ich gerne noch die ungefähren Orte (Straßen/Stadtteile) bzw. örtliche Schwerpunkte. Da diese Frage Lärmemissionen und damit Umweltinformationen betrifft, ist eine besondere Begründung berechtigter Interessen meines Erachtens nicht erforderlich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. November 2020
  • Frist
    18. Dezember 2020
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Johannes Vogl
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der…
An Stadt Weiden in der Oberpfalz Details
Von
Johannes Vogl
Betreff
Lärmbeschwerden im Stadtgebiet seit 2018 [#203653]
Datum
14. November 2020 12:02
An
Stadt Weiden in der Oberpfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der seit 01.01.2018 bis zum aktuellen Zeitpunkt bei der Stadt Weiden eingegangenen Beschwerden über Lärm. Ich bitte Sie auch darum, die jeweiligen Lärmquellen/Ursachen mit der dazugehörigen Zahl an Beschwerden aufzulisten (z.B. Straßenverkehr, Flugverkehr, Schienenverkehr, Industrie, Bauarbeiten, sonstiges, etc.). Zu den einzelnen Kategorien hätte ich gerne noch die ungefähren Orte (Straßen/Stadtteile) bzw. örtliche Schwerpunkte. Da diese Frage Lärmemissionen und damit Umweltinformationen betrifft, ist eine besondere Begründung berechtigter Interessen meines Erachtens nicht erforderlich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Johannes Vogl Anfragenr: 203653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203653/ Postanschrift Johannes Vogl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Vogl

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