Lärmgutachten B8 Schwarzenbruck

Lärmgutachten für Bundesstraße 8 für Gemeinde Schwarzenbruck.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2019
  • Frist
    23. August 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Lärmgutachten für…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
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Betreff
Lärmgutachten B8 Schwarzenbruck [#159724]
Datum
24. Juli 2019 12:03
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Lärmgutachten für Bundesstraße 8 für Gemeinde Schwarzenbruck.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmgutachten B8 Schwarzenbruck“ vom 24.07.2019 …
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Lärmgutachten B8 Schwarzenbruck [#159724]
Datum
25. August 2019 09:35
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmgutachten B8 Schwarzenbruck“ vom 24.07.2019 (#159724) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Sich mit E-Mail vom 25.07.2019 mit der Bitte an uns gewendet, Ihnen ein &q…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
Lärmgutachten B8 Schwarzenbruck
Datum
26. August 2019 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Sich mit E-Mail vom 25.07.2019 mit der Bitte an uns gewendet, Ihnen ein "Lärmgutachten für die B 8 in Schwarzenbruck" zukommen zu lassen. Das für die B 8 im Landkreis Nürnberger Land zuständige Staatliche Bauamt Nürnberg führt seit Jahren Maßnahmen der Lärmsanierung in Schwarzenbruck durch. Grundlage dieser Maßnahmen sind lärmtechnische Untersuchungen, die wir Interessenten gerne zur Verfügung stellen können. Da es lärmtechnische Untersuchungen sowohl für Ochenbruck als auch für Pfeifferhütte gibt, bitte ich Sie uns mitzuteilen, welche Untersuchung sie haben möchten. Wir werden Ihnen diese als pdf-Datei zuschicken. Sollten Sie Erläuterungen zu den Berechnungen wünschen, darf ich Sie an die Kolleginnen und Kollegen am Staatlichen Bauamt Nürnberg verweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in könnten Sie mir bitte die lärmtechnische Untersuchung, sowohl für Ochenbruck, als a…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lärmgutachten B8 Schwarzenbruck [#159724]
Datum
28. August 2019 14:43
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in könnten Sie mir bitte die lärmtechnische Untersuchung, sowohl für Ochenbruck, als auch für Pfeifferhütte, als PDF zukommen lassen zukommen lassen? Das wäre super. Da hier das Thema Lärm an der B8 in den beiden Gemeindeteilen unter den Bürgern ein großes Thema ist, wäre dies eine sehr gute Diskussionsgrundlage. Vielen Dank! Mit freundliche Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in um das Ganze abzukürzen, habe ich Ihre Anfrage jetzt direkt an das Bauamt Nürnberg w…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
WG: Lärmgutachten B8 Schwarzenbruck [#159724]
Datum
28. August 2019 14:55
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in um das Ganze abzukürzen, habe ich Ihre Anfrage jetzt direkt an das Bauamt Nürnberg weitergeleitet. Sie werden die gewünschten Unterlagen in Kürze erhalten. Ich weiß, dass wir etwas im Verzug sind, bitte aber dennoch für Ihr Verständnis, dass auch bei uns und im Bauamt etliche Mitarbeiter/innen derzeit im Urlaub sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Selbstverständlich weiß ich, dass wir derzeit Urlau…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Lärmgutachten B8 Schwarzenbruck [#159724]
Datum
28. August 2019 15:19
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Selbstverständlich weiß ich, dass wir derzeit Urlaubszeit haben und habe auch dafür Verständnis, dass dadurch einige Vorgänge etwas länger dauern können. Aber haben Sie bitte auch Verständnis für mich, dass ich sieben Wochen für einen derartigen Vorgang schon für etwas lange halte. Ich habe selbst eine Firma und kann meine Kunden auch nicht derartig lange mit Urlaub besänftigen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Sie diesen Vorgang entsprechend an das Bauamt in Nürnberg weitergeleitet haben, so dass ich nicht wieder ein paar Wochen auf zwei PDFs, die mit e-Mail Versand werden, warten muss. Wie schon früher erwähnt, sind diese Unterlagen für uns Bürger hier vor Ort wichtige Diskussionsgrundlage, da wir unter dem Verkehr an der B8 sehr leiden, denn täglich fahren hier 24.000 Fahrzeuge durch Ochenbruck. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre E-Mail umgehend an das Bauamt weitergeleitet und auch den dortigen Bau…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: WG: Lärmgutachten B8 Schwarzenbruck [#159724]
Datum
28. August 2019 16:39
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre E-Mail umgehend an das Bauamt weitergeleitet und auch den dortigen Bauamtsleiter geben, sich persönlich darum zu kümmern, dass Ihnen die Unterlagen im Laufe dieser Woche zugeleitet werden (was er mir auch zugesagt hat). Wegen der erforderlichen Anonymisierung personenbezogener Daten können Ihnen die Untersuchungen nicht in der dem Bauamt derzeit vorliegenden Fassung zugesandt werden. Bedauerlicher Weise ist Ihre erste Anfrage bei uns übersehen worden und liegen geblieben (sowas kommt zwar selten, aber halt dann doch mal vor). Erst durch Ihre Nachfrage sind wir darauf aufmerksam geworden. Insofern kann ich mich für dieses Versehen nur entschuldigen. Auch wir sind daran interessiert, Bürgeranfragen möglichst schnell zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie im Auftrag von Herrn Weywadel die gewünschten lärmtechnischen Un…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
WG: Lärmgutachten B8 Schwarzenbruck [#159724]
Datum
29. August 2019 14:27
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie im Auftrag von Herrn Weywadel die gewünschten lärmtechnischen Untersuchungen für die B 8 in Ochenbruck und Pfeifferhütte. In den beiden Ortsdurchfahrten ist lärmarmer Asphalt verbaut, dieser ist bereits in den Berechnungen mit DStrO = -3 dB(A) berücksichtigt. Die Berücksichtigung des lärmarmen Asphaltes mit -3 dB(A) gilt nur in Kombination mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h. Anbei die Erklärung der Spalten: - GW,T/N = Grenzwert für die Lärmsanierung Tag und Nacht - Lr ,T/N = Lärmpegel berechnet Tag und Nacht - Lr, diff,T/N = vorhandene Grenzwertüberschreitung Tag und Nacht Grundsätzlich gilt es hinsichtlich des Lärmschutzes rechtlich zwischen der Lärmvorsorge und Lärmsanierung zu unterscheiden. Die Lärmvorsorge greift beim Bau (Neubau) oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen (§§ 41-43 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) i. V. m. 16. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung)). Beim Überschreiten definierter Grenzwerte wird ein Anspruch auf Lärmvorsorge ausgelöst. Die Lärmvorsorge ist hier nicht einschlägig. Die Lärmsanierung behandelt den Lärmschutz an bestehenden Straßen - wie hier an der B8. Gemäß den „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen“ (VLärmSchR 97) können an bestehenden Bundesfernstraßen auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen Lärmsanierungsmaßnahmen als freiwillige Leistung durchgeführt werden. Dies setzt voraus, dass der Beurteilungspegel den entsprechenden, im Bundeshaushalt festgelegten Grenzwert übersteigt. Bei der Lärmsanierung kommen aktive Lärmschutzmaßnahmen (Maßnahmen an der Straße) - wie bereits erfolgt - und passive Lärmschutzmaßnahmen (Maßnahmen an der baulichen Anlage) in Betracht. Mit freundlichen Grüßen