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Lärmgutachten Tucholskystr. 10117 Berlin

* Gutachten zur (Verkehrs-)Lärmbelastung für die gesamte Tucholskystr. << Adresse entfernt >>.
* Hatte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Einfluss auf das aktuell gültige Berliner Straßenverzeichnis, insbesondere was das Thema Lärm betrifft?
* Welche Entscheidungsgrundlagen führten zum Straßenverzeichnis der gesamten Tucholskystr. Bitte - wenn möglich - auf die konkreten Messdaten und Methodik im Bereich Tucholskystr. eingehen.

Vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmgutachten Tucholskystr. 10117 Berlin [#248334]
Datum
5. Mai 2022 12:02
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Gutachten zur (Verkehrs-)Lärmbelastung für die gesamte Tucholskystr. 10117 Berlin. * Hatte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Einfluss auf das aktuell gültige Berliner Straßenverzeichnis, insbesondere was das Thema Lärm betrifft? * Welche Entscheidungsgrundlagen führten zum Straßenverzeichnis der gesamten Tucholskystr. Bitte - wenn möglich - auf die konkreten Messdaten und Methodik im Bereich Tucholskystr. eingehen. Vielen Dank Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248334/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 5. Mai 2022 hat mich erreicht. Leider kann ich Ihnen nic…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Lärmgutachten Tucholskystr. << Adresse entfernt >> [#248334]
Datum
9. Mai 2022 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 5. Mai 2022 hat mich erreicht. Leider kann ich Ihnen nicht auf alle Ihre Fragen umfassend antworten. Soweit mir Antworten möglich sind, habe ich Ihnen diese nachstehend aufgeführt: * Gutachten zur (Verkehrs-)Lärmbelastung für die gesamte Tucholskystr. << Adresse entfernt >> Der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz liegen keine Gutachten zur Lärmbelastung vor noch werden derzeit welche erstellt. Dennoch können Sie für Teilabschnitte die Verkehrslärmbelastung anhand der strategischen Lärmkarte von Berlin ermitteln. Die Karte ist im Umweltatlas Berlins veröffentlicht. Sie erreichen sie über den Link https://www.berlin.de/umweltatlas/ver... * Hatte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Einfluss auf das aktuell gültige Berliner Straßenverzeichnis, insbesondere was das Thema Lärm betrifft? * Welche Entscheidungsgrundlagen führten zum Straßenverzeichnis der gesamten Tucholskystr. Bitte - wenn möglich - auf die konkreten Messdaten und Methodik im Bereich Tucholskystr. Eingehen Auf beide Fragen antworte ich aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam. Wie zur ersten Frage erläutert liegen keine Messdaten zur Lärmbelastung vor. Insofern hatten Messdaten zum Lärm keinen Einfluss auf die Einstufung ins Berliner Straßenverzeichnis. Das Straßenverzeichnis ist ein öffentliches Verzeichnis, in das alle öffentlich gewidmeten Straßen eingetragen sind. Geführt werden darin Angaben über die Widmung der Straße. Eine "Widmung" ist ein Hoheitsakt, der für Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße begründet und zugleich ihre Zweckbestimmung festlegt. Allgemein ist die Widmung eine Erklärung mit dem Inhalt, dass eine bestimmte Sache einen bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll. Die Einsichtnahme in das öffentliche Straßenverzeichnis ist in den Bezirken Mitte, Neukölln, Spandau und Tempelhof-Schöneberg bei den Vermessungsämtern möglich, in den übrigen Bezirken bei den Straßen- und Grünflächenämtern. Ich bitte Sie daher, Fragen zum Straßenverzeichnis an das Vermessungsamt des Bezirkes Mitte zu richten. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen