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Lärmgutachten zu den B-Plänen F12, F12a sowie F12b

- die vollständigen Lärmgutachten zu B-Plänen F12, F12a sowie F12b

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2015
  • Frist
    22. September 2015
  • Kosten dieser Information:
    10,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmgutachten zu den B-Plänen F12, F12a sowie F12b [#11104]
Datum
19. August 2015 21:39
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die vollständigen Lärmgutachten zu B-Plänen F12, F12a sowie F12b
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> können Sie mir bitte den Status der Anfrage mitteilen? Mit freundlichen…
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
Von
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Betreff
AW: Lärmgutachten zu den B-Plänen F12, F12a sowie F12b [#11104]
Datum
31. August 2015 23:09
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> können Sie mir bitte den Status der Anfrage mitteilen? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 11104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte<Information-entfernt> können Sie mir bitte den Status der Anfrage mitteilen? Mit freundliche…
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
Von
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Betreff
AW: AW: Lärmgutachten zu den B-Plänen F12, F12a sowie F12b [#11104]
Datum
7. September 2015 10:12
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> können Sie mir bitte den Status der Anfrage mitteilen? Mit freundlichen Grüßen, <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 11104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre neue Anfrage ist nunmehr zur Beantwortung vom Kommunikationscenter d…
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
AW: AW: Lärmgutachten zu den B-Plänen F12, F12a sowie F12b [#11104]
Datum
7. September 2015 17:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre neue Anfrage ist nunmehr zur Beantwortung vom Kommunikationscenter der Stadt Mülheim an das Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht weitergeleitet worden. Dem neuen Antrag kann ich entnehmen, dass nunmehr nicht mehr der Bauantrag, sondern die Lärmgutachten der rechtsverbindlichen Bebauungspläne F12 a und F 12b von Interesse sind. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan mit der Bezeichnung F12 existiert nicht, sondern "nur " der Bebauungsplan F12a und für den räumlichen Bereich der Max-Halbach-Straße der Bebauungsplan F12b. Um Ihnen kurzfristig die Möglichkeit einer Einsichtnahme in die umweltrelevanten Daten zu ermöglichen (Lärmgutachten), bitte ich den Antrag entsprechend zu konkretisieren. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Sehr geehrte<Information-entfernt> In der letzten Woche hatten Sie eine Einsicht gem. dem Informationsfreihe…
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
AW: AW: Lärmgutachten zu den B-Plänen F12, F12a sowie F12b [#11104]
Datum
7. September 2015 18:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> In der letzten Woche hatten Sie eine Einsicht gem. dem Informationsfreiheitsgesetz in den Bauantrag "Max-Halbach-Strasse". >
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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die Antwort. Bitte gewähren Sie mir Einscht in die volls…
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Lärmgutachten zu den B-Plänen F12, F12a sowie F12b [#11104]
Datum
8. September 2015 12:14
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die Antwort. Bitte gewähren Sie mir Einscht in die vollständigen Lärmgutachten der Bebauungspläne F12a und F12b. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 11104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Sehr geehrte<Information-entfernt> gerne gewähren wir Ihnen in der kommenden Woche während unserer Dienstzei…
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
AW: AW: AW: Lärmgutachten zu den B-Plänen F12, F12a sowie F12b [#11104]
Datum
9. September 2015 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> gerne gewähren wir Ihnen in der kommenden Woche während unserer Dienstzeiten Einsicht in die Lärmgutachten der Bebauungspläne F 12a und F 12b. Unsere Dienstzeiten sind in der kommenden Woche wie folgt: Montag bis Mittwoch: 7.30 Uhr - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr Ich bitte Sie, uns eine kurze Rückmeldung zu geben, wann Sie zur Einsichtnahme vorbeikommen möchten, damit wir im Vorfeld die Unterlagen bereit stellen können. Sollte sich nach der Einsichtnahme Ihrerseits Gesprächsbedarf ergeben, können Sie dann gerne noch einen gesonderten Gesprächstermin vereinbaren. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte scannen Sie die Lärmgutachten ein und lassen sie mir per Email zuk…
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Lärmgutachten zu den B-Plänen F12, F12a sowie F12b [#11104]
Datum
21. September 2015 16:46
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte scannen Sie die Lärmgutachten ein und lassen sie mir per Email zukommen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 11104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Sehr geehrte<Information-entfernt> Sie baten darum, Ihnen die eingescannten Gutachten zu den Bebauungspläne…
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
AW: AW: AW: AW: Lärmgutachten zu den B-Plänen F12, F12a sowie F12b [#11104]
Datum
25. September 2015 11:51
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> Sie baten darum, Ihnen die eingescannten Gutachten zu den Bebauungsplänen F 12a und F 12b per E-Mail zukommen zu lassen. Für das Einscannen und Verschicken der Gutachten wird Ihnen eine Gebühr von 84,90 € (Grundgebühr für zwei Akten = 70 € + 0,10 € pro einzuscannende Seite (149 Seiten)) in Rechnung gestellt. Falls Sie unter diesen Voraussetzungen dennoch eine Zusendung der Unterlagen einer Einsichtnahme vorziehen, bitte ich Sie um eine kurze Rückmeldung mit Übersendung Ihrer Postadresse für den Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ja, bitte senden Sie mir die Unterlagen zu. Ich möchte jedoch anregen, die Ge…
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Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Lärmgutachten zu den B-Plänen F12, F12a sowie F12b [#11104]
Datum
29. September 2015 16:08
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ja, bitte senden Sie mir die Unterlagen zu. Ich möchte jedoch anregen, die Gebührenstruktur zu überdenken. Die Gebührenordnung zum IFG NRW sieht keine Pauschale auf Basis der Anzahl der Aktenordner vor. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 11104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage "Lärmgutachten zu den B-Plänen F…
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
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AW: AW: AW: AW: AW: AW: Lärmgutachten zu den B-Plänen F12, F12a sowie F12b [#11104]
Datum
5. Oktober 2015 11:31
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage "Lärmgutachten zu den B-Plänen F12, F12a sowie F12b" vom 19.08.2015 (#11104) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 11104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.