Lrmmedizin.GAzumPFBVF2HauptteilII003
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lärmmedizinisches Gutachten Flughafen Hamburg“
6 Charakterisierung der Umgebung des Hamburger Flughafens 6.1 Geographische Lage und Ausdehnung des Beurteilungsgebietes Der Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel liegt am nordwestlichen Stadtrand Hamburgs, etwa 9 km vom Stadtzentrum entfernt. Er besitzt zwei Start- und Landebahnen, von denen die eine vornehmlich für Starts in Richtung Nordwesten, die andere hauptsächlich für Landungen aus Richtung Nordosten und Südwesten genutzt wird. Entsprechend der aus den Jahren 1994 und 1995 vorliegenden Nutzungshäufigkeit der Start-/Landebahnkonfigurationen (Tab. 6.1) erstreckt sich das Gebiet erhöhter Fluglärmbelastung entlang zweier Achsen in Nordost- bzw. Nordwest-Richtung. S33/L23 | S33/L05 | S23/L15 | SO5/L15 | SOS/LOS | SIS/L15S | S23/L23 | S33/L33 37,80% 17,10% 18,16% 4,71% 1,66% 2,82% 13,24% | 4,50% Anteil in Std. | 4334,8 1958,9 2082,3 190,2 323,4 1518, 1 516,1 S33: Start in Nordwest-Richtung S15: Start in Südost-Richtung L33: Landung aus Südost-Richtung L15: Landung aus Nordwest-Richtung S23: Start in Südwest-Richtung S05: Start in Nordost-Richtung L23: Landung aus Nordost-Richtung LOS: Landung aus Südwest-Richtung Tab. 6.1 Summe der Start-/Landebahnkonfigurationen aus den Jahren 1994 und 1995 Da die Häufigkeit von Starts in Südost-Richtung und Landungen aus Südost-Richtung nur gering ist, hat das Gebiet erhöhten Fluglärms südöstlich (SO) vom Flughafen im Vergleich zu den Gebieten nordwestlich (NW), nordöstlich (NO) und südwestlich (SW) des Flughafens nur eine geringe Ausdehnung. Dementsprechend sind die drei letztgenannten Gebiete diejenigen, in denen die größte Lärmbelastung aufgrund des Flugverkehrs herrscht. Die Beurteilung der fluglärmbedingten Auswirkungen auf die Anwohner wird sich also vornehmlich auf diese konzentrieren. Die äußere Begrenzung des Untersuchungsgebietes entspricht der Isokontur für L Aeg(g=3) ” 60 dB(A) aus dem lärmphysikalischen Gutachten Fluglärm, Ausbaustufe 3 Zeitbereich 3. Folgende Stadtteile Hamburgs liegen in den Gebieten SW und NO: Bahrenfeld, Eidelstedt, Fuhlsbüttel, Groß Borstel, Groß Flottbek, Hummelsbüttel, Langenhorn, Lemsahl-Mellingstedt, Lokstedt, Lurup, Niendorf, Osdorf, Poppenbüttel und Stellingen. Die Gesamtausdehnung beträgt etwa 20 km, die Breite zwischen 2 und 3 km. In den betroffenen Gebieten dieser Stadtteile herrscht eine z.T. aufgelockerte Stadtrandbebauung vor. 5] von 93
Hauptteil Kapitel 6: Demoskopische Charakterisierung Das Gebiet NW betrifft Teile von Hamburg-Niendorf sowie Teile der drei schleswig- holsteinischen Gemeinden Norderstedt, Hasloh und Quickborn. In letzteren wird ein Großteil der zu untersuchenden Fläche landwirtschaftlich genutzt, es liegen aber auch ausgedehnte Wohnbereiche innerhalb des Beurteilungsbereiches. Das Gebiet hat eine Ausdehnung von etwa 12 km und eine Breite von 3 bis 4 km. Der Bereich SO umfaßt Teile von Hamburg-Alsterdorf und Hamburg-Ohlsdorf und erstreckt sich lediglich über etwa 4 km? südöstlich des Flughafengeländes. Auch hier herrscht eine Stadtrandbebauung vor, die den anderen betroffenen Stadtteilen Hamburgs ähnlich ist. 6.2 Statistische Angaben von 1995 Für die betroffenen (Teil-)Bezirke Hamburgs wurden uns von insgesamt 71 statistischen Einheiten die Anzahl der dort lebenden Personen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erfolgte eine Aufschlüsselung nach verschiedenen Altersgruppen, den Altersstufen 0-5 Jahre, 5-15 Jahre, 15-45 Jahre, 45-65 Jahre und älter als 65 Jahre. Für die in Schleswig-Holstein liegenden Gebiete umfassten die demografischen Daten nur Angaben zur Bevölkerung der jeweils gesamten Gemeinde. Aus diesem Grund konnte der Anteil der betroffenen Bevölkerung weniger gut ausgewertet werden. Bei der Auswertung wurde vorausgesetzt, daß in den betroffenen Gebieten die gleiche Altersverteilung wie in der gesamten Gemeinde vorlag. Die statistischen Einheiten wurden in einer Karte im Maßstab 1:20000 markiert. Sofern nicht die gesamte statistische Einheit von Fluglärm betroffen war, wurde anhand der eingezeichneten Bebauung bestimmt wie groß die Anzahl der betroffenen Einwohner ist. Bei dieser Auswertung wurden Grün- und Sportflächen, Friedhöfe und Industrigebiete den unbebauten Flächen zugeordnet. Diese Flächen wurden einem Hamburger Stadtplan von 1996 entnommen (Maßstab 1:22000). Zusätzlich wurden besonders schützenswerte Einrichtungen erhoben. Es handelt sich hierbei um oe 2] Schulen, die in den Bezirken Bahrenfeld, Groß Flottbeck, Hummelsbüttel, Langenhorn, Lokstedt, Lurup, Niendorf und Stellingen sowie in Norderstedt und Quickborn liegen, e 9 Kindergärten bzw. -heime, die in den Bezirken Alsterdorf, Bahrenfeld, Eidelstedt, Lehmsal-Mellingstedt, Lokstedt, Niendorf und Poppenbüttel liegen, ° 3 Altenheime bzw. -pflegeheime, die in den Bezirken Alsterdorf, Groß Borstel, Lokstedt und Niendorf liegen, sowie : e 1 Krankenhaus, das im Bezirk Stellingen liegt. Insgesamt sind 8 Erholungsgebiete (größere Grünflächen) betroffen, die in den Bezirken Bahrenfeld, Groß Borstel, Hummelsbüttel, Langenhorn, Niendorf und Stellingen sowie in Norderstedt liegen. 52 von 93
- | , Le Ka Obhrile Suol iu oer Lee omef- Hauptteil Kapitel 6: Demoskopische Charakterisierung ——— 00000000 sapıtel 6: Demoskopische Charakterisierung 6.3 Zuordnung der statistischen Einheiten zu den Stadtbezirken und ihre Bevölkerungsstruktur Die Zuordnung der untersuchten statistischen Einheiten zu den Bezirken kann der nachfolgenden Tabelle bzw. den nachfolgenden Abbildungen (Abb. 6.1, 6.2) entnommen werden. In den Abbildungen ist die örtliche Lage der statistischen Einheiten verzeichnet. Zur Orientierung dient die eingezeichnete Isokontur. Sie kennzeichnet das festgelegte Untersuchungsgebiet. Statistische Einheiten und Bevölkerungszusammensetzung Stichtag: 31.12.1995 Quelle: Statistisches Landesamt Hamburg Anmerkung: für die statistische Einheit 4109 existieren keine Angaben Bezirke statistische 0-5 5-15 15 -45 45-65 65 Jahre und Summe Gemeinden Einheit Jahre Jahre Jahre Jahre älter Alsterdorf Bahrenfeld Eidelstedt Fuhlsbüttel Groß Borstel Groß Flottbeck 2401 56021 Hummelsbüttel 6601 6602 6604 87 206 808 598. 364 2063 162 320 1296 972 421 , 3171 117 384 243 926 614 53 von 93
Hauptteil Kapitel 6: Demoskopische Charakterisierung Bezirke statistische 0-5 5-15 15 - 45 45 - 65 65 Jahre und Summe Gemeinden Einheit Jahre Jahre Jahre Jahre älter Langenhorn 795 1149 36 Lehmsal- 6701 332 Mellingstedt 6702 152 Lokstedt 121 423 136 1187 126 1096 387 3 31 15 2606 117 234 Niendorf 4 245 172 141 151 83 145 156 115 107 52 73 3314 6746 28335 21658 9713 69766 3 8 27 27 10 75 Poppenbüttel 56041 935 1837 7907 5915 2656 19250 54 von 93
Hauptteil Kapitel 6: Demoskopische Charakterisierung Bezirke statistische 0-5 5-15 15 - 45 45 - 65 65 Jahre und - ut Summe Gemeinden Einheit Jahre Jahre Jahre Jahre älter Stellingen Tab. 6.2: Zuordnung der statistischen Einheiten zu den Bezirken und Bevölkerungsstruktur in den statistischen Einheiten rettete res ee 55 von 93
Hauptteil Kapitel 6: Demoskopische Charakterisierung 2 © Üi 2 =) ° Abb. 6.1: Statistische Einheiten (nördliche Umgebung) 56 von 93
Hauptteil Kapitel 6: Demoskopische Charakterisierung 6.4 Schallschutzprogramme Am 30. März 1971 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm beschlossen, das u.a. den Flughäfen auferlegte, in der Lärmschutzzone 1 (L Aeq (q=4) > 75 dB(A)) Schallschutzmaß- nahmen auf Antrag zu erstatten. Der Erstattungsbetrag lag zunächst bei 100 DM/m? Wohnfläche und wurde im Juli 1977 auf 130 DM/m? Wohnfläche erhöht. Da der Lärmschutzbereich für den Flughafen Hamburg erst 1976 festgesetzt wurde, der politische Druck, die Erstattungen zu zahlen, aber schon mit Verabschiedung des Gesetzes 1971 entstanden war, beschloß die Bürgerschaft der FHH 1973 eine Vorfinanzierung der Erstattungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm. Nach Festsetzung der Lärmschutzzone 1 für den Flughafen Hamburg im Sommer 1976 übernahm die Flughafen Hamburg GmbH die gesamten Zuschüsse für den Schallschutz in diesem Bereich, Aus den Haushaltsresten der Vorfinanzierung und den Rückerstattungen wurde von der Bürgerschaft ein „Härtefallprogramm“ beschlossen, welches für die Anwohner am Flughafen gedacht war, die einerseits nicht mehr in der Lärmschutzzone 1 wohnten, andererseits aber bei einem nach Ansicht des Senats günstigerem Berechnungsmodus des Lärmschutzbereiches erfaßt worden wären. Für diesen Bereich wurde das erforderliche Bauschalldämmaß von 50 auf 35 dB(A) gesenkt und die Erstattung auf 65 DM/m? Wohnfläche halbiert, um einen möglichst großen Kreis von Antragstellern zufrieden stellen zu können. Wegen der nach ihrer Meinung unzureichenden Schallschutzförderung beschloß die Bürgerschaft am 12. Mai 1978 ein weiteres „8-Mio-DM-Programm“ (auch „l. Programm“ genannt). Es sah vor, in dem Bereich zwischen der Grenze des „Härtefallprogramms“ und der Isokontur des mittleren Maximalpegels von 95 dB(A) einer startenden Boeing 727-100, des damals in Hamburg am häufigsten verkehrenden Düsenflugzeuges, auf Antrag 65 DM/m? Wohnfläche zu zahlen. Im Hinblick auf die steigende Sensibilisierung der Bevölkerung und das Scheitern des „Kaltenkirchenprojektes“ sahen sich der Senat und die Bürgerschaft veranlaßt, 1982 ein weiteres Schallschutzprogramm aufzuerlegen, das „2. Programm“. Es erfaßte den Bereich zwischen den Isokonturen des mittleren Maximalpegels von 95 und 93 dB(A) einer startenden Boeing 727. Da die bereitgestellten 20 Mio. DM den Bedarf nicht deckten wurden aus dem Haushalt der FHH 10 Mio. DM nachbewilligt. Die Ende der 80er Jahre sprunghaft zunehmende Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Hamburg und die durch die Modernisierungsmaßnahmen des Flughafens entstandene Unruhe in der Bevölkerung veranlaßten den Senat und die FHG 1989 das sogenannte „3. Programm“ aufzulegen. Die Grenze des Erstattungsgebietes wurde auf den mittleren Maximalpegel von 92 dB(A) einer startenden Boeing 727 bezogen, ergänzt durch die Isokontur des mittleren Maximalpegel von 90 dB(A) einer startenden Boeing 737. Zur Finanzierung dieses Programms wurden 18 Mio. DM verteilt auf 4 Jahre (1989 bis 1992) bereitgestellt. Die Antragsfrist lief 1991 ab, die Bauabwicklung wurde weitestgehend 1993 beendet. Nach übereinstimmenden Erkenntnissen bei der FHG, den für die Schallschutzprogramme zuständigen Bauprüfabteilungen der Ortsämter und der Umweltbehörde wird eine weitere räumliche Ausdehnung der Förderung nach außen als nicht mehr bedarfsgerecht angesehen 58 von 93
Hauptteil Kapitel 6: Demoskopische Charakterisierung (Abnehmende Maximalpegel). Dagegen empfiehlt es sich, die bestehenden Programme - vom direkten Nahbereich nach außen - qualitativ nachzubessern („4. Programm“). Insbesondere aufgrund der seinerzeitige Antragsbereitschaft als auch durch versäumte Fristen, gibt es in der unmittelbaren Flughafennachbarschaft eine Reihe von Wohneinheiten, für die bisher keine Erstattungen gezahlt wurden. Dieses sind: © Wohneinheiten, deren Bewohner sich aus Alters- oder finanziellen Gründen damals nicht gemeldet hatten. Eine Beteiligung war vorgesehen. Inzwischen werden diese Wohneinheiten teilweise von anderen Bewohnern genutzt, (Erben, Käufer, die zwar Schallschutz wünschen, wegen der abgeschlossenen Programme jedoch keinen weiteren bezuschußten Schallschutz beantragen können. © Wohneinheiten, deren Bausubstanz der Verordnung über bauliche Schallschutzanforderung nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 5. April 1974 nicht entsprach, mittlerweile aber in ihren substantiellen Gebäudeteilen (Dächer, Wände) nachgerüstet wurden. Das „4. Programmes“ umfaßt ein Erstattungsgebiet, in dem der mittlere Maximalpegel einer startenden Boeing 727 bei 95 dB(A) und mehr liegt. Hier ist in Zukunft bei schweren Kapitel 3-Maschinen mit Maximalpegel von 85 dB(A) und mehrzu rechnen. Anspruchsberechtigt sind alle Grundeigentümer, Erbpacht- und Nießbrauchnehmer sowie Mieter (letztere nur mit Einverständnis des Vermieters), die die zu fördernden Wohneinheiten vor dem 4. Juni 1976 erworben und bisher noch keinen Antrag auf Schallschutzförderung gestellt haben. Dieses gilt nicht für Antragsteller, die Wohneinheiten auf städtischem oder eigenem Grund errichtet haben, die aber baurechtlich nicht genehmigt, sondern nur geduldet sind (Kleingartengelände). Das Mindestschalldämmaß ist im „4. Programm“ auf 40 dB(A) festgesetzt. Dies läßt die Maximalpegel in den nahen Wohneinheiten auf Werte von 55 bis 60 dB(A) zurückgehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 DM/m? Wohnfläche, höchstens jedoch 700 DM/m? Fensterfläche, wobei diejenigen, die über vorherige Programme Teilleistungen in Höhe von 65 DM/m? Wohnfläche erhalten haben, die Differenz von 25 DM/m? bekommen, sofern erhöhter Schallschutz in den letzten Jahren nachgerüstet wurde oder dieses noch getan wird. Ferner sind Lüfterprogramme vorzusehen, um auch den gesunden Wohn- und Schlafverhältnissen Rechnung zu tragen. Gerade im Hinblick auf die Kinder- und Schlafzimmer würden die Zuschüsse bei 1000 DM/Wohneinheit bei 2 Lüftern liegen. Die Kosten für die ergänzenden Schallschutzmaßnahmen belaufen sich seitens der FHG auf 8,82 Mio. DM. 59 von 93
7 Lärmmedizinische Bewertung 7.1 Beschreibung der lärmmedizinischen Bewertung 7.1.1 Grundsätzliches zur Vorgehensweise Für Fluglärm und Boden-/Fluglärm (vgl. Kap. 7.15) sind jeweils 7 Szenarien einer lärmmedizinischen Bewertung zu unterziehen: eo Ausgangssituation (1995) oe Ausbaustufe | (ca. bis 2001) eo Ausbaustufe 2 (ca. bis 2004) e Ausbaustufe 3 (ca. bis 2010) e sowie die Nullvarianten 1,2, 3 (vgl. Kap. 1) Der schematische Ablauf der lärmmedizinischen Bewertung ist im Flußdiagramm 1 dargestellt. Das Flußdiagramm gilt sowohl für den Fluglärm als auch den Boden-/Fluglärm (s. Kap. 7.1.5). Szenario 1 = Bewertungsbogen Ausgangssituation Szenario AO Szenario 2 = Ausbaustufe 1 Szenario 3 = Nullvariante 1 Bewertungsbogen Szenario A1 Bewertungsbogen Szenario Ni Gesamtaussage Szenario 4 = Ausbaustufe 2 Bewertungsbogen Szenario A2 Vergleich der verschiedenen Szenarien Szenario 5 = Nullvariante 2 Bewertungsbogen Szenario N2 Szenario 6 = Ausbaustufe 3 Bewertungsbogen Szenario A3 Szenario 7 = Bewertungsbogen Nullvariante 3 Szenario N3 Abb. 7.1: Flußdiagramm 1 der lärmmedizinischen Bewertung: Eingangsgrößen und Ergebnisse 60 von 93