Lärmmessung/lärmtechnische Untersuchung zur Eingabe 451-15 an die Hamburger Bürgerschaft

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG).

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 14. August 2015 hat die BWVI eine Stellungnahme zur Eingabe 451-15 an den Eingabenausschuss der Hamburger Bürgerschaft verfasst. Im Rahmen der Stellungnahme wurde der Beurteilungspegel anhand der Vorgaben der „Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BlmSchV“ ermittelt.

Bitte übermitteln Sie mir die Unterlagen dieser Lärmmessung/lärmtechnischen Untersuchung.

Sofern es für Sie unkomplizierter ist und es das Verfahren beschleunigen sollte, wäre es von meiner Seite auch möglich, dass ich vor Ort Einsicht in das Dokument nehme.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) sowie nach §3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Gesetzes über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG sowie § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2015
  • Frist
    3. November 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Gesetz über…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmmessung/lärmtechnische Untersuchung zur Eingabe 451-15 an die Hamburger Bürgerschaft [#11478]
Datum
2. Oktober 2015 09:21
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG). Sehr geehrte Damen und Herren, zum 14. August 2015 hat die BWVI eine Stellungnahme zur Eingabe 451-15 an den Eingabenausschuss der Hamburger Bürgerschaft verfasst. Im Rahmen der Stellungnahme wurde der Beurteilungspegel anhand der Vorgaben der „Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BlmSchV“ ermittelt. Bitte übermitteln Sie mir die Unterlagen dieser Lärmmessung/lärmtechnischen Untersuchung. Sofern es für Sie unkomplizierter ist und es das Verfahren beschleunigen sollte, wäre es von meiner Seite auch möglich, dass ich vor Ort Einsicht in das Dokument nehme. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) sowie nach §3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Gesetzes über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG sowie § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist heute von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation an die …
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
WG: Lärmmessung/lärmtechnische Untersuchung zur Eingabe 451-15 an die Hamburger Bürgerschaft [#11478]
Datum
6. Oktober 2015 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist heute von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation an die BUE weitergeleitet worden. Die Frist zur Beantwortung gilt somit ab dem heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücksprache mit dem Fachamt ist Ihre Anfrage an die Behörde für Wirtschaft, Verk…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
WG: Lärmmessung/lärmtechnische Untersuchung zur Eingabe 451-15 an die Hamburger Bürgerschaft [#11478]
Datum
16. Oktober 2015 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücksprache mit dem Fachamt ist Ihre Anfrage an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zurückgegeben worden. Die BUE ist in diesem Fall nicht federführende oder aktenverwaltende Stelle. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information. Da Sie in der vorherigen E-Mail auf die Frist ver…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Lärmmessung/lärmtechnische Untersuchung zur Eingabe 451-15 an die Hamburger Bürgerschaft [#11478]
Datum
19. Oktober 2015 14:54
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information. Da Sie in der vorherigen E-Mail auf die Frist verweisen, möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass die von fragdenstaat genannte 1-Monats-Frist missverständlich formuliert ist. Hierzu hat mir der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit folgende Auskunft gegeben: "Die Frist beträgt nicht „einen Monat“ wie dies von FragdenStaat.de fälschlich suggeriert wird. Vielmehr sind Anfragen nach § 1 Abs. 2, § 13 Abs. 1 HmbTG „unverzüglich“ zu beantworten. Darunter versteht das Gesetz nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die 1-Monats-Frist stellt die äußerste Grenze dar, die auch bei Vorliegen guter Gründe nicht überschritten werden darf. Die Pflicht zur Antwort besteht aber „unverzüglich“. Dies hat die Rechtsprechung inzwischen ausdrücklich bestätigt und klargestellt, dass keine generelle Monatsfrist gilt (OVG HH, Beschl. v. 20.11.2012 – 5 Bs 246/12)." Ich hoffe, diese Information ist für Sie zur Bearbeitung weiterer Inforamtionsfreiheitsanfragen nützlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Lärmmessung/lärmtechnische Untersuchung z…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Lärmmessung/lärmtechnische Untersuchung zur Eingabe 451-15 an die Hamburger Bürgerschaft [#11478]
Datum
3. November 2015 00:30
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Lärmmessung/lärmtechnische Untersuchung zur Eingabe 451-15 an die Hamburger Bürgerschaft" vom 02.10.2015 (#11478) wurde von Ihnen bislang nicht beantwortet. Bitte beachten Sie hierzu auch folgende Einschätzung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: "Die Frist beträgt nicht „einen Monat“ wie dies von FragdenStaat.de fälschlich suggeriert wird. Vielmehr sind Anfragen nach § 1 Abs. 2, § 13 Abs. 1 HmbTG „unverzüglich“ zu beantworten. Darunter versteht das Gesetz nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die 1-Monats-Frist stellt die äußerste Grenze dar, die auch bei Vorliegen guter Gründe nicht überschritten werden darf. Die Pflicht zur Antwort besteht aber „unverzüglich“. Dies hat die Rechtsprechung inzwischen ausdrücklich bestätigt und klargestellt, dass keine generelle Monatsfrist gilt (OVG HH, Beschl. v. 20.11.2012 – 5 Bs 246/12)." Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in wie Ihnen mit Mail vom 16.10.2015 mitgeteilt wurde, ist Ihre Anfrage an die Behörde f…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Lärmmessung/lärmtechnische Untersuchung zur Eingabe 451-15 an die Hamburger Bürgerschaft [#11478]
Datum
6. November 2015 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie Ihnen mit Mail vom 16.10.2015 mitgeteilt wurde, ist Ihre Anfrage an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zurückgegeben worden. Die BUE ist in diesem Fall nicht federführende oder aktenverwaltende Stelle. Bitte wenden Sie sich an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Hinweis. Ich dachte, die E-Mail wird automatisch weiter geleit…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lärmmessung/lärmtechnische Untersuchung zur Eingabe 451-15 an die Hamburger Bürgerschaft [#11478]
Datum
6. November 2015 10:33
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Hinweis. Ich dachte, die E-Mail wird automatisch weiter geleitet. Ich werde in Zukunft die andere E-Mail-Adresse nutzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, # meine Informationsfreiheitsanfrage "Lärmmessung/lärmtechnische Untersuchung …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Lärmmessung/lärmtechnische Untersuchung zur Eingabe 451-15 an die Hamburger Bürgerschaft [#11478]
Datum
6. November 2015 18:27
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, # meine Informationsfreiheitsanfrage "Lärmmessung/lärmtechnische Untersuchung zur Eingabe 451-15 an die Hamburger Bürgerschaft" vom 02.10.2015 (#11478) wurde von Ihnen bislang nicht beantwortet. Bitte beachten Sie hierzu folgende Einschätzung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: "Die Frist beträgt nicht „einen Monat“ wie dies von FragdenStaat.de fälschlich suggeriert wird. Vielmehr sind Anfragen nach § 1 Abs. 2, § 13 Abs. 1 HmbTG „unverzüglich“ zu beantworten. Darunter versteht das Gesetz nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die 1-Monats-Frist stellt die äußerste Grenze dar, die auch bei Vorliegen guter Gründe nicht überschritten werden darf. Die Pflicht zur Antwort besteht aber „unverzüglich“. Dies hat die Rechtsprechung inzwischen ausdrücklich bestätigt und klargestellt, dass keine generelle Monatsfrist gilt (OVG HH, Beschl. v. 20.11.2012 – 5 Bs 246/12)." Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>