Lärmschutz zu sechsspurigen Ausbau der Autobahn 57 zwischen Krefeld-Zentrum und dem Kreuz Meerbusch

Schallschutzgutachten inklusiv aller Anhängen zum sechsspurigen Ausbau der Autobahn 57 zwischen der Ausfahrt Krefeld-Zentrum und dem Kreuz Meerbusch aus dem die Lärmimmision auf den Stadtteil Krefeld-Linn ersichtlich sind.
Genehmigte Schallschutzmassnahmen, die beim Ausbau der Autobahn 57 zwischen der Ausfahrt Krefeld-Zentrum und Kreuz-Meerbusch ausgeführt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2017
  • Frist
    4. April 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmschutz zu sechsspurigen Ausbau der Autobahn 57 zwischen Krefeld-Zentrum und dem Kreuz Meerbusch [#20529]
Datum
28. Februar 2017 23:23
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schallschutzgutachten inklusiv aller Anhängen zum sechsspurigen Ausbau der Autobahn 57 zwischen der Ausfahrt Krefeld-Zentrum und dem Kreuz Meerbusch aus dem die Lärmimmision auf den Stadtteil Krefeld-Linn ersichtlich sind. Genehmigte Schallschutzmassnahmen, die beim Ausbau der Autobahn 57 zwischen der Ausfahrt Krefeld-Zentrum und Kreuz-Meerbusch ausgeführt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Ihre E-Mail vom 01.03.2017 an den Landesbetrieb Straßenbau NRW Sehr geehrtAntragsteller/in bei dem von Ihnen ge…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
Lärmschutz zu sechsspurigen Ausbau der Autobahn 57 zwischen Krefeld-Zentrum und dem Kreuz Meerbusch [#20529]
Datum
20. März 2017 14:49
Status
5,5 MB
Ihre E-Mail vom 01.03.2017 an den Landesbetrieb Straßenbau NRW Sehr geehrtAntragsteller/in bei dem von Ihnen genannten Abschnitt der A 57 zwischen der Anschlussstelle (AS) Krefeld-Zentrum und dem Autobahnkreuz (AK) Meerbusch handelt es sich um zwei Ausbauabschnitte die technisch und rechtlich getrennt zu betrachten sind. Der erste Abschnitt beginnt an der AS Krefeld-Oppum und endet am AK Meerbusch (siehe auch beigefügte Übersichtskarte). Dieser Abschnitt befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Die Planfeststellungsunterlagen lagen zwischen dem 13.05.2015 und dem 12.06.2016 zu jedermanns Einsicht in den Städten Krefeld und Meerbusch aus. Die Erörterung der Einwendungen fand am 19. und 20.04.2016 im Winkmannshof in Linn statt. Zurzeit wird der Planfeststellungsbeschluss durch die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Planfeststellungsbehörde erstellt. Wie Sie der beigefügten Übersichtskarte entnehmen können, befindet sich die nächstgelegenen Wohngebäude des Ortsteils Krefeld-Linn in einer Entfernung von ca. 1000 m von diesem Ausbauabschnitt der A 57 entfernt. In diesem, aus lärmtechnischer Sicht, erheblichen Abstand, wurden nur punktuell immissionstechnische Untersuchungen durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die Anspruchsvoraussetzungen für Lärmschutzmaßnahmen nicht gegeben waren. Der zweite Abschnitt beginnt an der AS Krefeld-Gartenstadt und endet an der AS Krefeld-Oppum. Für diesen Abschnitt wurde der Vorentwurf aufgestellt. Der Vorentwurf wurde zwischenzeitlich vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) genehmigt, so dass jetzt mit der Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen begonnen werden kann. Im Planfeststellungsverfahren können sich noch Änderungen ergeben. Wie von Ihnen gewünscht, füge ich die immissionstechnische Untersuchung für diesen Ausbauabschnitt bei, aus der die Lärmimmissionen auf den Ortsteil Krefeld-Linn hervorgehen. - Erläuterungsbericht zur immissionstechnischen Untersuchung - Ermittlung LME - Ergebnisliste Bereich V - Linn (E) - Lageplan LS 8 Entsprechend Ihrer Anfrage wurden nur die Ergebnisliste für den Ortsbereich Krefeld-Linn beigefügt. Mit freundlichen Grüßen