Lärmschutzgutachten B432

das Lärmschutzgutachten für die B432 im Bereich der Ortsdurchfahrt Krems I und Leezen.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    14. Februar 2019
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Lärmsc…
An Der Landrat des Kreises Segeberg Details
Von
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Betreff
Lärmschutzgutachten B432 [#42535]
Datum
15. Januar 2019 19:02
An
Der Landrat des Kreises Segeberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Lärmschutzgutachten für die B432 im Bereich der Ortsdurchfahrt Krems I und Leezen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landrat des Kreises Segeberg
Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH)
Von
Der Landrat des Kreises Segeberg
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH)
Datum
31. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort