Lärmschutzgutachten zur Bebauung der Lincolnsiedlung

Ich würde gerne Einsicht in das Lärmschutzgutachten nehmen, was im Zuge der Bebauung der Lincolnsiedlung in Darmstadt erstellt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2020
  • Frist
    20. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne …
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmschutzgutachten zur Bebauung der Lincolnsiedlung [#180785]
Datum
18. Februar 2020 18:01
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne Einsicht in das Lärmschutzgutachten nehmen, was im Zuge der Bebauung der Lincolnsiedlung in Darmstadt erstellt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180785 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmschutzgutachten zur Bebauung der Lincolnsied…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lärmschutzgutachten zur Bebauung der Lincolnsiedlung [#180785]
Datum
11. Mai 2020 20:28
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmschutzgutachten zur Bebauung der Lincolnsiedlung“ vom 18.02.2020 (#180785) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180785 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich entschuldige mich zunächst für die verspätete Rückmeldung zu Ihrer Anfrage, die …
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
Lärmschutzgutachten zur Bebauung der Lincolnsiedlung in Darmstadt
Datum
28. Mai 2020 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich entschuldige mich zunächst für die verspätete Rückmeldung zu Ihrer Anfrage, die mich erst jetzt erreicht hat. Sie hatten um Einsicht in ein Lärmschutzgutachten gebeten, das im Zuge der Bebauung der Lincolnsiedlung in Darmstadt erstellt wurde. Meinem Dezernat III 31.2 liegen im Zusammenhang mit der Planung Lincoln-Siedlung insgesamt drei schalltechnische Untersuchungen vor. Die schalltechnische Untersuchung vom 29.04.2015 wurde mir von der Stadt Darmstadt bei Aufstellung des Bebauungsplanes S 25 Lincoln-Siedlung im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch vorgelegt, die schalltechnischen Untersuchungen 5.1 und 5.2 danach im Beteiligungsverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Lincoln-Siedlung (S 25.1). Ich habe Ihnen die Lärmschutzgutachten zu Ihrer Einsicht und Information beigefügt. Sofern Sie weitere Informationen zu den Bebauungsplanunterlagen benötigen, werden Sie diese auch unmittelbar bei der für die Bauleitplanung zuständigen Stadt Darmstadt erhalten können. Mit freundlichen Grüßen