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Lärmschutzmaßnahme an der B 407

Derzeit wird an der Verlängerung der sog. "Lärmschutzwand" im Bereich der B 407 (zwischen Feuerwache und Autohaus Werner) gebaut.
Teilen Sie mir bitte mit, was die Lärmschutzwand an der B 407 gekostet hat.
Teilen Sie mir bitte mit, was der jetzt begonnene neue Abschnitt kosten soll.
Teilen Sie mir bitte mit, welche Werte in Bezug auf Schalldämmung und Schallabsorption für diese Art von "Lärmschutzwand" erreicht werden.
Wurden Alternativen, zum Beispiel Lärmschutzkörbe, geprüft?
Wie hoch ist die Schalldämmung an den Holzbalken zu werten, die nicht plan auf dem jeweils unteren Balken aufliegen? Ist hier der Schallschutz überhaupt noch gegeben?

Danke für Ihre Bemühungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2016
  • Frist
    14. Juni 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Derzeit wird an d…
An Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmschutzmaßnahme an der B 407 [#16762]
Datum
11. Mai 2016 15:52
An
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Derzeit wird an der Verlängerung der sog. "Lärmschutzwand" im Bereich der B 407 (zwischen Feuerwache und Autohaus Werner) gebaut. Teilen Sie mir bitte mit, was die Lärmschutzwand an der B 407 gekostet hat. Teilen Sie mir bitte mit, was der jetzt begonnene neue Abschnitt kosten soll. Teilen Sie mir bitte mit, welche Werte in Bezug auf Schalldämmung und Schallabsorption für diese Art von "Lärmschutzwand" erreicht werden. Wurden Alternativen, zum Beispiel Lärmschutzkörbe, geprüft? Wie hoch ist die Schalldämmung an den Holzbalken zu werten, die nicht plan auf dem jeweils unteren Balken aufliegen? Ist hier der Schallschutz überhaupt noch gegeben? Danke für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre gestellten Fragen möchten wir wie folgt beantwo…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Betreff
Lärmschutzmaßnahme an der B 407 - Frag den Staat
Datum
17. Mai 2016 09:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre gestellten Fragen möchten wir wie folgt beantworten: Bei der angesprochenen Lärmschutzwand im Bereich der B 407 handelt es sich in erster Linie um eine Sichtschutzwand, die aber auch lärmreduzierende Funktionen erfüllt. Der Straßenbaulastträger (Bundesrepublik Deutschland) wäre grundsätzlich für Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesstraße zuständig. Hier hat die Stadt Saarburg jedoch für Ihre Bürger in der Perler Straße eine Sichtschutzwand errichtet. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Maßnahme der Stadt Saarburg. Für den bereits erstellten Teil der Sichtschutzwand wurden 148.000 Euro aufgewendet. Für den derzeitig im Bau befindlichen Teil sind 65.000 Euro eingeplant. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in…
An Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lärmschutzmaßnahme an der B 407 - Frag den Staat [#16762]
Datum
17. Mai 2016 09:46
An
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.