Lärmschutzmaßnahmen am Bahnwerk Berlin Rummelsburg im Wohngebiet (Ortsteil Karlshorst)

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Wie wird beim Bahnwerk in Berlin Rummelsburg die Lärmvermeidungspflicht der Bahn bei der Verschiebung von Zügen auf die Abstellflächen im Wohngebiet Richtung Bahnhof Karlshorst, vor allem in den besonders schützenswerten Nachtzeiten umgesetzt und durch Ihre oder andere Behörden kontrolliert und ggf. Einfahrtverbote durchgesetzt? Welche Behörde ist dafür zuständig?
Mit dem Ausbau des Bahninstandsetzungswerkes Rummelsburg haben die nächtlichen Zugverschiebungen in dem Wohngebiet erheblich zugenommen. Die Fahrten finden vor allem Nachts teilweise in Abständen von wenigen Minuten statt.
Es sind bisher keine aktiven Maßnahmen wie Schallschutzwände oä. realisiert worden. Besonders die Verschiebung der ICE-Generationen 1 und 2 geht mit erheblichen Lärmemissionen von den Triebköpfen sowie Kurvenquietschen (verstärkt im Sommer) und starken Gebäudeerschütterungen einher, was nicht zuletzt auch durch die Vielzahl der Weichen verursacht wird. Hier wäre neben Schienenkonditionierungsanlagen ein zeitweiliges Einfahrverbot für diese veralteten Schienenfahrzeuge wünschenswert, da auf der Betriebsanlage in Richtung Rummelsburg abseits von Wohngebieten ausreichend Stellflächen zur Verfügung stehen und es sich lediglich um Betriebsfahrten der Züge handelt. Teilen Sie mir bitte mit, wen ich dazu kontaktieren kann.

Zusätzlich haben sich nach dem Rückbau des Regionalzughaltepunktes Berlin Karlshorst mit den höheren Durchfahrtgeschwindigkeiten der Regionalbahnen auch die Schallemissionen sowie die Erschütterungen des regulären Bahnverkehrs verstärkt. Ab welcher Steigerung besteht Anspruch auf passiven Lärmschutz am Wohngebäude?

Dazu möchte ich Sie bitten mir mitzuteilen, ob es zu dem Streckenabschnitt an der Wandlitzstrasse (10318 Berlin) aktuelle Messwerte zur Lärmemission gibt und wo ich diese anfordern kann.

Gibt es Planungen mit Lärmschutzmaßnahmen die Interessen der Anwohner des betroffenen Wohngebiets mit den Aktivitäten des Bahnwerks zu vereinen?
Welche Summe ist bei den Ausbauplanungen des Bahnwerks für den Lärmschutz vorgesehen? Wo kann ich ich Informationen zu den Detailplanungen und Zeitplänen erlangen?
Laut Medien sind für den weiteren Ausbau des Werkes Investition von bis zu 250 Mio EUR vorgesehen. Wie ist der Lärmschutz in den Genehmigungsverfahren zum Ausbau berücksichtigt worden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. August 2019
  • Frist
    10. September 2019
  • Ein:e Follower:in
Lukas von Heimann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie wird be…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
Lukas von Heimann
Betreff
Lärmschutzmaßnahmen am Bahnwerk Berlin Rummelsburg im Wohngebiet (Ortsteil Karlshorst) [#162991]
Datum
6. August 2019 23:53
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wird beim Bahnwerk in Berlin Rummelsburg die Lärmvermeidungspflicht der Bahn bei der Verschiebung von Zügen auf die Abstellflächen im Wohngebiet Richtung Bahnhof Karlshorst, vor allem in den besonders schützenswerten Nachtzeiten umgesetzt und durch Ihre oder andere Behörden kontrolliert und ggf. Einfahrtverbote durchgesetzt? Welche Behörde ist dafür zuständig? Mit dem Ausbau des Bahninstandsetzungswerkes Rummelsburg haben die nächtlichen Zugverschiebungen in dem Wohngebiet erheblich zugenommen. Die Fahrten finden vor allem Nachts teilweise in Abständen von wenigen Minuten statt. Es sind bisher keine aktiven Maßnahmen wie Schallschutzwände oä. realisiert worden. Besonders die Verschiebung der ICE-Generationen 1 und 2 geht mit erheblichen Lärmemissionen von den Triebköpfen sowie Kurvenquietschen (verstärkt im Sommer) und starken Gebäudeerschütterungen einher, was nicht zuletzt auch durch die Vielzahl der Weichen verursacht wird. Hier wäre neben Schienenkonditionierungsanlagen ein zeitweiliges Einfahrverbot für diese veralteten Schienenfahrzeuge wünschenswert, da auf der Betriebsanlage in Richtung Rummelsburg abseits von Wohngebieten ausreichend Stellflächen zur Verfügung stehen und es sich lediglich um Betriebsfahrten der Züge handelt. Teilen Sie mir bitte mit, wen ich dazu kontaktieren kann. Zusätzlich haben sich nach dem Rückbau des Regionalzughaltepunktes Berlin Karlshorst mit den höheren Durchfahrtgeschwindigkeiten der Regionalbahnen auch die Schallemissionen sowie die Erschütterungen des regulären Bahnverkehrs verstärkt. Ab welcher Steigerung besteht Anspruch auf passiven Lärmschutz am Wohngebäude? Dazu möchte ich Sie bitten mir mitzuteilen, ob es zu dem Streckenabschnitt an der Wandlitzstrasse (10318 Berlin) aktuelle Messwerte zur Lärmemission gibt und wo ich diese anfordern kann. Gibt es Planungen mit Lärmschutzmaßnahmen die Interessen der Anwohner des betroffenen Wohngebiets mit den Aktivitäten des Bahnwerks zu vereinen? Welche Summe ist bei den Ausbauplanungen des Bahnwerks für den Lärmschutz vorgesehen? Wo kann ich ich Informationen zu den Detailplanungen und Zeitplänen erlangen? Laut Medien sind für den weiteren Ausbau des Werkes Investition von bis zu 250 Mio EUR vorgesehen. Wie ist der Lärmschutz in den Genehmigungsverfahren zum Ausbau berücksichtigt worden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lukas von Heimann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lukas von Heimann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas von Heimann
Eisenbahn-Bundesamt
Ihre Anfrage nach IFG/UIG/VIG, Ihre Immissionsbeschwerde Sehr geehrter Herr Heimann, anliegend die Eingangsbestät…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG/UIG/VIG, Ihre Immissionsbeschwerde
Datum
14. August 2019 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
Eingangsbesttigung_AnfragenachIFGUIGVIGImmissionsbeschwerde.pdf
96,1 KB
Sehr geehrter Herr Heimann, anliegend die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage/Beschwerde. Freundliche Grüße

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Eisenbahn-Bundesamt
514hui/019-2317#019: Auskünfte zu Ihrer Anfrage nach IFG/UIG/VIG, Ihre Immissionsbeschwerde Sehr geehrter Herr von…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
514hui/019-2317#019: Auskünfte zu Ihrer Anfrage nach IFG/UIG/VIG, Ihre Immissionsbeschwerde
Datum
19. August 2019 13:35
Status
Sehr geehrter Herr von Heimann, bitte beachten Sie die Dateianlage zu Ihrer Anfrage/Beschwerde. Freundliche Grüße