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Lärmwerte für die Straße Milchgrund

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meine Anfrage vom 23.11.2016 zur Schadstoff- und Lärmbelastung der Straße Milchgrund an die BUE wurde am 13.12.2016 u.a. geantwortet: "Bedauerlicher Weise liegen für den Milchgrund 5b keine Lärmwerte vor, da hier keine Kartierungspflicht im Sinne des § 4 (1) der 34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung - bestand."

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass gemäß der EU-Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Städte und Gemeinden verpflichtet sind, alle fünf Jahre Lärmkarten zu erstellen sowie Lärmaktionspläne aufzustellen. Der 34. BImSchV zufolge sind in den Lärmkarten alle darin gelegenen Hauptlärmquellen, sowie sonstige Straßen, soweit diese erheblichen Umgebungslärm hervorrufen, zu kartographieren.
Entsprechend der Hinweise zur Lärmkartierung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (siehe Anlage) sind daher Lärmwerte für alle Straßen eines Ballungsgebietes in den Lärmkarten zu berichten, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Lärm einen Wert von Lden 55 dB(A) bzw. Lnight 50 dB(A) überschreitet.
Dieser Wert wird in etwa ab einem Verkehrsaufkommen von 1.000 Kfz/24h erreicht.

Bei der Straße Milchgrund handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße (HVS), die entsprechend stark von Kfz frequentiert wird.
Die BUE hat in ihrer eigenen Richtlinie vom 7.10.2005 ("Hauptverkehrsstraßen in Hamburg - Kriterienraster als Entscheidungsgrundlage") u.a. Kriterien für die Einstufung einer Straße als HVS festgelegt. Eines der Kriterien lautet:
- Leistung der Hauptverkehrsarbeit mit relativ hohen Verkehrsbelastungen
Dies wird u.a. durch das folgende quantitative Kriterium für die Einstufung als HVS konkretisiert:
"Eine Verkehrsbelastung von 15. -20.000 Kfz pro Tag ist ein Indiz bzw. ein Wert > 20.000 Kfz/Tag ein gewichtiges Indiz für eine Hauptverkehrsstraße; als unstrittig gelten Werte >24.000 Kfz/Tag."
Diese Zahlen bedeuten zwangsläufig, dass jede HVS sehr wahrscheinlich einer Pflicht zur Kartographierung unterliegt.

Zudem liegt laut einer Messung des Polizeikommissariats 46 vom Dezember 2015 der DTV bei über 5.000 Kfz/24h.

Insofern dürfte der Lärm tagsüber (Lden) 60 dB(A) und der Lärm nachts 50 dB(A) klar überschreiten, so dass entgegen der Antwort vom 13.12.2016 eine Kartierungspflicht für die Straße Milchgrund im Rahmen der Lärmkartierung vorliegt.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, mir meine Anfrage vom 23.11.2016 gesetzeskonform zu beantworten und mir unverzüglich die Schadstoff- und Lärmbelastung für die Straße Milchgrund mitzuteilen:
a) Verkehrslärm (Straße) tagsüber,
b) Verkehrslärm (Straße) nachts,
c) PM10-Emissionen,
d) PM2.5-Emissionen und
e) Stickstoffdioxid-Emissionen.

Sollte die BUE der Meinung sein, dass die Verkehrsbelastung zu gering für die Verpflichtung einer Lärmkartierung sei, bitte ich um Auskunft, aus welchen Gründen die Straße Milchgrund gemäß Richtlinie vom 7.10.2005 überhaupt als Hauptverkehrsstraße eingestuft ist.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Anfrage vom 23…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmwerte für die Straße Milchgrund [#20456]
Datum
22. Februar 2017 21:33
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Anfrage vom 23.11.2016 zur Schadstoff- und Lärmbelastung der Straße Milchgrund an die BUE wurde am 13.12.2016 u.a. geantwortet: "Bedauerlicher Weise liegen für den Milchgrund 5b keine Lärmwerte vor, da hier keine Kartierungspflicht im Sinne des § 4 (1) der 34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung - bestand." Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass gemäß der EU-Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Städte und Gemeinden verpflichtet sind, alle fünf Jahre Lärmkarten zu erstellen sowie Lärmaktionspläne aufzustellen. Der 34. BImSchV zufolge sind in den Lärmkarten alle darin gelegenen Hauptlärmquellen, sowie sonstige Straßen, soweit diese erheblichen Umgebungslärm hervorrufen, zu kartographieren. Entsprechend der Hinweise zur Lärmkartierung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (siehe Anlage) sind daher Lärmwerte für alle Straßen eines Ballungsgebietes in den Lärmkarten zu berichten, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Lärm einen Wert von Lden 55 dB(A) bzw. Lnight 50 dB(A) überschreitet. Dieser Wert wird in etwa ab einem Verkehrsaufkommen von 1.000 Kfz/24h erreicht. Bei der Straße Milchgrund handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße (HVS), die entsprechend stark von Kfz frequentiert wird. Die BUE hat in ihrer eigenen Richtlinie vom 7.10.2005 ("Hauptverkehrsstraßen in Hamburg - Kriterienraster als Entscheidungsgrundlage") u.a. Kriterien für die Einstufung einer Straße als HVS festgelegt. Eines der Kriterien lautet: - Leistung der Hauptverkehrsarbeit mit relativ hohen Verkehrsbelastungen Dies wird u.a. durch das folgende quantitative Kriterium für die Einstufung als HVS konkretisiert: "Eine Verkehrsbelastung von 15. -20.000 Kfz pro Tag ist ein Indiz bzw. ein Wert > 20.000 Kfz/Tag ein gewichtiges Indiz für eine Hauptverkehrsstraße; als unstrittig gelten Werte >24.000 Kfz/Tag." Diese Zahlen bedeuten zwangsläufig, dass jede HVS sehr wahrscheinlich einer Pflicht zur Kartographierung unterliegt. Zudem liegt laut einer Messung des Polizeikommissariats 46 vom Dezember 2015 der DTV bei über 5.000 Kfz/24h. Insofern dürfte der Lärm tagsüber (Lden) 60 dB(A) und der Lärm nachts 50 dB(A) klar überschreiten, so dass entgegen der Antwort vom 13.12.2016 eine Kartierungspflicht für die Straße Milchgrund im Rahmen der Lärmkartierung vorliegt. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, mir meine Anfrage vom 23.11.2016 gesetzeskonform zu beantworten und mir unverzüglich die Schadstoff- und Lärmbelastung für die Straße Milchgrund mitzuteilen: a) Verkehrslärm (Straße) tagsüber, b) Verkehrslärm (Straße) nachts, c) PM10-Emissionen, d) PM2.5-Emissionen und e) Stickstoffdioxid-Emissionen. Sollte die BUE der Meinung sein, dass die Verkehrsbelastung zu gering für die Verpflichtung einer Lärmkartierung sei, bitte ich um Auskunft, aus welchen Gründen die Straße Milchgrund gemäß Richtlinie vom 7.10.2005 überhaupt als Hauptverkehrsstraße eingestuft ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Lärmwerte für die Straße Milchgrund [#20456]
Datum
23. Februar 2017 07:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff: Lärmwerte für die Straße Milchgrund [#20456] Ihre Mail v. 22.02.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in im Zus…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Lärmwerte für die Straße Milchgrund [#20456]
Datum
22. März 2017 16:18
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Lärmwerte für die Straße Milchgrund [#20456] Ihre Mail v. 22.02.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in im Zusammenhang mit der Strategischen Lärmkartierung gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates (Umgebungslärmrichtlinie, ULR) ist der Begriff Hauptverkehrsstraße im § 47b Ziff. 3, des Bundes Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) definiert, als "eine Bundesstraße, Landesstraßen oder sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr". Das entspricht einem Verkehrsaufkommen von rund 8.200 Kfz/Tag. Für die aktuelle Strategische Lärmkartierung 2012 waren Verkehrsdaten aus dem Jahr 2011 zugrunde zu legen (§ 47c Ziff. (1)). Nach den Erkenntnissen der für die Erhebung der Verkehrsdaten zuständigen BWVI war die Straße Milchgrund keine Hauptverkehrsstraße i.S.d. § 47b Ziff. 3. und wurde nicht kartiert. Gemäß § 4 der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV erstrecken sich die die Lärmkarten in Ballungsräumen auf sämtliche Hauptverkehrsstraßen sowie sonstige Straßen, soweit die zu erheblichen Umwelteinwirkungen führen. Die Lärmkarten bestehen aus Isophonenbändern für LDEN > 55 dB(A) und LNight > 50 dB(A) (§ 4 Ziff. (3) 34. BImSchV). Rechtlich verbindliche Grenzwerte für Immissionen oder Emissionen von Lärm, die eine Kartierungspflicht auslösen könnten, bestehen nicht. Die Hinweise der LAI sind in diesem Zusammenhang rechtlich nicht bindend. Bezüglich Ihrer Frage nach der Luftschadstoffbelastung sei auf unsere Antwort vom 13.12.2016 verwiesen. Weitergehenden Informationen i.S.d. §§ 2 und 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes liegen nicht vor Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte teilen Sie mir noch mit, ob die Straße Milchgr…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Lärmwerte für die Straße Milchgrund [#20456]
Datum
25. März 2017 16:39
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte teilen Sie mir noch mit, ob die Straße Milchgrund in der kommenden Lärmkartierung erscheinen wird, die bis zum Sommer 2017 erstellt werden muss. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 20456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff: Lärmwerte für die Straße Milchgrund [#20456] Ihre Nachfrage per Mail v. 25.03.2017 Sehr geehrtAntragstel…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Lärmwerte für die Straße Milchgrund [#20456]
Datum
25. April 2017 10:14
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Lärmwerte für die Straße Milchgrund [#20456] Ihre Nachfrage per Mail v. 25.03.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in aktuell befinden sich die Berechnungen zur Strategischen Lärmkartierung in der Vorbereitung der Eingangsdaten, sodass noch keine Aussage über den endgültigen Kartierungsumfang gemacht werden kann. Weitergehenden Informationen i.S.d. §§ 2 und 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information. Bitte teilen Sie mir noch mit, wie ich als betrof…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Lärmwerte für die Straße Milchgrund [#20456]
Datum
26. April 2017 18:35
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information. Bitte teilen Sie mir noch mit, wie ich als betroffener Bürger bzw. Anwohner der in Diskussion stehenden Straße Einfluß auf die Strategische Lärmkartierung nehmen kann. Falls es keine Einflussmöglichkeit gibt, teilen Sie mir bitte mit, welche Möglichkeit des Einspruchs / Widerspruchs es für mich als Anwohner gibt, falls meine Straße trotz berechtigter Gründe nicht in die kommende Lärmkartierung aufgenommen wird. Vielen Dank und freundliche Grüße. Anfragenr: 20456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ergänzung meiner Nachfrage vom 26.4.2017 (die noch nicht beantwortet ist) möcht…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Lärmwerte für die Straße Milchgrund [#20456]
Datum
9. Mai 2017 19:44
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ergänzung meiner Nachfrage vom 26.4.2017 (die noch nicht beantwortet ist) möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in der am 8. Mai 2017 veröffentlichten "2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg" die Straße Milchgrund, als eine der Straßen kartiert ist, "bei denen aufgrund der Dichte der Bebauung und der Verkehrsbelastung erhöhte NO2-Immissionen angenommen werden" kann. Siehe Seite 58: "Es wurden nur jene Straßenabschnitte betrachtet, bei denen aufgrund der Dichte der Bebauung und der Verkehrsbelastung erhöhte NO2- Immissionen angenommen werden können.", in der Karte S. 60 ist der Milchgrund farblich markiert. D.h. Ihre Behörde hat amtlich festgestellt, dass der Milchgrund ein Straße mit einer besonders hohen Verkehrsbelastung bei dichter Bebauung darstellt. Es ist notwendig und sinnvoll, bei hoher Verkehrsbelastung auch von einer erhöhten Lärmbelastung auszugehen, da Verkehr offensichtlich Verursacher sowohl für Lärm als auch für Abgase ist. Mit dieser Feststellung ist für mich noch weniger nachvollziehbar, warum der Milchgrund bisher nicht in die Lärmkartierung aufgenommen wurde bzw. bisher keine konkreten Planungen bestehen, dies zu ändern. Ich möchte Sie daher bitten, in Ihrer noch ausstehenden Antwort auch darauf Bezug zu nehmen. Vielen Dank. Anfragenr: 20456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff: Lärmwerte für die Straße Milchgrund [#20456] Ihre Nachfrage per Mail v. 26.04.2017 Sehr geehrtAntragstel…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Lärmwerte für die Straße Milchgrund [#20456]
Datum
29. Mai 2017 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Lärmwerte für die Straße Milchgrund [#20456] Ihre Nachfrage per Mail v. 26.04.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in im Sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind in Verbindung mit der Vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) die Modalitäten zur Durchführung der Strategischen Lärmkartierung festgeschrieben. Ein Rechtsanspruch auf Kartierung oder daraus resultierend ein etwaiges Einspruchs-/Widerspruchsrecht besteht nicht. Im Übrigen werden aktuell die Strategischen Lärmkarten für Hamburg zum 30.06.2017 ausgearbeitet. Mit freundlichen Grüßen